Rechtsprechung
ArbG Herford, 02.12.2013 - 1 Ca 69/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Sozialplanabfindung, Gleichbehandlungsgrundsatz, Beschränkung des Abfindungsanspruchs auf Arbeitnehmer, die in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft wechseln?
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sozialplanabfindung, Gleichbehandlungsgrundsatz, Beschränkung des Abfindungsanspruchs auf Arbeitnehmer, die in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft wechseln?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des Ausschlusses von nicht in eine Transfergesellschaft wechselnden Arbeitnehmern von der Sozialplanabfindung; Gerichtliche Kontrolle einer Sozialplanabfindung
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Auch Arbeitnehmer ohne Wechsel in Transfergesellschaft müssen Abfindung nach Sozialplan erhalten
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Auch nicht wechselwillige Arbeitnehmer erhalten Sozialplanabfindung
Verfahrensgang
- ArbG Herford, 02.12.2013 - 1 Ca 69/13
- LAG Hamm, 14.05.2014 - 2 Sa 1651/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 20.12.1983 - 1 AZR 442/82
Sozialplan - Abfindung - Betriebsänderung - GerichtlicheSchritte gegen Kündigung
Auszug aus ArbG Herford, 02.12.2013 - 1 Ca 69/13
Eine "Bereinigungsfunktion" zur Herbeiführung von Planungssicherheit des Insolvenzverwalters kommt einem Sozialplan dagegen nicht zu (BAG a.a.O. unter Verweis auf BAG vom 20.12.1983 - 1 AZR 442/82).Das ist nicht nur dann der Fall, wenn der Anspruch auf Sozialplanabfindungen von dem individualrechtlichen Verzicht des Arbeitnehmers zur gerichtlichen Überprüfung einer ihn betreffenden Kündigung abhängig gemacht wird (BAG a.a.O. unter Verweis auf BAG vom 20.12.1983 a.a.O.), sondern auch dann, wenn der Anspruch auf eine Sozialplanabfindung dem Abschluss eines dreiseitigen Vertrages abhängig gemacht wird, der die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und der Schuldnerin beinhaltet.
- LAG Bremen, 22.01.2009 - 3 Sa 153/08
Gleichbehandlung bei der Gestaltung von Sozialplänen; Abfindung bei einseitiger …
Auszug aus ArbG Herford, 02.12.2013 - 1 Ca 69/13
In diesem Zusammenhang verweist die Klägerin auf die Entscheidung des LAG Bremen vom 22.01.2009 - 3 Sa 153/08.Der Beklagte meint, auch aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des LAG Bremen vom 22.01.2009 - 3 Sa 153/08 - lasse sich kein anderes Ergebnis ableiten.
- BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 58/02
Erziehungsurlaub und Höhe der Sozialplanabfindung
Auszug aus ArbG Herford, 02.12.2013 - 1 Ca 69/13
Die mit einer solchen Inhaltskontrolle mittelbar verbundene Ausdehnung des vereinbarten Finanzrahmens ist hinzunehmen, so lange nur einzelne Arbeitnehmer benachteiligt werden und die Mehrbelastung des Arbeitgebers durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans nicht ins Gewicht fällt (vgl. BAG vom 12.11.2002 - 1 AZR 58/02 m.w.N. seiner Rechtsprechung in Rdnr. 32).
- BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84
Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage - …
Auszug aus ArbG Herford, 02.12.2013 - 1 Ca 69/13
Vor diesem Hintergrund ist es auch sachlich gerechtfertigt, die Fälligkeit des Sozialplananspruchs bis zum Abschluss eines etwaigen Kündigungsschutzprozesses hinauszuschieben (vgl. nur BAG vom 20.06.1985 - 2 AZR 427/84 zu B II 1b aa der Gründe). - BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 323/93
Sozialplanabfindung - betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag
Auszug aus ArbG Herford, 02.12.2013 - 1 Ca 69/13
Der Beklagte verweist weiter darauf, dass die Betriebsparteien nicht gehalten sind, jeden wirtschaftlichen Nachteil auszugleichen oder zu mildern, sondern im Einzelfall von einem Nachteilsausgleich sogar gänzlich absehen können (unter Verweis auf BAG vom 20.04.1994 - 10 AZR 323/93, BAG vom 24.08.2004 - 1 ABR 23/03). - BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03
Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle
Auszug aus ArbG Herford, 02.12.2013 - 1 Ca 69/13
Der Beklagte verweist weiter darauf, dass die Betriebsparteien nicht gehalten sind, jeden wirtschaftlichen Nachteil auszugleichen oder zu mildern, sondern im Einzelfall von einem Nachteilsausgleich sogar gänzlich absehen können (unter Verweis auf BAG vom 20.04.1994 - 10 AZR 323/93, BAG vom 24.08.2004 - 1 ABR 23/03). - BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 34/10
Sozialplan - Abfindungsausschluss beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente
Auszug aus ArbG Herford, 02.12.2013 - 1 Ca 69/13
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen ausgenommen werden können, wenn sie wegen des Bezugs einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente nicht beschäftigt sind und mit der Herstellung ihrer Arbeitskraft nicht zu rechnen ist (BAG vom 07.06.2011 - 1 AZR 34/10). - BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04
Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage
Auszug aus ArbG Herford, 02.12.2013 - 1 Ca 69/13
Die wirtschaftlichen Nachteile des Arbeitnehmers, der - nach verlorener - Kündigungsschutzklage seinen Arbeitsplatz verliert, sei nicht geringer als die Nachteile desjenigen, der keinen Kündigungsschutzprozess führt (unter Verweis auf BAG vom 31.05.2005 - 1 AZR 254/04).
- LAG Hamm, 14.05.2014 - 2 Sa 1651/13
Sozialplanansprüche; Gleichbehandlungsgrundsatz
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 02.12.2013 - 1 Ca 69/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung entfällt und statt dessen festgestellt wird, dass der Klägerin gegen den Beklagten eine Sozialplanabfindung als Masseverbindlichkeit in Höhe von 3.772,25 EUR brutto nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 27.12.2012 zusteht.Der Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 2.12.2013-1 Ca 69/13 abzuändern und die Klage auch in der geänderten Fassung abzuweisen.
- LAG Hamm, 14.05.2014 - 2 Sa 1652/13
Sozialplanansprüche; Gleichbehandlungsgrundsatz
Der Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 02.12.2013 - 1 Ca 69/13 abzuändern und die Klage auch in der geänderten Fassung abzuweisen.