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ArbG Herford, 08.09.2009 - 3 Ca 1359/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Zur Frage des Begriffs der Postbeschäftigungsfähigkeit i.S.v. § 3 c TVBZV, zum Erfordernis des Präventionsverfahrens nach § 84 I SGB IX und zur Frage von Schadensersatz gem. § 81 IV SGB IX i.V.m. § 280 I BGB
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§ 3 c TVBZV; § 84 I SGB IX; § 81 IV SGB IX; § 280 I BGB
Zur Frage des Begriffs der Postbeschäftigungsfähigkeit i.S.v. § 3 c TVBZV, zum Erfordernis des Präventionsverfahrens nach § 84 I SGB IX und zur Frage von Schadensersatz gem. § 81 IV SGB IX i.V.m. § 280 I BGB - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung einer Postbeschäftigungsunfähigkeit eines Briefzustellers wegen eines Grades der Behinderung von 30 bei nicht durchgeführtem betrieblichen Eingliederungsmanagement
Verfahrensgang
- ArbG Herford, 08.09.2009 - 3 Ca 1359/08
- LAG Hamm, 22.04.2010 - 8 Sa 68/10
- BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 402/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04
Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz
Auszug aus ArbG Herford, 08.09.2009 - 3 Ca 1359/08
Verletzt der Arbeitgeber seine gesetzlichen zwingend vorgeschriebenen Erörterungspflichten, verhindert er damit die Durchführung des Präventionsverfahrens (so BAG in einer Entscheidung vom 04.10.2005, 9 AZR 682/04 in NZA 2006, Seite 442 unter Randnummer 30).Diese Unvollständigkeit des Präventionsverfahrens verschiebt die Darlegungs- und Beweislast entsprechend der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04.10.2005, a.a.O. Das heißt im vorliegenden Fall, dass die Beklagte die volle Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass die Klägerin auch nicht in anderen Bereichen insbesondere im Innendienst (dies auch vor dem Hintergrund der klägerseitig benannten Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz zu 10 Sa 495/08) einsetzbar ist.
Versäumt es der Arbeitgeber schuldhaft, die behinderungsgerechte Beschäftigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 15 SGB IX zu ermöglichen, hat der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch in Höhe der ihm entgangenen Vergütung nach § 280 Abs. 1 BGB sowie aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 81 Abs. 4 S. 1 SGB IX (vgl. BAG vom 04.10.2005, 9 AZR 632/04 in NZA 2006, Seite 442).
Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann vielmehr Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben und, soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt, auf eine entsprechende Vertragsänderung (siehe BAG vom 04.10.2005, a.a.O., unter Rd.-Nr. 23).
Unterlässt der Arbeitgeber die Beteiligung des Integrationsamtes nach § 84 Abs. 1 SGB IX, so handelt es sich um eine den Schadensersatz auslösende Pflichtverletzung (so BAG vom 04.10.2005, a.a.O.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - 10 Sa 495/08
Krankheitsbedingte Kündigung - Vorrang der Änderungskündigung
Auszug aus ArbG Herford, 08.09.2009 - 3 Ca 1359/08
Die Klägerin verweist auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 02. Juli 2009 zum Aktenzeichen 10 Sa 495/08.Diese Unvollständigkeit des Präventionsverfahrens verschiebt die Darlegungs- und Beweislast entsprechend der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04.10.2005, a.a.O. Das heißt im vorliegenden Fall, dass die Beklagte die volle Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass die Klägerin auch nicht in anderen Bereichen insbesondere im Innendienst (dies auch vor dem Hintergrund der klägerseitig benannten Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz zu 10 Sa 495/08) einsetzbar ist.
- BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06
Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus ArbG Herford, 08.09.2009 - 3 Ca 1359/08
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 12.07.2007, 2 AZR 716/06, in NZA 2008, Seite 173, ausgeführt, dass die Regelung des § 84 Abs. 2 SGB IX eine Konkretisierung des dem gesamten Kündigungsschutzrecht innewohnenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes darstellt.
- BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 402/10
Postbeschäftigungsunfähigkeit - Bedingungseintritt - Klagefrist - verlängerte …
Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 8. September 2009 - 3 Ca 1359/08 - teilweise abgeändert:. - LAG Hamm, 22.04.2010 - 8 Sa 68/10
Auflösende Bedingung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Rentengewährung; …
Unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 08.09.2009 - 3 Ca 1359/08 - abgeändert:.Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 08.09.2009 - 3 Ca 1359/08 - abzuändern und die Klage abzuweisen.