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   ArbG Herford, 06.04.2016 - 2 BV 28/15   

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ArbG Herford, 06.04.2016 - 2 BV 28/15 (https://dejure.org/2016,67925)
ArbG Herford, Entscheidung vom 06.04.2016 - 2 BV 28/15 (https://dejure.org/2016,67925)
ArbG Herford, Entscheidung vom 06. April 2016 - 2 BV 28/15 (https://dejure.org/2016,67925)
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  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus ArbG Herford, 06.04.2016 - 2 BV 28/15
    Ist die Äußerung insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt, weil der Tatsachengehalt so substanzarm ist, dass er gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt, liegt eine Meinungsäußerung vor (so auch BVerfG in NJW 1983 Seite 1415); ist die Äußerung überwiegend durch den Bericht über tatsächliche Vorgänge geprägt und ruft bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten in die Wertung eingekleideten Vorgänge hervor, die also solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind, liegt eine Tatsachenbehauptung vor (so auch BGH in NJW 2006 Seite 830).

    Die Meinungsfreiheit hat dabei im Grundsatz Vorrang vor dem Persönlichkeitsschutz, soweit die Äußerung Bestandteil der für eine freiheitlich-demokratische Ordnung schlechthin konstituierenden ständigen geistigen Auseinandersetzungen in Angelegenheiten von öffentlicher Bedeutung ist (siehe BVerfG in NJW 1983, Seite 1415).

  • BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13

    Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen

    Auszug aus ArbG Herford, 06.04.2016 - 2 BV 28/15
    Wesentliches Merkmal der Schmähung ist mithin eine das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung (so BVerfG im Beschluss vom 24.07.2013, 1 BvR 527/13).
  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Auszug aus ArbG Herford, 06.04.2016 - 2 BV 28/15
    Selbst wenn man in der Meinungsäußerung des Beteiligten zu 2 in seiner E-Mail vom 13.06.2015 einen beleidigenden und herabwürdigenden Tatsachenkern sehen kann, diente dieser schlussendlich der Stützung der Werturteile über den Arbeitsablauf in der Einigungsstelle und steht wegen dieses tatsächlichen Zusammenhangs noch unter dem Schutz der Meinungsfreiheit (siehe dazu auch BAG v. 18.12.2014, 2 AZR 265/14 in NZA 2015/797).
  • BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11

    Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ungerechtfertigte

    Auszug aus ArbG Herford, 06.04.2016 - 2 BV 28/15
    Durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützt sind sowohl Werturteile als auch Tatsachenbehauptungen, wenn und soweit sie meinungsbezogen sind (siehe BVerfG in NJW 2013, Seite 217).
  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

    Auszug aus ArbG Herford, 06.04.2016 - 2 BV 28/15
    Bei Mischtatbeständen - also Äußerungen, die sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Elemente der Meinungsäußerung bzw. des Werturteilt enthalten - ist das Herausgreifen einzelner Elemente nicht zulässig (so auch BGH in NJW 2010 Seite 760 zu Text-Ziffer 15).
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus ArbG Herford, 06.04.2016 - 2 BV 28/15
    Der Begriff der Meinung ist dabei weit zu verstehen; insbesondere würde eine Trennung des Wertenden vom tatsächlichen Gehalt den Sinn der Äußerung aufheben oder verfälschen; im Zweifel ist die Äußerung insgesamt als Meinungsäußerung anzusehen (so BVerfG in NJW 1993, Seite 1845).
  • BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 54/03

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Verurteilungen zu Widerruf und

    Auszug aus ArbG Herford, 06.04.2016 - 2 BV 28/15
    Enthält eine Äußerung Tatsachenbestandteile, ist deren Richtigkeit/Unrichtigkeit im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen (siehe BVerfG in NJW-RR 2006, Seite 1130).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus ArbG Herford, 06.04.2016 - 2 BV 28/15
    Ist die Äußerung insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt, weil der Tatsachengehalt so substanzarm ist, dass er gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt, liegt eine Meinungsäußerung vor (so auch BVerfG in NJW 1983 Seite 1415); ist die Äußerung überwiegend durch den Bericht über tatsächliche Vorgänge geprägt und ruft bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten in die Wertung eingekleideten Vorgänge hervor, die also solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind, liegt eine Tatsachenbehauptung vor (so auch BGH in NJW 2006 Seite 830).
  • BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76

    Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 2 BetrVG -; Gefährdung des Betriebsfriedens

    Auszug aus ArbG Herford, 06.04.2016 - 2 BV 28/15
    Das einzelne Betriebsratsmitglied - vor allem aber auch der Betriebsratsvorsitzende - hat sich bei seiner Betriebsratstätigkeit innerhalb der Grenzen zu halten, die sich aus den allgemeinen Vorschriften der Rechtsordnung, insbesondere aus denen des Betriebsverfassungsgesetzes ergeben (siehe BAG vom 21.02.1978, 1 ABR 54/76).
  • BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73

    Wahlwerbung

    Auszug aus ArbG Herford, 06.04.2016 - 2 BV 28/15
    Damit ist unvereinbar, wollte man die Meinungsäußerung dem Bereich der betrieblichen Arbeitswelt, die die Lebensgestaltung zahlreicher Staatsbürger wesentlich bestimmt, schlechthin fernhalten (siehe BVerfG, Beschluss vom 28.04.1976 - 1 BvR 71/73).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

  • BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 151/93

    Meinungsfreiheit und Schmähkritik bei Rezension des Romans von Heinrich Böll "Und

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