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   ArbG Herne, 24.08.2016 - 1 Ca 242/16   

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https://dejure.org/2016,71587
ArbG Herne, 24.08.2016 - 1 Ca 242/16 (https://dejure.org/2016,71587)
ArbG Herne, Entscheidung vom 24.08.2016 - 1 Ca 242/16 (https://dejure.org/2016,71587)
ArbG Herne, Entscheidung vom 24. August 2016 - 1 Ca 242/16 (https://dejure.org/2016,71587)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebsbedingte Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden § 15 IV, V KSchG. Stilllegung einer Betriebsabteilung. Der technische Hausmeisterdienst stellt keine Betriebsabteilung i. S. v. § 15 V KSchG dar.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung i.R.d. Stilllegung einer Betriebsabteilung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 656/08

    Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus ArbG Herne, 24.08.2016 - 1 Ca 242/16
    a) Eine Betriebsabteilung im Sinne von § 15 Abs. 5 KSchG ist ein räumlich und organisatorisch abgegrenzter Teil des Betriebes, der eine personelle Einheit erfordert, dem eigene technische Betriebsmittel zur Verfügung stehen und der einen eigenen Betriebszweck verfolgt, auch wenn dieser in einer einem bloßen Hilfszweck für den arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebs besteht (BAG v. 23.02.2010, 2 AZR 656/08, Rz,29 juris).

    Ein solches darf nur in "Extremfällen" unterbleiben, wenn der Arbeitgeber bei vernünftiger Betrachtung nicht mit einer Annahme des neuen Vertragsangebots durch den Arbeitnehmer rechnen konnte, ein derartiges Angebot vielmehr beleidigenden Charakter gehabt hätte (BAG v. 24.05.2012, 2 AZR 124/11, Rz. 35 u.v.23.02.2010, 2 AZR 656/08, Rz.57 juris).

  • BAG, 30.05.1958 - 1 AZR 478/57

    Betriebsabteilung - Personelle Einheit - Organisatorische Abgrenzbarkeit -

    Auszug aus ArbG Herne, 24.08.2016 - 1 Ca 242/16
    Mit Urteil vom 30.05.1958 (1 AZR 478/57) hat der 1. Senat des BAG hierzu ausgeführt, dass die Arbeitsgruppe selbst und die einzelnen ihr angehörenden Arbeitnehmer hinsichtlich Einteilung, Zeit und Ort der von ihnen zu leistenden Arbeit nicht der Weisung der Stelle unterliegen dürfen, von der sie zur Arbeit im Einzelfall angefordert sind.
  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Herne, 24.08.2016 - 1 Ca 242/16
    Diesem Zweck widerspricht es, dem Arbeitgeber zu gestatten, sich im späteren Kündigungsschutzprozess auf Kündigungsgründe zu berufen, die zwar seinen Kündigungsentschluss mit beeinflusst haben, hinsichtlich der er jedoch dem Betriebsrat keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte (BAG v.11.04.1985, 2 AZR 239/84, juris).
  • BGH, 18.03.2004 - III ZR 180/03

    Kleingartencharakter einer Anlage

    Auszug aus ArbG Herne, 24.08.2016 - 1 Ca 242/16
    (OLG Rostock v.22.07.2005, 6 U 132/04, NJ 2004, 464 f. mwN).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus ArbG Herne, 24.08.2016 - 1 Ca 242/16
    Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht gehalten, nicht mehr benötigte Arbeitsplätze und Arbeitskräfte weiterhin zu besetzen bzw. zu beschäftigen (BAG v. 20.11.2014, 2 AZR 512/13, Rz.15, juris).
  • OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04

    Zu den Anforderungen an die Substantiierung von Parteivorträgen

    Auszug aus ArbG Herne, 24.08.2016 - 1 Ca 242/16
    (OLG Rostock v.22.07.2005, 6 U 132/04, NJ 2004, 464 f. mwN).
  • LAG Hamm, 14.10.2011 - 10 Sa 527/11

    Ordentliche Änderungskündigung gegenüber einem Ersatzmitglied des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Herne, 24.08.2016 - 1 Ca 242/16
    Erforderlich ist hierfür grundsätzlich sowohl eine räumliche als auch eine organisatorische Abgrenzung einer Gruppe von Arbeitnehmern von anderen Arbeitsbereichen (BAG v.23.02.2010, Rz.31; LAG Hamm v. 14.10.2011, 10 Sa 527/11, Rz.72, juris).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus ArbG Herne, 24.08.2016 - 1 Ca 242/16
    Ein solches darf nur in "Extremfällen" unterbleiben, wenn der Arbeitgeber bei vernünftiger Betrachtung nicht mit einer Annahme des neuen Vertragsangebots durch den Arbeitnehmer rechnen konnte, ein derartiges Angebot vielmehr beleidigenden Charakter gehabt hätte (BAG v. 24.05.2012, 2 AZR 124/11, Rz. 35 u.v.23.02.2010, 2 AZR 656/08, Rz.57 juris).
  • LAG Niedersachsen, 17.11.2014 - 12 Sa 864/14

    Unwirksame Kündigung eines Betriebsratsmitglied wegen Schließung einer

    Auszug aus ArbG Herne, 24.08.2016 - 1 Ca 242/16
    Eine solche Weisungsbefugnis des Leiters der Arbeitsgruppe entfällt naturgemäß nicht schon dadurch, dass der Leiter einer solchen Arbeitsgruppe seinerseits Weisungen anderer betrieblicher Stellen unterworfen ist (LAG Niedersachsen v. 17.11.2014, 12 Sa 864/14, juris).
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Herne, 24.08.2016 - 1 Ca 242/16
    Darüber hinaus müssen die betrieblichen Erfordernisse dringend sein, was wiederum nur der Fall ist, wenn es dem Arbeitgeber nicht möglich ist, dem bei Ausspruch der Kündigung absehbaren Wegfall des bisherigen Beschäftigungsbedarfs durch andere Maßnahmen - technischer, organisatorischer oder wirtschaftlicher Art - als durch eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu entsprechen (BAG v. 26.03.2015, 2 AZR 417/14, Rz.26, juris).
  • LAG Hamm, 28.03.2017 - 7 Sa 1232/16

    Unzulässige Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden eines Altenpflegeheims bei

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 24.08.2016 - 1 Ca 242/16 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 24.08.2016, 1 Ca 242/16, abzuändern und die Klage abzuweisen.

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