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ArbG Herford, 19.02.2010 - 1 Ca 975/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Keine Verpflichtung zur Kurzarbeit aufgrund einer Betriebsvereinbarung, wenn dort nicht Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder Abteilungen festgelegt sind.
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Keine Verpflichtung zur Kurzarbeit aufgrund einer Betriebsvereinbarung, wenn dort nicht Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder Abteilungen festgelegt sind.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Kurzarbeit aufgrund einer Betriebsvereinbarung bei mangelnder Festsetzung des Beginns und der Dauer der Kurzarbeit; Wirksame Kurzarbeitsverpflichtung bei mangelnder Festsetzung von Lage und Verteilung der Arbeitszeit und der Auswahl der von Kurzarbeit ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- LAG Sachsen, 31.07.2002 - 2 Sa 910/01
Anforderungen an eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit
Auszug aus ArbG Herford, 19.02.2010 - 1 Ca 975/09
Nach der Gegenansicht müssen in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder Abteilung sowie Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 2 Sa 112/04; Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05).Mithin müssen sich Inhalt, Zweck und Ausmaß des Regelungssubstrats, wie es auch bei Gesetzen der Fall ist (vgl. Artikel 80 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz), aus der Betriebsvereinbarung selbst bestimmen lassen (so Sächsisches LAG vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01 unter Rdnr. 16).
- LAG Thüringen, 07.10.1999 - 2 Sa 404/98
Betriebsvereinbarung: Ausgestaltung
Auszug aus ArbG Herford, 19.02.2010 - 1 Ca 975/09
Teilweise wird vertreten, die Betriebsvereinbarung könne so ausgestaltet werden, dass sie abstrakt die Einführung von Kurzarbeit aus einem bestimmten Anlass regelt und die personelle Festlegung des Personenkreises einer formlosen Absprache der Betriebsparteien überlässt (vgl. Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 07.10.1999 - 2 Sa 404/98; Landesarbeitsgericht Brandenburg, Urteil vom 10.08.1994 - 5 Sa 286/94). - BAG, 10.10.2006 - 1 AZR 811/05
Mitbestimmung des Personalrats bei Kurzarbeit
Auszug aus ArbG Herford, 19.02.2010 - 1 Ca 975/09
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.10.2006 unter dem Aktenzeichen 1 AZR 811/05 gegen die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg verhält sich nicht zu der hier streitigen Problemstellung.
- LAG Brandenburg, 10.08.1994 - 5 Sa 286/94
Streitigkeit über Vergütungsansprüche im Zusammenhang mit der Anordnung von …
Auszug aus ArbG Herford, 19.02.2010 - 1 Ca 975/09
Teilweise wird vertreten, die Betriebsvereinbarung könne so ausgestaltet werden, dass sie abstrakt die Einführung von Kurzarbeit aus einem bestimmten Anlass regelt und die personelle Festlegung des Personenkreises einer formlosen Absprache der Betriebsparteien überlässt (vgl. Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 07.10.1999 - 2 Sa 404/98; Landesarbeitsgericht Brandenburg, Urteil vom 10.08.1994 - 5 Sa 286/94). - LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 609/05
Betriebsvereinbarung und Kurzarbeit
Auszug aus ArbG Herford, 19.02.2010 - 1 Ca 975/09
Nach der Gegenansicht müssen in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder Abteilung sowie Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 2 Sa 112/04; Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05). - LAG Hessen, 14.03.1997 - 13 Sa 162/96
Klage einer Arbeitnehmerin (Buchhalterin) gegen den Arbeitgeber auf Zahlung von …
Auszug aus ArbG Herford, 19.02.2010 - 1 Ca 975/09
Nach der Gegenansicht müssen in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder Abteilung sowie Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 2 Sa 112/04; Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05). - BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90
Verzugslohn bei Regelungsabrede über Kurzarbeit
Auszug aus ArbG Herford, 19.02.2010 - 1 Ca 975/09
Anderenfalls bedarf es zur Arbeitszeitverkürzung einer Änderungskündigung (BAG vom 14.02.1991 - 2 AZR 415/90 m.wN. in Rdnr. 29).