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   ArbG Hamm, 06.09.1984 - 4 Ca 1076/82   

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https://dejure.org/1984,1224
ArbG Hamm, 06.09.1984 - 4 Ca 1076/82 (https://dejure.org/1984,1224)
ArbG Hamm, Entscheidung vom 06.09.1984 - 4 Ca 1076/82 (https://dejure.org/1984,1224)
ArbG Hamm, Entscheidung vom 06. September 1984 - 4 Ca 1076/82 (https://dejure.org/1984,1224)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Schmerzensgeld wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Diskriminierung; Geschlecht; Bewerberin

  • spiegel.de (Pressebericht, 10.09.1984)

    Elisabeth Kaman

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 619 a Abs. 2

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1984, 1525
  • ZIP 1985, 307
  • DB 1984, 2700
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus ArbG Hamm, 06.09.1984 - 4 Ca 1076/82
    Die Form der Entschädigung ließ sich auf Grund des [auf Vorlagebeschluß des ArbG Hamm ergangen] Auslegungsurteils des EuGH vom 10.4.1984 (DB 1984, 1042 [Leitsätze unter VI (602) 68 a-c) finden.
  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79

    Verfassungstreuepflicht eines Lehramtsanwärters

    Auszug aus ArbG Hamm, 06.09.1984 - 4 Ca 1076/82
    Daß der Schadensersatzanspruch nach § 611 a Abs. 1 BGB keine wirksame Genugtuung gewähren kann, ist bereits im Vorlagebeschluß [DB 1983, 1102] hinreichend dargelegt worden.
  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung -

    Auszug aus ArbG Hamm, 06.09.1984 - 4 Ca 1076/82
    Darüber hinaus hat die Rechtspr. entgegen dem Wortlaut des § 253 BGB ..einen immateriellen Schadensersatz zugesprochen, dieses allerdings unter zwei einschränkenden Voraussetzungen: Es muß sich (1) um die schwerwiegende Verletzung eines bereits von der Rechtsordnung anerkannten absoluten Rechts handeln und es darf (2) die Genugtuung auf andere Weise nicht zu erreiche sein (vgl. BVerfGE 34, 26; BGH NJW 1971, 698).
  • LAG Hamburg, 11.02.1987 - 7 Sa 56/86

    Diskriminierung einer Bewerberin; Geschlechtliche Diskriminierung;

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob, wie dies insbesondere im Schrifttum diskutiert und auch Gegenstand des erstinstanzlichen Urteils ist, § 611 a Abs. 2 BGB als Sonderfall der Schadensersatznormen zu gelten hat und dabei die allgemeinen Schadensersatzbestimmungen nicht ausschließt (s. das Urteil des Arbeitsgerichts, Entscheidungsgründe, S. 12, 13, Bl. 56, 57 d.A.; ArbG Hamm, v. 6.09.1984 - 4 Ca 1076/82 - = DB 1984, 2700; Bleckmann, DB 1984, 1574, 1576; vgl. auch die Stellungnahme der Bundesregierung im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, wiedergegeben in den Entscheidungen des EuGH, DB 1984, 1043).

    Soweit eine etwa dann notwendige europarechtskonforme Auslegung die Prinzipien der systematischen Auslegung des deutschen Zivilrechts zu beseitigen hätte (so etwa Zuleeg, RdA 1984, 330 f.; ArbG Hamm, DB 1984, 2700), setzte diese Vorgehensweise voraus, daß im streitigen Fall die übrigen Schadensersatznormen einen über den Vertrauensschaden hinausgehenden Schadensersatz zusprächen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1993 - C-271/91

    M. Helen Marshall gegen Southampton and South-West Hampshire Area Health

    (20) ° So das deutsche Gericht (Arbeitsgericht Hamm) in seinem aufgrund des Urteils in der Rechtssache Von Colson erlassenen Urteil vom 6. September 1984: siehe Der Betrieb 1984, S. 2700.
  • LAG Hessen, 11.03.1988 - 10 Sa 817/87

    Diskriminierung: Ersatz des Vertrauensschadens bei geschlechtsspezifischer

    Denn dieser Anspruch ergibt sich, wenn man ihn bejaht, wiederum aus dem Vertragsanbahnungsverhältnis und dem als diesbezügliches Schutzgesetz angesehenen § 611 a BGB (vgl. insoweit Bertelsmann/Pfarr, aaO.; ArbGG Hamm vom 06.09.1984 - 4 Ca 1076/82 -, DB 1984, 2700 ; ArbGG Oberhausen vom 08.02.1985 - 4 Ca 1275/84 -, NZA 1985, 252; LAG Hamburg vom 11.02.1987 - 7 Sa 56/86 -, DB 1988, 131; kritisch dazu: LAG Niedersachsen vom 23.11.1984 - 14 Sa 111/83 -, NZA 1985, 327).
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