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   ArbG Herford, 09.10.2015 - 1 Ca 645/15   

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https://dejure.org/2015,31087
ArbG Herford, 09.10.2015 - 1 Ca 645/15 (https://dejure.org/2015,31087)
ArbG Herford, Entscheidung vom 09.10.2015 - 1 Ca 645/15 (https://dejure.org/2015,31087)
ArbG Herford, Entscheidung vom 09. Oktober 2015 - 1 Ca 645/15 (https://dejure.org/2015,31087)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    1) Ein Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung besteht auch dann, wenn Schlüsselqualifikationen im Bereich der beruflichen und/oder politischen Bildung erworben werden (hier: "Rhetorik-Seminar"). 2) Ein Rhetorik-Seminar ist nicht auf das Einüben psychologischer oder ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    1) Ein Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung besteht auch dann, wenn Schlüsselqualifikationen im Bereich der beruflichen und/oder politischen Bildung erworben werden (hier: "Rhetorik-Seminar").; 2) Ein Rhetorik-Seminar ist nicht auf das Einüben psychologischer oder ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb von Schlüsselqualifikationen im Bereich der beruflichen oder politischen Bildung i.R.e. Anspruchs auf Arbeitnehmerweiterbildung (hier: "Rhetorik-Seminar")

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung bei Vermittlung von Schlüsselkompetenzen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 890/84

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die durch das Gesetz des Landes Hessen

    Auszug aus ArbG Herford, 09.10.2015 - 1 Ca 645/15
    Danach genügt eine Bildungsveranstaltung den gesetzlichen Voraussetzungen der beruflichen Weiterbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 AWbG nicht nur, wenn sie Kenntnisse zum ausgeübten Beruf vermittelt, sondern auch, wenn das erlernte Wissen im Beruf verwendet werden kann und so im weitesten Sinne für den Arbeitgeber von Vorteil ist, wie zum Beispiel der Erfahrungsgewinn im Umgang mit Menschen und der Erwerb von Eigeninitiative und Verantwortungsbereitschaft (BAG a.a.O. Rdnr. 13 unter Verweis auf Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 11.02.1992 - 1 BvR 890/84).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus ArbG Herford, 09.10.2015 - 1 Ca 645/15
    Bei der Subsumtion des Inhalts der hier in Rede stehenden Veranstaltung unter den unbestimmten Rechtsbegriff "berufliche Weiterbildung" bedarf es ebenso wie bei der Auslegung des hessischen Bildungsurlaubsgesetzes (vgl. dazu nur BAG vom 09.02.1993 - 9 AZR 658/90) neben der Berücksichtigung von Wortlaut und Zweck des Gesetzes der Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 15. Dezember 1987 - 1 BvR 563/85 - herausgestellten verfassungsrechtlichen Prüfungsmerkmale (so bspw. auch Clausen, "Zum Begriff der beruflichen und politischen Weiterbildung nach dem AWbG-NRW" in: AuR 1990, 342ff.).
  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 261/90

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Sprachkurs: Italienisch für

    Auszug aus ArbG Herford, 09.10.2015 - 1 Ca 645/15
    Weiter durfte er in Erwägung ziehen, dass der Arbeitnehmer zur Wertschöpfung und zur Erreichung des Unternehmenszwecks regelmäßig der Mitwirkung der Arbeitnehmer bedarf (Bundesarbeitsgericht vom 15.06.1993 - 9 AZR 261/90 Rdnr. 12 unter Verweis auf die bereits zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1987).
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