Rechtsprechung
   ArbG Herne, 23.08.2013 - 3 Ga 28/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45373
ArbG Herne, 23.08.2013 - 3 Ga 28/13 (https://dejure.org/2013,45373)
ArbG Herne, Entscheidung vom 23.08.2013 - 3 Ga 28/13 (https://dejure.org/2013,45373)
ArbG Herne, Entscheidung vom 23. August 2013 - 3 Ga 28/13 (https://dejure.org/2013,45373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,45373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unterlassung von Streikmaßnahmen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unterlassung von Streikmaßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch eines Befrachters von Binnenschiffen bzgl. Streikmaßnahmen bei der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung; Zulässigkeit von Streikmaßnahmen bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) im Falle der Behinderung der Binnenschifffahrt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08

    Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und

    Auszug aus ArbG Herne, 23.08.2013 - 3 Ga 28/13
    Es ist auf die ungestörte Betätigung und Entfaltung des von dem Betriebsinhaber geführten Betriebs gerichtet und umfasst alles, was in seiner Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert des Betriebs als bestehender Einheit ausmacht und den Gewerbebetrieb zur Entfaltung und Betätigung in der Wirtschaft befähigt, also nicht nur Betriebsräume und -grundstücke, Maschinen und Gerätschaften, Einrichtungsgegenstände und Warenvorräte, sondern auch Geschäftsverbindungen, Kundenkreis und Außenstände (vgl. BAG, Urteil vom 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 143; Urteil vom 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - EzA Art. 9 GG Nr. 96; BGH, Urteil vom 14. April 2005 - V ZB 16/05 - juris).

    Der "Auffangtatbestand" ist geschaffen worden, um eine andernfalls bestehende Lücke im Rechtsschutz zu schließen (BAG, Urteil vom 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - a.a.O.).

    Hierzu müssen die Eingriffe "gegen den Betrieb als solchen gerichtet, also betriebsbezogen" sein (BAG, Urteil vom 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - a.a.O.; BAG vom 21. Juni 1988 - 1 AZR 653/86 - NZA 1988, 884 m.w.N.; BAG vom 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - a.a.O.; BGH, Urteil vom 29. Januar 1985 - VI ZR 130/83 - NJW 1985, 1620).

    Auch muss ihnen eine Schadensgefahr eigen sein, die über eine Belästigung oder eine sozialübliche Behinderung hinausgeht und geeignet ist, den Betrieb in empfindlicher Weise zu beeinträchtigen (BAG, Urteil vom 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - a.a.O.; Urteil vom 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - a.a.O.; BGH, Urteil vom 14. April 2005 - V ZB 16/05 - juris).

  • BAG, 20.01.2009 - 1 AZR 515/08

    Gewerkschaftswerbung per E-Mail

    Auszug aus ArbG Herne, 23.08.2013 - 3 Ga 28/13
    Es ist auf die ungestörte Betätigung und Entfaltung des von dem Betriebsinhaber geführten Betriebs gerichtet und umfasst alles, was in seiner Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert des Betriebs als bestehender Einheit ausmacht und den Gewerbebetrieb zur Entfaltung und Betätigung in der Wirtschaft befähigt, also nicht nur Betriebsräume und -grundstücke, Maschinen und Gerätschaften, Einrichtungsgegenstände und Warenvorräte, sondern auch Geschäftsverbindungen, Kundenkreis und Außenstände (vgl. BAG, Urteil vom 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 143; Urteil vom 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - EzA Art. 9 GG Nr. 96; BGH, Urteil vom 14. April 2005 - V ZB 16/05 - juris).

    Hierzu müssen die Eingriffe "gegen den Betrieb als solchen gerichtet, also betriebsbezogen" sein (BAG, Urteil vom 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - a.a.O.; BAG vom 21. Juni 1988 - 1 AZR 653/86 - NZA 1988, 884 m.w.N.; BAG vom 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - a.a.O.; BGH, Urteil vom 29. Januar 1985 - VI ZR 130/83 - NJW 1985, 1620).

    Auch muss ihnen eine Schadensgefahr eigen sein, die über eine Belästigung oder eine sozialübliche Behinderung hinausgeht und geeignet ist, den Betrieb in empfindlicher Weise zu beeinträchtigen (BAG, Urteil vom 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - a.a.O.; Urteil vom 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - a.a.O.; BGH, Urteil vom 14. April 2005 - V ZB 16/05 - juris).

  • BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 653/86

    Schadenersatz wegen Betriebsblockade

    Auszug aus ArbG Herne, 23.08.2013 - 3 Ga 28/13
    Hierzu müssen die Eingriffe "gegen den Betrieb als solchen gerichtet, also betriebsbezogen" sein (BAG, Urteil vom 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - a.a.O.; BAG vom 21. Juni 1988 - 1 AZR 653/86 - NZA 1988, 884 m.w.N.; BAG vom 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - a.a.O.; BGH, Urteil vom 29. Januar 1985 - VI ZR 130/83 - NJW 1985, 1620).

    Bei dem Begriff der "Unmittelbarkeit" bzw. "Betriebsbezogenheit" handelt es sich nicht um einen Tatsachenbegriff, sondern um ein Wertungskriterium (BAG, Urteil vom 21. Juni 1988 - 1 AZR 653/86 - EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 76).

    Anders als in der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juni 1988 - 1 AZR 653/86 - (EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 76) haben die dem Aufruf der Beklagten folgenden Mitarbeiter der WSV nicht aktiv auf den Gewerbebetrieb der Klägerin eingewirkt.

  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 16/05

    Fortführung des Gewerbebetriebes des Schuldners durch den Zwangsverwalter

    Auszug aus ArbG Herne, 23.08.2013 - 3 Ga 28/13
    Es ist auf die ungestörte Betätigung und Entfaltung des von dem Betriebsinhaber geführten Betriebs gerichtet und umfasst alles, was in seiner Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert des Betriebs als bestehender Einheit ausmacht und den Gewerbebetrieb zur Entfaltung und Betätigung in der Wirtschaft befähigt, also nicht nur Betriebsräume und -grundstücke, Maschinen und Gerätschaften, Einrichtungsgegenstände und Warenvorräte, sondern auch Geschäftsverbindungen, Kundenkreis und Außenstände (vgl. BAG, Urteil vom 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 143; Urteil vom 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - EzA Art. 9 GG Nr. 96; BGH, Urteil vom 14. April 2005 - V ZB 16/05 - juris).

    Auch muss ihnen eine Schadensgefahr eigen sein, die über eine Belästigung oder eine sozialübliche Behinderung hinausgeht und geeignet ist, den Betrieb in empfindlicher Weise zu beeinträchtigen (BAG, Urteil vom 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - a.a.O.; Urteil vom 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - a.a.O.; BGH, Urteil vom 14. April 2005 - V ZB 16/05 - juris).

  • BGH, 29.01.1985 - VI ZR 130/83

    Anspruch auf Unterlassung einer Aufforderung zum kollektiven Vertragsbruch

    Auszug aus ArbG Herne, 23.08.2013 - 3 Ga 28/13
    Hierzu müssen die Eingriffe "gegen den Betrieb als solchen gerichtet, also betriebsbezogen" sein (BAG, Urteil vom 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - a.a.O.; BAG vom 21. Juni 1988 - 1 AZR 653/86 - NZA 1988, 884 m.w.N.; BAG vom 20. Januar 2009 - 1 AZR 515/08 - a.a.O.; BGH, Urteil vom 29. Januar 1985 - VI ZR 130/83 - NJW 1985, 1620).
  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75

    Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter

    Auszug aus ArbG Herne, 23.08.2013 - 3 Ga 28/13
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 16. Juni 1977 - III ZR 179/75 - (NJW 1977, 1875).
  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

    Auszug aus ArbG Herne, 23.08.2013 - 3 Ga 28/13
    Der Ausgleich von Nachteilen aus konkret geplanten Betriebsänderungen kann Gegenstand eines Tarifvertrags sein (BAG, Urteil vom 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 139).
  • ArbG Frankfurt/Main, 25.03.2013 - 9 Ca 5558/12

    Klageabweisendes Urteil im Schadensersatzverfahren Deutsche Lufthansa AG, Air

    Auszug aus ArbG Herne, 23.08.2013 - 3 Ga 28/13
    Diese Folgen entziehen sich dem steuernden Einfluss der Beklagten, deren Handeln unmittelbar einzig darauf gerichtet ist, dem Bund Arbeitskraft zu entziehen (so auch: ArbG Frankfurt, Urteil vom 25. März 2013 - 9 Ca 5558/12 - juris; Urteil vom 27. März 2012 - 10 Ca 3468/11 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 90).
  • BGH, 15.05.2012 - VI ZR 117/11

    Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb:

    Auszug aus ArbG Herne, 23.08.2013 - 3 Ga 28/13
    Durch den dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb von der Rechtsprechung gewährten und nach und nach erweiterten Schutz soll das Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Tätigkeit, in seinem Funktionieren vor widerrechtlichen Eingriffen bewahrt bleiben (BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 - VI ZR 117/11 - NJW 2012, 763).
  • BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und

    Auszug aus ArbG Herne, 23.08.2013 - 3 Ga 28/13
    Durch den dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb von der Rechtsprechung gewährten und nach und nach erweiterten Schutz soll das Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Tätigkeit, in seinem Funktionieren vor widerrechtlichen Eingriffen bewahrt bleiben (BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 - VI ZR 117/11 - NJW 2012, 763).
  • ArbG Frankfurt/Main, 27.03.2012 - 10 Ca 3468/11

    Gewerkschaften vor Schadensersatz geschützt

  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 270/80

    Deliktische Ansprüche des Erwerbers einer Kfz-Hebebühne wegen Nichteignung für

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht