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   ArbG Herne, 08.04.2014 - 2 Ca 3389/13   

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https://dejure.org/2014,39864
ArbG Herne, 08.04.2014 - 2 Ca 3389/13 (https://dejure.org/2014,39864)
ArbG Herne, Entscheidung vom 08.04.2014 - 2 Ca 3389/13 (https://dejure.org/2014,39864)
ArbG Herne, Entscheidung vom 08. April 2014 - 2 Ca 3389/13 (https://dejure.org/2014,39864)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen Altersversorgung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zur Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen Altersversorgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen einer Ungleichbehandlung zwischen gewerblichen Mitarbeitern und Angestellten auf Ansprüche aus einer Betriebsrente

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 3/02

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten

    Auszug aus ArbG Herne, 08.04.2014 - 2 Ca 3389/13
    Eine allein an den unterschiedlichen Status von Arbeitern und Angestellten anknüpfende Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen Altersversorgung verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz (BAG 10.12.2002 - 3 AZR 3/02 - NZA 2004, 321).

    Der Verstoß gegen den Gleichheitssatz darf nicht sehr intensiv sein (BAG 10.12.2002 a. a. O. m. w. N.).

    Zutreffend berücksichtigt die Klägerin bei ihrer Antragstellung, dass für Zeiten bis zum 30.06.1993 Vertrauensschutz bestanden hat, also Dienstjahre davor nicht unter dem Gesichtspunkt der Ungleichbehandlung zwischen Arbeitern und Angestellten geltend gemacht werden können (vgl. BAG 10.12.2002 a. a. O.).

  • BAG, 29.04.2008 - 3 AZR 266/06

    Berechnung einer vorgezogenen Betriebsrente

    Auszug aus ArbG Herne, 08.04.2014 - 2 Ca 3389/13
    Die Zulässigkeit des Klageantrags zu 3) auf wiederkehrende Leistungen ergibt sich aus § 258 ZPO i. V. m. § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG (vgl. BAG 29.04.2008 - 3 AZR 266/06 - NZA 2008, 1417).
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