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   ArbG Hanau, 13.11.1997 - 3 Ca 317/97   

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ArbG Hanau, 13.11.1997 - 3 Ca 317/97 (https://dejure.org/1997,11395)
ArbG Hanau, Entscheidung vom 13.11.1997 - 3 Ca 317/97 (https://dejure.org/1997,11395)
ArbG Hanau, Entscheidung vom 13. November 1997 - 3 Ca 317/97 (https://dejure.org/1997,11395)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arztes auf Überstundenvergütung; Inhaltskontrolle der Klauseln eines Arbeitsvertrages; Wirksamkeit einer Pauschalvergütungsklausel bezüglich einer nicht begrenzten Anzahl von Überstunden; Erforderlichkeit der Darlegung der betrieblichen Veranlassung der ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Überstundenvergütung - Pauschalvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Hessen, 08.05.1995 - 11 Sa 55/94

    Urlaub: einzelvertraglich vereinbarte Urlaubsübertragung

    Auszug aus ArbG Hanau, 13.11.1997 - 3 Ca 317/97
    In der regelmäßig erteilten Abrechnung bestimmter Ansprüche des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber, etwa über den Umfang des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers, kann ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis des Arbeitgebers liegen (vgl. Hess. LAG, Urteil vom 08. Mai 1995, 11 Sa 55/94, S. 9 f. m.w.N.).

    Hat der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer nicht vorher eindeutig eine abweichende Erklärung abgegeben, ist ihm später die Geltendmachung verwehrt, es habe sich nur um eine statistische Fortschreibung ohne rechtsgeschäftliche Bedeutung gehandelt (vgl. Hess. LAG, Urteil vom 08. Mai 1995, a.a.O.).

  • BAG, 28.05.1997 - 5 AZR 125/96

    Entwicklungsklausel in Chefarztverträgen

    Auszug aus ArbG Hanau, 13.11.1997 - 3 Ca 317/97
    Davon geht das Bundesarbeitsgericht bei Widerrufsrechten, die mindestens 15 % der Tarifvergütung umfassen, aus (BAG, Urteil vom 28. Mai 1997, 5 AZR 125/96, NZA 97/1160, unter A I 2 a d. Gr., m.w.N.).
  • BVerfG, 02.05.1996 - 1 BvR 696/96

    Verfassungsrechtliche Beurteilung einer Ehegattenbürgschaft auf ihre Wirksamkeit

    Auszug aus ArbG Hanau, 13.11.1997 - 3 Ca 317/97
    Dem zugrunde liegt das Gebot des Bundesverfassungsgerichts an die Zivilgerichte, durch die Anwendung der Generalklauseln des Zivilrechts korrigierend einzugreifen, wenn die Partei eines bürgerlich-rechtlichen Vertrages aufgrund strukturell ungleicher Verhandlungsstärke für die andere Partei ungewöhnlich belastende und als Interessenausgleich offensichtlich unangemessene Regelungen durchzusetzen in der Lage ist (inzwischen ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, so zuletzt Beschluß vom 02. Mai 1996, 1 BvR 696/96, NJW 96/2021, unter 1 a. d. Gr., m.w.N.).
  • BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 153/93

    Mehrarbeitsvergütung nach beendetem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus ArbG Hanau, 13.11.1997 - 3 Ca 317/97
    Mit Urteil vom 24. November 1993 (5 AZR 153/93, NZA 94/759) hat das Bundesarbeitsgericht die Auffassung vertreten, daß eine Vertragsklausel, die unter Bezugnahme auf eine beamtenrechtliche Regelung zum Wegfall des Anspruchs auf Mehrarbeitsvergütung nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt, einer Inhaltskontrolle nicht standhält.
  • ArbG Hanau, 29.08.1996 - 2 Ca 54/96

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf anteiliges Weihnachtsgeld nach Beendigung des

    Auszug aus ArbG Hanau, 13.11.1997 - 3 Ca 317/97
    So hat das Bundesarbeitsgericht das Verbot überraschender Klauseln im Sinne von § 3 AGBG für im Arbeitsvertragsrecht anwendbar gehalten (BAG, Urteil vom 29. November 1995, 5 AZR 447/94, NZA 96/702; im Anschluß daran vgl. etwa Hess. LAG, Urteil vom 12. März 1997, 8 Sa 117/96, DB 97/2182; Arbeitsgericht Hanau, Urteil vom 24. August 1996, 2 Ca 54/96, BB 97/582 L).
  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus ArbG Hanau, 13.11.1997 - 3 Ca 317/97
    Dazu gehört insbesondere die Obliegenheit, Preisnebenabreden, die Grundlage für eine Verschiebung der vertraglich vereinbarten gegenseitigen Leistungspflichten zuungunsten des Vertragspartners sein können, nicht intransparent und verschleiernd zu gestalten, um den Vertragspartner nicht im Unklaren über seine Rechtsposition zu lassen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1990, XI ZR 275/89, NJW 90/2383; vom 15. Mai 1991, VIII ZR 38/90, NJW 91/1950, unter II 7 b d. Gr. vom 15. Juli 1997, XI ZR 269/96, NJW 97/2752, unter II 1 d. Gr.; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 447/94

    Überraschende Klausel in Formulararbeitsverträgen

    Auszug aus ArbG Hanau, 13.11.1997 - 3 Ca 317/97
    So hat das Bundesarbeitsgericht das Verbot überraschender Klauseln im Sinne von § 3 AGBG für im Arbeitsvertragsrecht anwendbar gehalten (BAG, Urteil vom 29. November 1995, 5 AZR 447/94, NZA 96/702; im Anschluß daran vgl. etwa Hess. LAG, Urteil vom 12. März 1997, 8 Sa 117/96, DB 97/2182; Arbeitsgericht Hanau, Urteil vom 24. August 1996, 2 Ca 54/96, BB 97/582 L).
  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus ArbG Hanau, 13.11.1997 - 3 Ca 317/97
    Zumindest liegt darin aber ein sogenanntes nichtrechtsgeschäftliches Anerkenntnis, bei dem es sich nicht um eine Willens-, sondern um eine Wissenserklärung handelt, die den rechtlichen Bestand der Forderung nicht verändert, im Prozeß als "Zeugnis des Anerkennenden gegen sich selbst" aber ein Indiz für die Richtigkeit des Anerkenntnisses ist und als solches Beweiserleichterungen für den Gläubiger bis hin zu einer Umkehr der Beweislast rechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1976, VI ZR 222/74, BGHZ 66/250, unter II 2 a d. Gr.).
  • BGH, 15.07.1997 - XI ZR 269/96

    Keine Bankgebühren für Freistellungsaufträge

    Auszug aus ArbG Hanau, 13.11.1997 - 3 Ca 317/97
    Dazu gehört insbesondere die Obliegenheit, Preisnebenabreden, die Grundlage für eine Verschiebung der vertraglich vereinbarten gegenseitigen Leistungspflichten zuungunsten des Vertragspartners sein können, nicht intransparent und verschleiernd zu gestalten, um den Vertragspartner nicht im Unklaren über seine Rechtsposition zu lassen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1990, XI ZR 275/89, NJW 90/2383; vom 15. Mai 1991, VIII ZR 38/90, NJW 91/1950, unter II 7 b d. Gr. vom 15. Juli 1997, XI ZR 269/96, NJW 97/2752, unter II 1 d. Gr.; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.11.1977 - VI ZR 222/74

    Quotenvorrecht des Sozialversicherungsträgers

    Auszug aus ArbG Hanau, 13.11.1997 - 3 Ca 317/97
    Zumindest liegt darin aber ein sogenanntes nichtrechtsgeschäftliches Anerkenntnis, bei dem es sich nicht um eine Willens-, sondern um eine Wissenserklärung handelt, die den rechtlichen Bestand der Forderung nicht verändert, im Prozeß als "Zeugnis des Anerkennenden gegen sich selbst" aber ein Indiz für die Richtigkeit des Anerkenntnisses ist und als solches Beweiserleichterungen für den Gläubiger bis hin zu einer Umkehr der Beweislast rechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1976, VI ZR 222/74, BGHZ 66/250, unter II 2 a d. Gr.).
  • BGH, 10.07.1990 - XI ZR 275/89

    Funktion, Reichweite und Kriterien des Transparenzgebots bei Preisnebenabreden

  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93

    Beweislast bei Leistung von Überstunden

  • BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 445/93

    Mehrarbeitsvergütung

  • BAG, 25.07.1984 - 5 AZR 294/82
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