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ArbG Hannover, 01.03.2018 - 2 BV 10/17 |
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Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 01.03.2018 - 2 BV 10/17
- LAG Niedersachsen, 22.10.2018 - 12 TaBV 23/18
- BAG, 10.02.2020 - 1 ABR 44/18
Wird zitiert von ...
- LAG Niedersachsen, 22.10.2018 - 12 TaBV 23/18
Rechtstellung des Betriebsrats; Recht auf Einsicht in nicht anonymisierte Listen …
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover vom 01.03.2018 - 2 BV 10/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beteiligte zu 2) verpflichtet wird, einem vom Betriebsrat benannten Mitglied Einsicht in die Bruttolohn- und Gehaltslisten unter Namensnennung der einzelnen Arbeitnehmer und Aufschlüsselung der Bruttoentgelte nach ihren Bestandteilen mit Ausnahme der leitenden Angestellten gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG zu gewähren.auf die Beschwerde der Arbeitgeberin hin den Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover vom 01.03.2018 - 2 BV 10/17 - abzuändern und den Antrag des Betriebsrats voll umfänglich zurückzuweisen.