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   ArbG Hamm, 13.12.2003 - 2 Ca 1267/02 L   

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ArbG Hamm, 13.12.2003 - 2 Ca 1267/02 L (https://dejure.org/2003,35557)
ArbG Hamm, Entscheidung vom 13.12.2003 - 2 Ca 1267/02 L (https://dejure.org/2003,35557)
ArbG Hamm, Entscheidung vom 13. Dezember 2003 - 2 Ca 1267/02 L (https://dejure.org/2003,35557)
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  • BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 391/99

    Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Auszug aus ArbG Hamm, 13.12.2003 - 2 Ca 1267/02
    Ist dies der Fall, so hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer diesen Arbeitsplatz anzubieten und selbst dann, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitsplatzwechsel nicht zugestimmt hat, eine Änderungskündigung auszusprechen, es sei denn, dieses Angebot ist vom Arbeitnehmer vorbehaltlos abgelehnt worden (BAG vom 7.12.2000, Az 2 AZR 391/99; BAG vom 21.9.2000, Az. 2 AZR 385/99; BAG vom 27.1.1994 in NZA 1994, 840; BAG vom 29.11.1990 in RzK I 5 a Nr. 4; BAG vom 25.2.1988 in RzK I 5 c Nr. 26; BAG vom 27.9.1984 in NZA 1985, 455).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus ArbG Hamm, 13.12.2003 - 2 Ca 1267/02
    Ist dies der Fall, so hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer diesen Arbeitsplatz anzubieten und selbst dann, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitsplatzwechsel nicht zugestimmt hat, eine Änderungskündigung auszusprechen, es sei denn, dieses Angebot ist vom Arbeitnehmer vorbehaltlos abgelehnt worden (BAG vom 7.12.2000, Az 2 AZR 391/99; BAG vom 21.9.2000, Az. 2 AZR 385/99; BAG vom 27.1.1994 in NZA 1994, 840; BAG vom 29.11.1990 in RzK I 5 a Nr. 4; BAG vom 25.2.1988 in RzK I 5 c Nr. 26; BAG vom 27.9.1984 in NZA 1985, 455).
  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 584/93

    Dekorateurin - §§ 615, 293, 295 BGB; unwirksame Kündigung, unterbliebene

    Auszug aus ArbG Hamm, 13.12.2003 - 2 Ca 1267/02
    Ist dies der Fall, so hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer diesen Arbeitsplatz anzubieten und selbst dann, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitsplatzwechsel nicht zugestimmt hat, eine Änderungskündigung auszusprechen, es sei denn, dieses Angebot ist vom Arbeitnehmer vorbehaltlos abgelehnt worden (BAG vom 7.12.2000, Az 2 AZR 391/99; BAG vom 21.9.2000, Az. 2 AZR 385/99; BAG vom 27.1.1994 in NZA 1994, 840; BAG vom 29.11.1990 in RzK I 5 a Nr. 4; BAG vom 25.2.1988 in RzK I 5 c Nr. 26; BAG vom 27.9.1984 in NZA 1985, 455).
  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Hamm, 13.12.2003 - 2 Ca 1267/02
    Ist dies der Fall, so hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer diesen Arbeitsplatz anzubieten und selbst dann, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitsplatzwechsel nicht zugestimmt hat, eine Änderungskündigung auszusprechen, es sei denn, dieses Angebot ist vom Arbeitnehmer vorbehaltlos abgelehnt worden (BAG vom 7.12.2000, Az 2 AZR 391/99; BAG vom 21.9.2000, Az. 2 AZR 385/99; BAG vom 27.1.1994 in NZA 1994, 840; BAG vom 29.11.1990 in RzK I 5 a Nr. 4; BAG vom 25.2.1988 in RzK I 5 c Nr. 26; BAG vom 27.9.1984 in NZA 1985, 455).
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