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   ArbG Herne, 02.10.2007 - 4 Ca 795/07   

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ArbG Herne, 02.10.2007 - 4 Ca 795/07 (https://dejure.org/2007,38266)
ArbG Herne, Entscheidung vom 02.10.2007 - 4 Ca 795/07 (https://dejure.org/2007,38266)
ArbG Herne, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 4 Ca 795/07 (https://dejure.org/2007,38266)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus ArbG Herne, 02.10.2007 - 4 Ca 795/07
    Wird im Kündigungsschutzprozess erster Instanz die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt, und solange das Urteil von der Rechtsinstanz nicht aufgehoben wurde, kann allein die Ungewissheit über den Ausgang des weiteren Rechtsstreits ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers nicht begründen (BAG, Urteil vom 02.04.1987, 2 AZR 418/86, NZA 1987, 808).
  • BAG, 30.01.2014 - 2 AZR 597/12

    Hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung - Auslegung von Klageantrag und

    Auszug aus ArbG Herne, 02.10.2007 - 4 Ca 795/07
    Der bloße pauschale Hinweis auf die fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ist jedenfalls bei einer Kündigung nach § 15 Abs. 4 und 5 KSchG unzureichend (vgl. BAG vom 17.02.2000 aaO; BAG Urteil vom 15.03.2001 AP KSchG 1969 § 4 Nr. 76).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 83/05

    Mitglied einer Betriebsvertretung - Kündigungsschutz bei Stilllegung einer

    Auszug aus ArbG Herne, 02.10.2007 - 4 Ca 795/07
    Eine Kündigung ist frühestens dann möglich, wenn die Verhandlung über die bestehenden Umsetzungsmöglichkeiten endgültig gescheitert sind und damit feststeht, dass eine Vermeidung der Kündigung durch Umsetzung unmöglich ist (BAG vom 13.06.2002, BB 2003, 53; BAG vom 18.10.2000, DB 2001, 1729; BAG vom 17.11.2005, DB 2006, 846; BAG vom 02.03.2006, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 61; KR § 15 Rn 126).
  • BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 443/82

    Betriebsabteilung

    Auszug aus ArbG Herne, 02.10.2007 - 4 Ca 795/07
    Eine Betriebsabteilung ist ein räumlich und organisatorisch abgegrenzter Teil eines Betriebes, der eine personelle Einheit erfordert, dem eigene technische Betriebsmittel zur Verfügung stehen und der eigene Betriebszwecke verfolgt, die Teil eines arbeitstechnischen Zwecks des Gesamtbetriebes sind oder in einem bloßen Hilfszweck für den arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebes bestehen können (BAG vom 20.01.1984 AP KSchG 1969 § 15 Nr. 16; KR § 15 KSchG Rn 121; Erfurter Kommentar § 15 KSchG Rn 45).
  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93

    Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus ArbG Herne, 02.10.2007 - 4 Ca 795/07
    Es ist vielmehr erforderlich, dass der klagende Arbeitnehmer durch Tatsachenvortrag weitere streitige Beendigungstatbestände in den Prozess einführt oder wenigstens deren Möglichkeit darstellt und damit belegt, warum dieser, die Klage nach § 4 KSchG erweiternde, Antrag zulässig sein, d. h. warum an der - noch dazu alsbaldigen - Feststellung ein rechtliches Interesse bestehen soll (vgl. BAG vom 16. März 1994 - 8 AZR 97/93 - BAGE 76, 148).
  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 118/05

    Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz - Sozialauswahl

    Auszug aus ArbG Herne, 02.10.2007 - 4 Ca 795/07
    Eine Kündigung ist frühestens dann möglich, wenn die Verhandlung über die bestehenden Umsetzungsmöglichkeiten endgültig gescheitert sind und damit feststeht, dass eine Vermeidung der Kündigung durch Umsetzung unmöglich ist (BAG vom 13.06.2002, BB 2003, 53; BAG vom 18.10.2000, DB 2001, 1729; BAG vom 17.11.2005, DB 2006, 846; BAG vom 02.03.2006, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 61; KR § 15 Rn 126).
  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01

    Annahmeverzug; Zinsen

    Auszug aus ArbG Herne, 02.10.2007 - 4 Ca 795/07
    Eine Kündigung ist frühestens dann möglich, wenn die Verhandlung über die bestehenden Umsetzungsmöglichkeiten endgültig gescheitert sind und damit feststeht, dass eine Vermeidung der Kündigung durch Umsetzung unmöglich ist (BAG vom 13.06.2002, BB 2003, 53; BAG vom 18.10.2000, DB 2001, 1729; BAG vom 17.11.2005, DB 2006, 846; BAG vom 02.03.2006, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 61; KR § 15 Rn 126).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 494/99

    Kündigungsschutz; Betriebsratsmitglied

    Auszug aus ArbG Herne, 02.10.2007 - 4 Ca 795/07
    Eine Kündigung ist frühestens dann möglich, wenn die Verhandlung über die bestehenden Umsetzungsmöglichkeiten endgültig gescheitert sind und damit feststeht, dass eine Vermeidung der Kündigung durch Umsetzung unmöglich ist (BAG vom 13.06.2002, BB 2003, 53; BAG vom 18.10.2000, DB 2001, 1729; BAG vom 17.11.2005, DB 2006, 846; BAG vom 02.03.2006, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 61; KR § 15 Rn 126).
  • LAG Hamm, 13.06.2008 - 10 Sa 2121/07

    Ordentliche Kündigung von Betriebsratsmitgliedern; Stilllegung einer

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 02.10.2007 - 4 Ca 795/07 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgericht Herne vom 02.10.2007 - 4 Ca 795/07 - teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2008 - 2 Sa 59/08

    Tarifauslegung - Keine Anrechnung der Tätigkeit als Arzt im Praktikum bei der

    Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock - 4 Ca 795/07 - dahin abgeändert, dass die Klage insgesamt abgewiesen und die Kosten des Rechtsstreits dem Kläger auferlegt werden.
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