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   ArbG Herne, 02.05.2017 - 2 Ca 2109/16   

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https://dejure.org/2017,72473
ArbG Herne, 02.05.2017 - 2 Ca 2109/16 (https://dejure.org/2017,72473)
ArbG Herne, Entscheidung vom 02.05.2017 - 2 Ca 2109/16 (https://dejure.org/2017,72473)
ArbG Herne, Entscheidung vom 02. Mai 2017 - 2 Ca 2109/16 (https://dejure.org/2017,72473)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Hamm, 20.06.2016 - 15 Sa 1886/15

    Tarifliche Ablösung eines Anspruchs auf Hausbrandkohle durch Gewährung einer

    Auszug aus ArbG Herne, 02.05.2017 - 2 Ca 2109/16
    Dazu hat das LAG Hamm in einem Urteil vom 20.6.2016 als Berufungssache zu dem Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 10.11.2015 (AZ.: 15 Sa 1886/15 Juris) vor dem Hintergrund eines in den entscheidenden Rechtsfragen im Wesentlichen tatsächlich gleichgelagerten Verfahren zu o.a. ausgeführt:.

    Dies erscheint insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Kläger die anderen von den Parteien im Verfahren in Bezug genommenen tariflichen Regelungen nicht für unwirksam betrachtet, auf das Arbeitsverhältnis unstreitig in der Vergangenheit die Tarifverträge des rheinisch-westfälischen Steinkohlebergbaus Anwendung fanden und in dem rechtskräftig gewordenen Urteil des LAG Hamm vom 20.6.2016 (AZ.: 15 Sa 1886/15, Juris) in den Entscheidungsgründe festgehalten wurde, die "(...) Tarifvertragsparteien haben durch den Tarifvertrag zur Änderung des Manteltarifvertrages für die Abreitnehmer des rheinisch-westfälischen Steinkohlebergbaus (in der Fassung vom 11.03.2015) vom 29.04.2015 rechtswirksam mit Wirkung ab dem 01.01.2019 den Anspruch auf Hausbrandkohle durch die Gewährung einer Energiebeihilfe abgelöst", sachgerechter als die Klärung der formellen Wirksamkeit des Tarifvertrages durch eine Beweisaufnahme ohne vorherige Erkundigungen durch den Kläger.

    Im Hinblick darauf, dass das LAG Hamm in der Entscheidung vom 20.6.2016 (AZ.: 15 Sa 1886/15, Juris) sich insbesondere auch mit der Frage und Reichweite von tarifvertraglichen Abänderungsmöglichkeiten der Deputatkohle bzw. Zahlung der Energiebeihilfe unter dem Gesichtspunkt als betriebliche Altersversorgung auseinander gesetzt hat, bedarf es im Ergebnis nach Auffassung der erkennenden Kammer auch keiner Differenzierung für diejenigen Fallgestaltungen, in denen sich der tarifliche Anspruch auf Gewährung von Deputatkohle bzw. Zahlung einer Energiebeihilfe (noch nicht) als betriebliche Altersversorgung darstellt.

  • BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 14/01

    Abbau einer tariflichen Überversorgung

    Auszug aus ArbG Herne, 02.05.2017 - 2 Ca 2109/16
    Tarifverträge sind von den Gerichten für Arbeitssachen nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen grundgesetzliche Wertungen oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 14/01 m. w. N., NZA 2003, NZA Jahr 2003 Seite 1112).
  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 167/02

    Versorgungsrechte übernommener Betriebsprüfer

    Auszug aus ArbG Herne, 02.05.2017 - 2 Ca 2109/16
    Da durch den tariflichen Änderungsvorbehalt die dem Kläger bis dahin zustehende Deputatkohle für die Zukunft eingeschränkt wurde, handelt es sich um keine echte, sondern um eine unechte Rückwirkung (vgl. BVerfG 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86, - 1 BvR 1484/86, BVerfGE 97, BVERFGE Jahr 97 Seite 271; BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 167/02, BAGE 104, BAGE 104 Seite 1).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus ArbG Herne, 02.05.2017 - 2 Ca 2109/16
    Da durch den tariflichen Änderungsvorbehalt die dem Kläger bis dahin zustehende Deputatkohle für die Zukunft eingeschränkt wurde, handelt es sich um keine echte, sondern um eine unechte Rückwirkung (vgl. BVerfG 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86, - 1 BvR 1484/86, BVerfGE 97, BVERFGE Jahr 97 Seite 271; BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 167/02, BAGE 104, BAGE 104 Seite 1).
  • BAG, 02.12.1986 - 3 AZR 123/86

    Anspruch auf Energiebeihilfe anstelle nicht mehr verwendbarer Hausbrandkohle bei

    Auszug aus ArbG Herne, 02.05.2017 - 2 Ca 2109/16
    Nicht länger nämlich ging es den Arbeitnehmern um die Teilnahme am Produktionsergebnis, sondern allein um die Deckung von Heizbedarfen; das Deputat wurde zu einer allgemeinen Versorgungsleistung (BAG, 02.12.1986 - 3 AZR 123/86, EzA § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. EZA BGB § 611 46 und juris).
  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06

    Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung

    Auszug aus ArbG Herne, 02.05.2017 - 2 Ca 2109/16
    Denn tarifvertragliche Regelungen unterliegen von vorn herein einem immanenten Vorbehalt späterer Abänderung durch die Tarifvertragschließenden selbst (BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06, NZA 2008, NZA Jahr 2008 Seite 182).
  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus ArbG Herne, 02.05.2017 - 2 Ca 2109/16
    Die Grundlage für schützenswertes Vertrauen besteht nicht mehr, wenn und sobald die Normunterworfenen mit einer Änderung rechnen müssen (BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03, BABAGE 108, 176 m. w. N.).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

    Auszug aus ArbG Herne, 02.05.2017 - 2 Ca 2109/16
    Auch dient es nicht der Abdeckung des Invaliditätsrisikos (BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09, BAGE 133, BAGE 133 Seite 289).
  • LAG Hamm, 07.05.2019 - 9 Sa 936/17

    Saarbergbau; Hausbrandleistungen; Energiebeihilfe; Abfindung; Saarbergbau

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 02.05.2017, Az. 2 Ca 2109/16 wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 02.05.2017, Az. 2 Ca 2109/16, abzuändern und festzustellen, dass der Kläger aus §§ 15, 18 der Anlage 5 des MTV für die Arbeitnehmer des Saarbergbaus in der Fassung vom 1. Mai 2015 gegen die Beklagte Anspruch auf Zahlung einer jährlichen Energiebeihilfe in Höhe von derzeit 283, 78 EUR unberührt von der Zahlung einer Abfindung durch Einmalzahlung seitens der Beklagten gemäß Anlage 5a des MTV für die Arbeitnehmer des Saarbergbaus in der Fassung vom 1. Mai 2015 hat.

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