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   ArbG Hamm, 29.04.2014 - 1 Ca 2020/13   

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https://dejure.org/2014,68628
ArbG Hamm, 29.04.2014 - 1 Ca 2020/13 (https://dejure.org/2014,68628)
ArbG Hamm, Entscheidung vom 29.04.2014 - 1 Ca 2020/13 (https://dejure.org/2014,68628)
ArbG Hamm, Entscheidung vom 29. April 2014 - 1 Ca 2020/13 (https://dejure.org/2014,68628)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Die Parteien streiten über die Richtigkeit der tariflichen Leistungsbeurteilung und den Anspruch auf Heraufsetzung der Leistungsbeurteilung bezogen auf das Bewertungsmerkmal "Anwendung der Kenntnisse und Fähigkeiten".

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heraufsetzung der Leistungsbeurteilung bzgl. des Bewertungsmerkmals "Anwendung der Kenntnisse und Fähigkeiten"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2013 - 2 Sa 2/13

    Leistungsentgelt nach ERA-TV

    Auszug aus ArbG Hamm, 29.04.2014 - 1 Ca 2020/13
    Dennoch setzen die Bewertung der Kriterien und die Zuordnung zu den Beurteilungsstufen einen Akt wertender Erkenntnis des Beurteilenden voraus (vgl. dazu LAG Baden-Württemberg Urteil vom 19.6.2013 - 2 Sa 2/13).

    Wird eine Leistungsbeurteilung durch eine paritätische Kommission vorgenommen, ist diese im arbeitsgerichtlichen Verfahren nur daraufhin zu überprüfen, ob sie im tariflich vorgesehenen Verfahren ergangen ist und ob ihre wertende und beurteilende Entscheidung grob unbillig i. S. d. § 319 BGB ist (BAG Urteil vom 22.1.1997 - 10 AZR 468/96; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 13.8.2013 - 8 Sa 5/13 und Urteil vom 19.6.2013 - 2 Sa 2/13).

  • LAG Baden-Württemberg, 13.08.2013 - 8 Sa 5/13

    Leistungsbeurteilung nach dem ERA-TV - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus ArbG Hamm, 29.04.2014 - 1 Ca 2020/13
    Sofern seitens des Arbeitgebers eine Leistungsbeurteilung erstellt wurde, kann sie nur dahingehend überprüft werden, ob die Grenzen des Ermessens eingehalten sind und ob nicht sachfremde oder willkürliche Motive für die Bestimmung maßgebend gewesen sind (a. a. O.; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 13.8.2013 - 8 Sa 5/13).

    Wird eine Leistungsbeurteilung durch eine paritätische Kommission vorgenommen, ist diese im arbeitsgerichtlichen Verfahren nur daraufhin zu überprüfen, ob sie im tariflich vorgesehenen Verfahren ergangen ist und ob ihre wertende und beurteilende Entscheidung grob unbillig i. S. d. § 319 BGB ist (BAG Urteil vom 22.1.1997 - 10 AZR 468/96; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 13.8.2013 - 8 Sa 5/13 und Urteil vom 19.6.2013 - 2 Sa 2/13).

  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 468/96

    Tarifliche Leistungsbeurteilung - Leistungszulage

    Auszug aus ArbG Hamm, 29.04.2014 - 1 Ca 2020/13
    Wird eine Leistungsbeurteilung durch eine paritätische Kommission vorgenommen, ist diese im arbeitsgerichtlichen Verfahren nur daraufhin zu überprüfen, ob sie im tariflich vorgesehenen Verfahren ergangen ist und ob ihre wertende und beurteilende Entscheidung grob unbillig i. S. d. § 319 BGB ist (BAG Urteil vom 22.1.1997 - 10 AZR 468/96; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 13.8.2013 - 8 Sa 5/13 und Urteil vom 19.6.2013 - 2 Sa 2/13).
  • LAG Hamm, 23.10.2014 - 16 Sa 783/14

    Besetzung der paritätischen Kommission gem. § 10 Abs. 7 ERA zum Tarifvertrag der

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 29.04.2014 - 1 Ca 2020/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 29.04.2014, 1 Ca 2020/13, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, die Leistungsbeurteilung der Klägerin vom 14.03.2013 hinsichtlich des Bewertungsmerkmals "Anwendung der Kenntnisse und Fertigkeiten" von 6 Punkten auf 8 Punkte heraufzusetzen.

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