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   ArbG Hamm, 30.01.2013 - 3 Ca 1634/11   

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ArbG Hamm, 30.01.2013 - 3 Ca 1634/11 (https://dejure.org/2013,40002)
ArbG Hamm, Entscheidung vom 30.01.2013 - 3 Ca 1634/11 (https://dejure.org/2013,40002)
ArbG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - 3 Ca 1634/11 (https://dejure.org/2013,40002)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Darlegungslast für Pausenzeiten, Kraftfahrer, Auslegung einer Vergütungsabrede

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Darlegungslast für Pausenzeiten, Kraftfahrer, Auslegung einer Vergütungsabrede

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Kraftfahrers auf Vergütung der tatsächlichen Arbeitszeiten; Zulässigkeit eines pauschalierten Abzugs von Pausenzeiten von den berechneten Arbeitszeiten

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamm, 14.06.2012 - 5 Ta 4/12

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussicht

    Auszug aus ArbG Hamm, 30.01.2013 - 3 Ca 1634/11
    Hierzu hat das LAG Hamm in seiner im Streitfall zum Prozesskostenhilfeverfahren ergangenen Entscheidung vom 29.11.2011 - 5 Ta 4/12 - entschieden:.

    Unstreitig und ausweislich der vorgelegten Mitarbeiterkarten wurde auf der Basis von 11 Stunden jedenfalls seit dem Jahre 2007 die Anzahl der geleisteten Mehrarbeitsstunden errechnet (vgl. insoweit LAG Hamm, Beschluss vom 14.06.2012 - 5 Ta 4/12).

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 6 Sa 347/08

    Ruhepause, Dauer, Bemessung, Pausenregelung, Bereitschaftsdienst, Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Hamm, 30.01.2013 - 3 Ca 1634/11
    (BAG Urt. v. 27.02.1992, 6 AZR 478/90, BB 93, 1086; dem folgend LAG Schleswig-Holstein, 14.01.09, 6 Sa 347/08, - juris - ) In diesem Fall seien aber Pausen nicht gewährt, weshalb die gesamte Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit als Arbeitszeit zu werten wäre.

    Das LAG Schleswig-Holstein, (Urt. v. 14.01.09, 6 Sa 347/08, a.a.O.) habe hierzu in einem vergleichbaren Fall ausgeführt: "Nicht ordnungsgemäß festgelegte und eingehaltene Ruhepausen gelten als Arbeitszeit und sind als solche zu bezahlen (BAG 05.05.1988 - 6 AZR 658/85 -, AP Nr. 1 zu § 3 AzO Kr; 27.02.1992 - 6 AZR 478/90 -, AP Nr. 5 zu § 3 AzO Kr; 23.09.1992 - 6 AZR 478/90 -, AP Nr. 6 zu § 3 AzO Kr).

  • BAG, 27.02.1992 - 6 AZR 478/90

    Ruhepausen des Krankenpflegepersonals

    Auszug aus ArbG Hamm, 30.01.2013 - 3 Ca 1634/11
    (BAG Urt. v. 27.02.1992, 6 AZR 478/90, BB 93, 1086; dem folgend LAG Schleswig-Holstein, 14.01.09, 6 Sa 347/08, - juris - ) In diesem Fall seien aber Pausen nicht gewährt, weshalb die gesamte Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit als Arbeitszeit zu werten wäre.

    Das LAG Schleswig-Holstein, (Urt. v. 14.01.09, 6 Sa 347/08, a.a.O.) habe hierzu in einem vergleichbaren Fall ausgeführt: "Nicht ordnungsgemäß festgelegte und eingehaltene Ruhepausen gelten als Arbeitszeit und sind als solche zu bezahlen (BAG 05.05.1988 - 6 AZR 658/85 -, AP Nr. 1 zu § 3 AzO Kr; 27.02.1992 - 6 AZR 478/90 -, AP Nr. 5 zu § 3 AzO Kr; 23.09.1992 - 6 AZR 478/90 -, AP Nr. 6 zu § 3 AzO Kr).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus ArbG Hamm, 30.01.2013 - 3 Ca 1634/11
    Dies wäre aber, insbesondere vor dem Hintergrund des Urteils des BAG vom 16.05.2012 (5 AZR 347/11, juris) erforderlich gewesen.
  • BAG, 05.05.1988 - 6 AZR 658/85

    Arbeitszeit: Begriff der Ruhepause, Krankenpflegepersonals im Nachtdienst

    Auszug aus ArbG Hamm, 30.01.2013 - 3 Ca 1634/11
    Das LAG Schleswig-Holstein, (Urt. v. 14.01.09, 6 Sa 347/08, a.a.O.) habe hierzu in einem vergleichbaren Fall ausgeführt: "Nicht ordnungsgemäß festgelegte und eingehaltene Ruhepausen gelten als Arbeitszeit und sind als solche zu bezahlen (BAG 05.05.1988 - 6 AZR 658/85 -, AP Nr. 1 zu § 3 AzO Kr; 27.02.1992 - 6 AZR 478/90 -, AP Nr. 5 zu § 3 AzO Kr; 23.09.1992 - 6 AZR 478/90 -, AP Nr. 6 zu § 3 AzO Kr).
  • BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 303/00

    Feiertagsvergütung; Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus ArbG Hamm, 30.01.2013 - 3 Ca 1634/11
    Dem entspricht der arbeitsschutzrechtliche Arbeitszeitbegriff in § 2 Abs. 1 ArbZG wonach Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen ist (BAG Urteil vom 16.01.2002 - 5 AZR 303/00, juris, Rdnr. 12).
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