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   ArbG Herne, 16.10.2013 - 5 Ca 2135/13   

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https://dejure.org/2013,40001
ArbG Herne, 16.10.2013 - 5 Ca 2135/13 (https://dejure.org/2013,40001)
ArbG Herne, Entscheidung vom 16.10.2013 - 5 Ca 2135/13 (https://dejure.org/2013,40001)
ArbG Herne, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - 5 Ca 2135/13 (https://dejure.org/2013,40001)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gleichbehandlungsgrundsatz, Herausnahme beurlaubter Beamter aus dem Geltungsbereich eines Sozialplans.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gleichbehandlungsgrundsatz, Herausnahme beurlaubter Beamter aus dem Geltungsbereich eines Sozialplans.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausnahme beurlaubter Beamter aus dem Geltungsbereich eines Sozialplans; Anspruch auf Zahlung einer Sonderprämie aus einer Betriebsvereinbarung auf Grund des Gleichbehandlungsgrundsatzes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 34/10

    Sozialplan - Abfindungsausschluss beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente

    Auszug aus ArbG Herne, 16.10.2013 - 5 Ca 2135/13
    Maßgeblich für das Vorliegen eines hinreichenden Sachgrunds ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (BAG, Urteil vom 07.06.2011 - 1 AZR 34/10 - EZA § 112 BetrVG 2001 Nr. 45; Urteil vom 19.03.2002 - 2 AZR 229/01 - juris).

    Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrundes ist auch hier vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (BAG, Urteil vom 07.06.2011 - 1 AZR 34/10 - EZA § 112 BetrVG 2001 Nr. 45; Urteil vom 14.12.2010 - 1 AZR 279/09 - EZA § 112 BetrVG 2001 Nr. 39; Urteil vom 18.05.2010 - 1 AZR 187/09 - EZA § 112 BetrVG 2001 Nr. 38).

    Die in ihnen vorgesehenen Leistungen sollen gem. § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG die künftigen Nachteile ausgleichen oder abmildern, die dem Arbeitnehmer durch die Betriebsänderung entstehen können (BAG, Urteil vom 07.06.2011 - 1 AZR 34/10 - a.a.O., Urteil vom 18.05.2010 - 1 AZR 187/09 - a.a.O.).

    Dementsprechend kommt es darauf an, ob sich die Klägerin und die vom Sozialplan begünstigten Arbeitnehmer in Bezug auf ihre durch die Betriebsstilllegung verursachten wirtschaftlichen Nachteile in einer vergleichbaren Situation befinden (vgl. BAG, Urteil vom 07.06.2011 - 1 AZR 34/10 - a.a.O.).

  • BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04

    Betriebsvereinbarung und Gleichheitssatz

    Auszug aus ArbG Herne, 16.10.2013 - 5 Ca 2135/13
    Vielmehr werden unterschiedliche Gruppen auch dann gebildet, wenn eine Regelung nur für eine Arbeitnehmergruppe getroffen wird und für eine andere unterbleibt (BAG, Urteil vom 22.03.2005 - 1 AZR 49/04 - EZA § 75 BetrVG 2001 Nr. 2).

    Dagegen ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen kein Unterschied von solcher Art und solchem Gewicht besteht, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BAG, Urteil vom 22.03.2005 - 1 AZR 49/04 - a.a.O; Urteil vom 27.05.2004 - 6 AZR 129/03 - a.a.O.).

    Insbesondere kann eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten unmittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirken (BAG, Urteil vom 22.03.2005 - 1 AZR 49/04 a.a.O.).

  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07

    Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

    Auszug aus ArbG Herne, 16.10.2013 - 5 Ca 2135/13
    Die zukunftsbezogene Ausgleichsfunktion von Sozialplänen eröffnet den Betriebsparteien Beurteilungs- und Gestaltungsspielräume (BAG, Urteil vom 11.11.2008 - 1 AZR 475/07 - EZA § 112 BetrVG 2001 Nr. 30; Urteil vom 06.11.2007 - 1 AZR 960/06 - EZA § 112 BetrVG 2001 Nr. 25).

    Dieser gestattet eine pauschalisierende und typisierende Betrachtung (BAG, Urteil vom 11.11.2008 - 1 AZR 475/07 - a.a.O.; Beschluss vom 24.08.2004 - 1 ABR 23/03 - EZA § 112 BetrVG 2001 Nr. 12).

    Die Betriebsparteien schaffen diese Privilegierung nicht, sondern finden sie vor und können sie nach der gesetzlichen Konzeption des § 112 BetrVG in der Sozialplangestaltung auch zugrunde legen (vgl. BAG, Urteil vom 11.11.2008 - 1 AZR 475/07 - a.a.O.).

  • BAG, 18.05.2010 - 1 AZR 187/09

    Sozialplan - Gleichbehandlung - Anreize zum Abschluss von Aufhebungsverträgen

    Auszug aus ArbG Herne, 16.10.2013 - 5 Ca 2135/13
    Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrundes ist auch hier vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (BAG, Urteil vom 07.06.2011 - 1 AZR 34/10 - EZA § 112 BetrVG 2001 Nr. 45; Urteil vom 14.12.2010 - 1 AZR 279/09 - EZA § 112 BetrVG 2001 Nr. 39; Urteil vom 18.05.2010 - 1 AZR 187/09 - EZA § 112 BetrVG 2001 Nr. 38).

    Die in ihnen vorgesehenen Leistungen sollen gem. § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG die künftigen Nachteile ausgleichen oder abmildern, die dem Arbeitnehmer durch die Betriebsänderung entstehen können (BAG, Urteil vom 07.06.2011 - 1 AZR 34/10 - a.a.O., Urteil vom 18.05.2010 - 1 AZR 187/09 - a.a.O.).

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus ArbG Herne, 16.10.2013 - 5 Ca 2135/13
    Er zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Sachverhalten sicher zu stellen und eine gleichheitswidrige Regelung auszuschließen (vgl. BAG, Urteil vom 27.05.2004 - 6 AZR 129/03 - EZA Art. 3 GG Nr. 101).

    Dagegen ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen kein Unterschied von solcher Art und solchem Gewicht besteht, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BAG, Urteil vom 22.03.2005 - 1 AZR 49/04 - a.a.O; Urteil vom 27.05.2004 - 6 AZR 129/03 - a.a.O.).

  • BAG, 14.12.2010 - 1 AZR 279/09

    Sozialplan - Gleichbehandlung

    Auszug aus ArbG Herne, 16.10.2013 - 5 Ca 2135/13
    Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrundes ist auch hier vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (BAG, Urteil vom 07.06.2011 - 1 AZR 34/10 - EZA § 112 BetrVG 2001 Nr. 45; Urteil vom 14.12.2010 - 1 AZR 279/09 - EZA § 112 BetrVG 2001 Nr. 39; Urteil vom 18.05.2010 - 1 AZR 187/09 - EZA § 112 BetrVG 2001 Nr. 38).
  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 575/02

    Unwirksamkeit einer Ausschlußklausel in einem Sozialplan

    Auszug aus ArbG Herne, 16.10.2013 - 5 Ca 2135/13
    Das an die Betriebsparteien gerichtete Gebot des § 75 Abs. 1 S. 1 BetrVG, die Grundsätze von Recht und Billigkeit zu beachten, gilt auch für Sozialpläne (BAG, Urteil vom 22.07.2003 - 1 AZR 575/02 - EZA § 112 BetrVG 2001 Nr. 7).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Auszug aus ArbG Herne, 16.10.2013 - 5 Ca 2135/13
    Dieser ist Ausdruck des Gerechtigkeitsgedanken im Grundgesetz und fundamentales Rechtsprinzip (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.05.1988 - 1 BvL 22/85 - NJW 1988, 3258).
  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung; Klage auf künftige Leistungen

    Auszug aus ArbG Herne, 16.10.2013 - 5 Ca 2135/13
    In einem solchen Antrag müsste jedoch die für die Zwangsvollstreckung wesentlichen Bedingungen des Zahlungsanspruchs aufgenommen werden (vgl. BAG, Urteil vom 13.03.2002 - 5 AZR 755/00 - EZA § 259 ZPO Nr. 1), insbesondere der Nichteintritt der in Ziff. 2.3 der Betriebsvereinbarung Sonderprämie geregelten auflösenden Bedingungen.
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus ArbG Herne, 16.10.2013 - 5 Ca 2135/13
    Eine Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistung beschränken - sogenannte Elementenfeststellungsklage (BAG, Urteil vom 03.07.2013 - 4 AZR 41/12 - juris; Urteil vom 22.10.2008 - 4 AZR 784/07 - EZA § 3 TVG in Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39).
  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 960/06

    Kürzung einer Sozialplanabfindung

  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 41/12

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - ergänzende Vertragsauslegung

  • BAG, 26.05.2009 - 1 AZR 198/08

    Altersdifferenzierung in Sozialplan

  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 1527/13

    Gleichbehandlung; beurlaubte Beamte; Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 16.10.2013 - 5 Ca 2135/13 - unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin dahin abgeändert, dass die Klage vollen Umfangs abgewiesen wird.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 16.10.2013 - 5 Ca 2135/13 - abzuändern und den Tenor insgesamt wie folgt zu fassen:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 16.10.2013 - 5 Ca 2135/13 - abzuändern, soweit es der Klage stattgegeben hat, und die Klage insgesamt abzuweisen;.

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 790/14

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

    Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung ihrer weitergehenden Berufung sowie der Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 16. Oktober 2013 - 5 Ca 2135/13 - abgeändert und zur Klarstellung neu gefasst:.
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