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   ArbG Iserlohn, 07.11.2001 - 3 Ca 1125/01   

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https://dejure.org/2001,22288
ArbG Iserlohn, 07.11.2001 - 3 Ca 1125/01 (https://dejure.org/2001,22288)
ArbG Iserlohn, Entscheidung vom 07.11.2001 - 3 Ca 1125/01 (https://dejure.org/2001,22288)
ArbG Iserlohn, Entscheidung vom 07. November 2001 - 3 Ca 1125/01 (https://dejure.org/2001,22288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung von Bereitschaftsdienst; Definition "Bereitschaftsdienst"; Anspruch auf Überstundenvergütung und Zeitzuschläge für die Zeit des Bereitschaftsdienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 634/99

    Urlaubsentgelt; Bereitschaftsdienst; Rufbereitschaft

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 07.11.2001 - 3 Ca 1125/01
    Das Bundesarbeitsgericht habe in seiner Entscheidung vom 24.10.2000 (9 AZR 634/99) klargestellt, dass die Entscheidung des EuGH vom 03.10.2000 (a.a.O) für die Abgeltung von Überstunden und Bereitschaftsdienst ohne Bedeutung sei.

    In Kenntnis der Entscheidung des EuGH vom 03.10.2000 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 24.10.2000 - 9 AZR 634/99) seine Rechtsprechung bestätigt.

  • BAG, 19.09.1991 - 6 AZR 165/89

    Abgeltung von Bereitschaftsdienst durch Freizeit und zusätzliche Zeitzuschläge -

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 07.11.2001 - 3 Ca 1125/01
    Nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 19.09.1991 - 6 AZR 165/89) handelt es sich bei dem Bereitschaftsdienst weder insgesamt noch für die Arbeitszeit während des Bereitschaftsdienstes um Überstunden, sondern um Mehrleistungen anderer Art. In dieser Entscheidung führt das Bundesarbeitsgericht aus, dass die unterschiedliche Behandlung von Überstunden im Bereitschaftsdienst auch einer zweckorientierten Auslegung der Regelung entspreche.
  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 07.11.2001 - 3 Ca 1125/01
    Nach der Entscheidung des EuGH vom 03.10.2000 (NZA 2000 1227) sei Bereitschaftsdienst, der in Form persönlicher Anwesenheit zu leisten sei, als Arbeitszeit anzusehen.
  • LAG Hamm, 06.06.2002 - 17 Sa 1897/01

    Vergütung des Bereitschaftsdienstes gemäß § 15 Abs. 6 a Unterabs. 1 BAT nach dem

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 07.11.2001 - 3 Ca 1125/01 - wird insgesamt zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 07.11.2001 - 3 Ca 1125/01 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an sie für den Zeitraum vom 01.09.2000 bis zum 31.03.2001 insgesamt 6.315,70 Euro brutto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskonsatz-Überleitungsgesetzes vom 09.06.1998 auf einen Teilbetrag von 1.013,75 Euro brutto seit dem 16.10.2000, auf einen Teilbetrag von 1.843,80 Euro brutto seit dem 16.11.2000, auf einen Teilbetrag von 416, 34 Euro brutto seit dem 16.12.2000, auf einen Teilbetrag von 1.009,91 Euro brutto seit dem 16.01.2001, auf einen Teilbetrag von 1.457,23 Euro brutto seit dem 16.02.2001, auf einen Teilbetrag von 502, 91 Euro brutto seit dem 16.03.2001 sowie auf einen Teilbetrag von 71, 76 Euro brutto seit dem 16.04.2001 nachzuzahlen.

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