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   ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12   

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ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12 (https://dejure.org/2012,38311)
ArbG Heilbronn, Entscheidung vom 18.10.2012 - 2 Ca 71/12 (https://dejure.org/2012,38311)
ArbG Heilbronn, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - 2 Ca 71/12 (https://dejure.org/2012,38311)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zurückweisung der Kündigung nach § 174 S. 1 BGB - Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung bzw. ordentliche Kündigung wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung; Entschädigungsklage durch den Arbeitnehmer wegen angeblicher vielfacher Diskriminierungen als ein Auflösungsgrund nach § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG; Zurückweisung einer Kündigung ...

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Zurückweisung einer Arbeitnehmerkündigung nach § 174 S 1 BGB

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12
    Als Auflösungsgründe für den Arbeitgeber kommen Umstände in Betracht, die das persönliche Verhältnis zum Arbeitnehmer, die Wertung seiner Persönlichkeit, seiner Leistung oder seiner Eignung für die ihm gestellten Aufgaben und sein Verhältnis zu den übrigen Mitarbeitern betreffen (BAG, Urt.l v. 24.03.2011, 2 AZR 674/09).

    Es ist nach seiner Konzeption ein Bestandsschutz- und kein Abfindungsgesetz (BAG, Urt. v. 23.06.2005, 2 AZR 256/04; BAG, Urt.l v. 24.03.2011, 2 AZR 674/09).

    Im Rahmen einer prozessualen Auseinandersetzung dürfen die Parteien zur Verteidigung von Rechten alles vortragen, was als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann (BAG, Urteil vom 24.03.2011, 2 AZR 674/09).

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2009 - 3 Sa 410/08

    Kündigung, fristlos, fristgemäß, verhaltensbedingt, Wirksamkeit,

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12
    Das LAG Schleswig-Holstein hielt in einem Fall, in dem der Kläger zwei Mitarbeiterinnen durch Zeigen pornographischer Fotos sowie durch einen nächtlichen Anruf mit obszönen Äußerungen belästigt hatte, dass hierdurch eine fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt wäre, sah jedoch eine fristgemäße Kündigung als sozial gerechtfertigt an (Urt.l v. 04.03.2009, 3 Sa 410/08).

    Hierzu gehören auch bestimmte körperliche Berührungen und Bemerkungen sexuellen Inhalts (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.03.2009, 3 Sa 410/08).

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12
    Allerdings war die Erwägung, dass es während eines Bestandsschutzstreits zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen kann, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen, für die Schaffung der gesetzlichen Regelungen mitbestimmend (BAG, Urt. v. 10.07.2008, 2 AZR 1111/06 m.w.N.).

    Tatsachenbehauptungen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt, dürfen nicht aufgestellt werden (BAG, Urteil vom 23.02.2010, 2 AZR 554/08; BAG, Urteil vom 10.07.2008, 2 AZR 1111/06).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine dem Betrieb dienende weitere Zusammenarbeit nicht zu erwarten ist, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (BAG, Urt. v. 10.06.2010, 2 AZR 297/09, HaKo/ Fiebig/Gieseler § 9 Rdn. 63).

    Für vom Arbeitnehmer nicht veranlasstes Verhalten des Prozessbevollmächtigten gilt dies jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer sich dieses zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihm distanziert (BAG, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 297/09; BAG, Urteil vom 09.09.2010, 2 AZR 432/09).

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12
    Eine pauschale, schlagwort- oder stichwortartige Bezeichnung der Kündigungsgründe reiche nicht aus; der Betriebsrat dürfe für seine Stellungnahme nicht auf eigene Ermittlungen angewiesen sein (BAG, Urteil vom 24.03.1977, 2 AZR 289/76; BAG, Urteil vom 26.05.1977, 2 AZR 201/76; BAG, Urteil vom 13.07.1978, 2 AZR 798/77; BAG, Urteil vom 18.12.1980, 2 AZR 1006/78).

    Ausdrücklich wendet sich das BAG jedoch gegen den Gleichlauf der Darlegungslasten des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozess und im Rahmen der Anhörung des Betriebsrats: Die Darlegungspflicht des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozess gehe in der Regel erheblich weiter als die Informationspflicht gegenüber dem Betriebsrat (BAG, Urteil vom 18.12.1980, 2 AZR 1006/78; BAG Urteil vom 17.02.2000, 2 AZR 913/98).

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12
    Ausdrücklich wendet sich das BAG jedoch gegen den Gleichlauf der Darlegungslasten des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozess und im Rahmen der Anhörung des Betriebsrats: Die Darlegungspflicht des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozess gehe in der Regel erheblich weiter als die Informationspflicht gegenüber dem Betriebsrat (BAG, Urteil vom 18.12.1980, 2 AZR 1006/78; BAG Urteil vom 17.02.2000, 2 AZR 913/98).

    Zwar können Hinweise oder Fragen des Betriebsrats vor oder während des Anhörungsverfahrens zur weitergehenden Unterrichtungspflichten führen, wenn der Arbeitgeber durch diese erkennen kann, dass seine Unterrichtung unvollständig war (BAG, Urteil vom 17.02.2000, 2 AZR 913/98).

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10

    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12
    "Unverzüglichkeit" liegt nach der Rechtsprechung des BAG bereits dann nicht mehr vor, wenn die Rüge später als eine Woche nach der tatsächlichen Kenntnis des Empfängers von der Kündigung erfolgt (BAG, Urteil vom 08.12.2011, 6 AZR 354/10).

    Das Erfordernis der Unverzüglichkeit dient dem Interesse des die Kündigung Erklärenden und daran, alsbald zu erfahren, ob die Wirksamkeit der Kündigung unter formalen Gesichtspunkten in Frage gestellt wird (BAG, Urteil vom 08.12.2011, 6 AZR 354/10).

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12
    In seiner Entscheidung vom 22.01.2009 (8 AZR 906/07) führt das BAG aus, dass bei der Festsetzung der Höhe einer angemessenen Entschädigung durch das Tatsachengericht alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen seien.
  • BAG, 12.03.2009 - 2 ABR 24/08

    Verdachtskündigung - Missbrauch von psychisch kranken Personen

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12
    Mit Entscheidung vom 12.03.2009 (2 ABR 24/08) hat das BAG entschieden, dass der dringende Verdacht gegenüber einem Krankenpfleger, eine seelisch erkrankte Patientin für sexuelle Handlungen missbraucht zu haben, an sich als wichtiger Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB geeignet sei.
  • EuGH, 22.04.1997 - C-180/95

    SOZIALPOLITIK

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12
    Im Urteil vom 22.04.1997 (Rs.C-180/95, Draehmpaehl) hat der EuGH ausgeführt, dass die Richtlinie 75/207/EWG des Rates vom 09.02.1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen dahingehend auszulegen ist, dass diese den Mitgliedsstaaten zwar keine bestimmte Sanktion vorschreibe.
  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 460/92

    Außerordentliche Kündigung bei eingeschränkter Vollmach

  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 207/94

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • LAG Hamburg, 21.10.1998 - 4 Sa 53/98

    Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belustigung am

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - 9 Sa 853/01

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz durch SMS

  • BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71

    Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter

  • BAG, 24.03.1977 - 2 AZR 289/76

    Betriebsbedingte Kündigung - Einleitung des Anhörungsverfahrens durch den

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76

    Krankheit - Anhörungsverfahren - Kündigung - Hinzutreten neuer Kündigungsgründe -

  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 798/77

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 128/96

    Kündigung durch einen Scheinsozius

  • LAG Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 13 Sa 135/11

    Zurückweisung eines vom Personalleiter unterschriebenen Kündigungsschreibens

  • LAG Berlin, 28.06.2006 - 15 Sa 632/06

    Vollmacht, Kündigungsbefugnis, Zurückweisung, Schwarzes Brett,

  • LAG Baden-Württemberg, 17.07.2013 - 13 Sa 141/12

    Kündigung wegen sexueller Belästigung - beidseitiger Auflösungsantrag der

    Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn - Kammern Crailsheim - vom 18. Oktober 2012 (Az.: 2 Ca 71/12) werden zurückgewiesen.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn - Kammern Crailsheim - vom 18.10.2012, Az. 2 Ca 71/12, dem Kläger zugestellt am 19.11.2012, teilweise abgeändert:.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn - Kammern Crailsheim - vom 18.10.2012, Az. 2 Ca 71/12, dem Kläger zugestellt am 19.11.2012, teilweise abgeändert:.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn - Kammern Crailsheim - vom 18.10.2012, Az. 2 Ca 71/12, dem Kläger zugestellt am 19.11.2012, teilweise abgeändert:.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn - Kammern Crailsheim - vom 18.10.2012, Az.: 2 Ca 71/12 wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn - Kammern Crailsheim - vom 18.10.2012, Az.: 2 Ca 71/12 wie folgt abgeändert:.

  • ArbG Bonn, 10.02.2021 - 4 Ca 1984/19
    Die geltend gemachte Höhe konnte aus Sicht des Beklagten nur dem Zweck dienen, den Druck etwa aufgrund der erheblichen und nicht ersatzfähigen Rechtsverfolgungskosten zu erhöhen und somit den Streit zu vertiefen (ähnlich und einen eigenen Auflösungsgrund annehmend ArbG Heilbronn, Urteil vom 18.10.2012 - 2 Ca 71/12 - juris Rdn. 150 ff.).
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