Rechtsprechung
   ArbG Jena, 03.04.2002 - 1 Ca 487/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,24432
ArbG Jena, 03.04.2002 - 1 Ca 487/01 (https://dejure.org/2002,24432)
ArbG Jena, Entscheidung vom 03.04.2002 - 1 Ca 487/01 (https://dejure.org/2002,24432)
ArbG Jena, Entscheidung vom 03. April 2002 - 1 Ca 487/01 (https://dejure.org/2002,24432)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,24432) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen von Arbeitsverträgen nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht; Zugang zu Geschäftsräumen, Geschäftspapieren und Firmenstempeln als Begründung der Scheinvertretung; Genehmigung der Scheinvertretung durch Übersendung der Lohnabrechnung; Vertragliche ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.03.1964 - 5 AZR 293/63

    Verbindliche Ankündigung der Gewährung einer Jahresabschlussgratifikation des

    Auszug aus ArbG Jena, 03.04.2002 - 1 Ca 487/01
    Eine Anscheinsvollmacht der Beklagten liegt vor, wenn sie das Handeln des Scheinvertreters zwar nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und der Kläger annehmen durfte, die Beklagte dulde und billige das Verhalten des Herrn M. (BGH in NJW 1981, 1728; ebenso: BAGE 15, 300 = AP Nr. 34 zu § 611 BGB Gratifikation zu II 2 c der Gründe; BAG vom 26.11.1987 - 2 AZR 312/87 - RzK I 6 g Nr. 13; schließlich BGH Urteil vom 13. Mai 1992 - IV ZR 79/91 - VersR 1992, 898).
  • BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 312/87

    Beginn der Ausschlußfrist des § 626 Abs 2 BGB - Kenntnis des

    Auszug aus ArbG Jena, 03.04.2002 - 1 Ca 487/01
    Eine Anscheinsvollmacht der Beklagten liegt vor, wenn sie das Handeln des Scheinvertreters zwar nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und der Kläger annehmen durfte, die Beklagte dulde und billige das Verhalten des Herrn M. (BGH in NJW 1981, 1728; ebenso: BAGE 15, 300 = AP Nr. 34 zu § 611 BGB Gratifikation zu II 2 c der Gründe; BAG vom 26.11.1987 - 2 AZR 312/87 - RzK I 6 g Nr. 13; schließlich BGH Urteil vom 13. Mai 1992 - IV ZR 79/91 - VersR 1992, 898).
  • BAG, 25.07.1984 - 5 AZR 219/82
    Auszug aus ArbG Jena, 03.04.2002 - 1 Ca 487/01
    Eine solche, die einseitige Benachteiligung des Arbeitnehmers bewirkende Vertragsvereinbarung ist gem. § 138 BGB sittenwidrig (BAG Urteil vom 25.07.1984 - 5 AZR 219/82; vom 24.3.1988 - 2 AZR 630/87 = EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 72).
  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 630/87

    Ausschlussfrist in Verfallklauseln: zulässige einzelvertragliche Vereinbarung;

    Auszug aus ArbG Jena, 03.04.2002 - 1 Ca 487/01
    Eine solche, die einseitige Benachteiligung des Arbeitnehmers bewirkende Vertragsvereinbarung ist gem. § 138 BGB sittenwidrig (BAG Urteil vom 25.07.1984 - 5 AZR 219/82; vom 24.3.1988 - 2 AZR 630/87 = EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 72).
  • BGH, 13.11.1991 - VIII ZB 29/91

    Keine anwaltliche Nachfragepflicht zur Rechtsmitteleinlegung nach Unterrichtung

    Auszug aus ArbG Jena, 03.04.2002 - 1 Ca 487/01
    Eine Anscheinsvollmacht der Beklagten liegt vor, wenn sie das Handeln des Scheinvertreters zwar nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und der Kläger annehmen durfte, die Beklagte dulde und billige das Verhalten des Herrn M. (BGH in NJW 1981, 1728; ebenso: BAGE 15, 300 = AP Nr. 34 zu § 611 BGB Gratifikation zu II 2 c der Gründe; BAG vom 26.11.1987 - 2 AZR 312/87 - RzK I 6 g Nr. 13; schließlich BGH Urteil vom 13. Mai 1992 - IV ZR 79/91 - VersR 1992, 898).
  • BGH, 27.09.1956 - II ZR 178/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus ArbG Jena, 03.04.2002 - 1 Ca 487/01
    Hierin liegt ein Verhalten von hinreichender Dauer und Häufigkeit (BGH NJW 1956, 1673; 1998, 1854) das beim Rechtsverkehr den Anschein einer Bevollmächtigung erzeugt.
  • BGH, 13.05.1992 - IV ZR 79/91

    Leistung einer Vorauszahlung aus einem Lebensversicherungsvertrag unter Abtretung

    Auszug aus ArbG Jena, 03.04.2002 - 1 Ca 487/01
    Eine Anscheinsvollmacht der Beklagten liegt vor, wenn sie das Handeln des Scheinvertreters zwar nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und der Kläger annehmen durfte, die Beklagte dulde und billige das Verhalten des Herrn M. (BGH in NJW 1981, 1728; ebenso: BAGE 15, 300 = AP Nr. 34 zu § 611 BGB Gratifikation zu II 2 c der Gründe; BAG vom 26.11.1987 - 2 AZR 312/87 - RzK I 6 g Nr. 13; schließlich BGH Urteil vom 13. Mai 1992 - IV ZR 79/91 - VersR 1992, 898).
  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Auszug aus ArbG Jena, 03.04.2002 - 1 Ca 487/01
    Hierin liegt ein Verhalten von hinreichender Dauer und Häufigkeit (BGH NJW 1956, 1673; 1998, 1854) das beim Rechtsverkehr den Anschein einer Bevollmächtigung erzeugt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht