Rechtsprechung
ArbG Heilbronn, 29.09.2010 - 6 Ca 153/10 |
Verfahrensgang
- ArbG Heilbronn, 29.09.2010 - 6 Ca 153/10
- LAG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 13 Sa 15/11
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 13 Sa 15/11
Zum Umfang der auf den Arbeitgeber übergehenden Schadensersatzansprüche des …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 29.09.2010 (6 Ca 153/10) wird zurückgewiesen.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 29.09.2010 (6 Ca 153/10) wird zurückgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 29.09.2010 (Az.: 6 Ca 153/10) teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin insgesamt EUR 22.428,33 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 17.11.2009 zu bezahlen.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 29.09.2010, Aktenzeichen 6 Ca 153/10 wird aufgehoben soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin EUR 8.237,58 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.11.2009 zu bezahlen und die Klage wird insoweit abgewiesen.