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   ArbG Köln, 16.04.2013 - 14 Ca 9189/12   

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ArbG Köln, 16.04.2013 - 14 Ca 9189/12 (https://dejure.org/2013,31330)
ArbG Köln, Entscheidung vom 16.04.2013 - 14 Ca 9189/12 (https://dejure.org/2013,31330)
ArbG Köln, Entscheidung vom 16. April 2013 - 14 Ca 9189/12 (https://dejure.org/2013,31330)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 255/12

    Kein Urlaub während Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus ArbG Köln, 16.04.2013 - 14 Ca 9189/12
    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Hessischen LAG (12.12.2011 - 17 Sa 496/11, juris Rn. 63) sowie des LAG Köln (10.10.2012 - 5 Sa 255/12, juris) an.

    Das LAG Köln (10.10.2012 - 5 Sa 255/12, juris Rn. 42 ff.) ist ebenso der Auffassung, dass die Gewährung von Urlaub die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers voraussetze.

    Der Urlaubsanspruch sei indes nur erfüllbar, wenn eine Pflicht zur Arbeitsleistung bestehe (LAG Köln 10.10.2012 - 5 Sa 255/12, juris Rn. 48, 56 ff.).

    Dabei stützt das LAG Köln zu Recht seine Argumentation u.a. auf § 7 III 2 BUrlG sowie § 9 BUrlG (LAG Köln 10.10.2012 - 5 Sa 255/12, juris Rn. 61 ff.).

    Einer derartigen Übertragungsvorschrift bedürfe es nicht, wenn der Arbeitnehmer während seiner Erkrankung Urlaub nehmen könnte (LAG Köln 10.10.2012 - 5 Sa 255/12, juris Rn. 61).

    Ohne § 9 BUrlG verliere der Arbeitnehmer bei Krankheit nach § 275 I BGB den Urlaubsanspruch (LAG Köln 10.10.2012 - 5 Sa 255/12, juris Rn. 62 ff.; vgl. auch HWK/Schinz, 4. Auflage, § 7 BUrlG Rn. 137: § 9 BUrlG ist eine Sonderregelung zu § 275 I BGB).

    Im Hinblick auf die Vereinbarkeit der obigen Rechtsprechung der LAGs mit den Entscheidungen des BAG und vor allem auch des EuGH zum Urlaubsrecht, ist auch folgendes Argument des LAG Köln nach Auffassung der erkennenden Kammer entscheidend (vgl. LAG Köln 10.10.2012 - 5 Sa 255/12, juris Rn. 58): Nachdem das BAG zunächst aufgrund der Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH entschied, dass Urlaub bei Krankheit nicht mehr verfällt, legt er in seinen neueren Entscheidungen § 7 III BUrlG dahingegen europarechtskonform aus, dass der Urlaub bei Krankheit nach 15 Monaten verfällt (BAG 7, 8.2012 - 9 AZR 353/10 - juris Rn. 32 ff.).

    § 17 I oder VIII MTV Cockpit Nr. 1 gewährt dem Arbeitnehmer keine Anspruch auf bezahlten Urlaub trotz Krankheit / bereits erfolgter Freistellung von der Arbeitspflicht (vgl. insoweit zur gleichlautenden Bestimmung LAG Köln 10.10.2012 - 5 Sa 255/12, juris Rn. 54 f.).

  • LAG Hessen, 12.12.2011 - 17 Sa 496/11

    Annahmeverzugslohn - Zuweisung einer leidensgerechten und vertragsgemäßen

    Auszug aus ArbG Köln, 16.04.2013 - 14 Ca 9189/12
    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Hessischen LAG (12.12.2011 - 17 Sa 496/11, juris Rn. 63) sowie des LAG Köln (10.10.2012 - 5 Sa 255/12, juris) an.

    Das Hessische LAG führte in dem Parallelfall hierzu zutreffend aus, dass die Rechtsprechung des EuGH lediglich insoweit zu einer Rechtsprechungsänderung des BAG führte, als Urlaubsabgeltungsansprüche nicht erlöschen, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deswegen arbeitsunfähig ist (Hessisches LAG 12.12.2011 - 17 Sa 496/11, juris Rn. 63 unter Verweis auf: BAG 24.4.2009 - 9 AZR 983/07 - AP BUrlG § 7 Nr. 39; BAG 19.5.2009 - 9 AZR 477/07 - DB 2009, 2051).

    Damit sei die sog. Surrogationstheorie für den Fall der Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraums aufgegeben (Hessisches LAG 12.12.2011 - 17 Sa 496/11, juris Rn. 63 unter Verweis auf: BAG 4, 5.2010 - 9 AZR 183/09 - AP BUrlG § 7 Nr. 49).

    Auch das BAG habe nach der im Anschluss an die Entscheidung des EuGH vom 20.1.2009 vollzogenen Rechtsprechungsänderung daran festgehalten, dass der Urlaubsanspruch während der Arbeitsunfähigkeit nicht erfüllt werden kann (Hessisches LAG 12.12.2011 - 17 Sa 496/11, juris Rn. 63 unter Verweis auf: BAG 23.3.2010 - 9 AZR 128/09 - AP SGB IX § 125 Nr. 3; BAG 4, 5.2010 - 9 AZR 183/09 - AP BUrlG § 7 Nr. 49).

    Dies beruhe auf der Natur des Urlaubsanspruchs als Anspruch auf Freistellung von der sonst bestehenden Arbeitsverpflichtung bei aufrechterhaltener Pflicht zur Vergütungszahlung (Hessisches LAG 12.12.2011 - 17 Sa 496/11, juris Rn. 63).

  • LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 891/10

    Urlaubsgewährung bei Arbeitsunfähigkeit; unbegründete Schadensersatzklage wegen

    Auszug aus ArbG Köln, 16.04.2013 - 14 Ca 9189/12
    Es hält an seiner entgegenstehenden Entscheidung (7.2.2011 - 5 Sa 891/10) ausdrücklich nicht mehr fest.

    Zudem besteht eine divergierende Entscheidung des LAG Köln (7.2.2011 - 5 Sa 891/10, juris).

  • BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 44/88

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Auszug aus ArbG Köln, 16.04.2013 - 14 Ca 9189/12
    Damit sei die sog. Surrogationstheorie für den Fall der Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraums aufgegeben (Hessisches LAG 12.12.2011 - 17 Sa 496/11, juris Rn. 63 unter Verweis auf: BAG 4, 5.2010 - 9 AZR 183/09 - AP BUrlG § 7 Nr. 49).

    Auch das BAG habe nach der im Anschluss an die Entscheidung des EuGH vom 20.1.2009 vollzogenen Rechtsprechungsänderung daran festgehalten, dass der Urlaubsanspruch während der Arbeitsunfähigkeit nicht erfüllt werden kann (Hessisches LAG 12.12.2011 - 17 Sa 496/11, juris Rn. 63 unter Verweis auf: BAG 23.3.2010 - 9 AZR 128/09 - AP SGB IX § 125 Nr. 3; BAG 4, 5.2010 - 9 AZR 183/09 - AP BUrlG § 7 Nr. 49).

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

    Auszug aus ArbG Köln, 16.04.2013 - 14 Ca 9189/12
    Damit sei die sog. Surrogationstheorie für den Fall der Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraums aufgegeben (Hessisches LAG 12.12.2011 - 17 Sa 496/11, juris Rn. 63 unter Verweis auf: BAG 4, 5.2010 - 9 AZR 183/09 - AP BUrlG § 7 Nr. 49).

    Auch das BAG habe nach der im Anschluss an die Entscheidung des EuGH vom 20.1.2009 vollzogenen Rechtsprechungsänderung daran festgehalten, dass der Urlaubsanspruch während der Arbeitsunfähigkeit nicht erfüllt werden kann (Hessisches LAG 12.12.2011 - 17 Sa 496/11, juris Rn. 63 unter Verweis auf: BAG 23.3.2010 - 9 AZR 128/09 - AP SGB IX § 125 Nr. 3; BAG 4, 5.2010 - 9 AZR 183/09 - AP BUrlG § 7 Nr. 49).

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus ArbG Köln, 16.04.2013 - 14 Ca 9189/12
    Im Hinblick auf die Vereinbarkeit der obigen Rechtsprechung der LAGs mit den Entscheidungen des BAG und vor allem auch des EuGH zum Urlaubsrecht, ist auch folgendes Argument des LAG Köln nach Auffassung der erkennenden Kammer entscheidend (vgl. LAG Köln 10.10.2012 - 5 Sa 255/12, juris Rn. 58): Nachdem das BAG zunächst aufgrund der Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH entschied, dass Urlaub bei Krankheit nicht mehr verfällt, legt er in seinen neueren Entscheidungen § 7 III BUrlG dahingegen europarechtskonform aus, dass der Urlaub bei Krankheit nach 15 Monaten verfällt (BAG 7, 8.2012 - 9 AZR 353/10 - juris Rn. 32 ff.).

    Dies ergibt die europarechtskonforme Auslegung des § 7 III BUrlG (vgl. BAG 7, 8.2012 - 9 AZR 353/10 - juris Rn. 32 ff.).

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus ArbG Köln, 16.04.2013 - 14 Ca 9189/12
    Hieran hat sich auch aufgrund der Rechtsprechung des EuGH zum Urlaubsrecht (u.a. Schultz-Hoff-Entscheidung v. 20.1.2009 - C-350/06, juris) nichts geändert.
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus ArbG Köln, 16.04.2013 - 14 Ca 9189/12
    Das Hessische LAG führte in dem Parallelfall hierzu zutreffend aus, dass die Rechtsprechung des EuGH lediglich insoweit zu einer Rechtsprechungsänderung des BAG führte, als Urlaubsabgeltungsansprüche nicht erlöschen, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deswegen arbeitsunfähig ist (Hessisches LAG 12.12.2011 - 17 Sa 496/11, juris Rn. 63 unter Verweis auf: BAG 24.4.2009 - 9 AZR 983/07 - AP BUrlG § 7 Nr. 39; BAG 19.5.2009 - 9 AZR 477/07 - DB 2009, 2051).
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 477/07

    Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus ArbG Köln, 16.04.2013 - 14 Ca 9189/12
    Das Hessische LAG führte in dem Parallelfall hierzu zutreffend aus, dass die Rechtsprechung des EuGH lediglich insoweit zu einer Rechtsprechungsänderung des BAG führte, als Urlaubsabgeltungsansprüche nicht erlöschen, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deswegen arbeitsunfähig ist (Hessisches LAG 12.12.2011 - 17 Sa 496/11, juris Rn. 63 unter Verweis auf: BAG 24.4.2009 - 9 AZR 983/07 - AP BUrlG § 7 Nr. 39; BAG 19.5.2009 - 9 AZR 477/07 - DB 2009, 2051).
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus ArbG Köln, 16.04.2013 - 14 Ca 9189/12
    Auch das BAG habe nach der im Anschluss an die Entscheidung des EuGH vom 20.1.2009 vollzogenen Rechtsprechungsänderung daran festgehalten, dass der Urlaubsanspruch während der Arbeitsunfähigkeit nicht erfüllt werden kann (Hessisches LAG 12.12.2011 - 17 Sa 496/11, juris Rn. 63 unter Verweis auf: BAG 23.3.2010 - 9 AZR 128/09 - AP SGB IX § 125 Nr. 3; BAG 4, 5.2010 - 9 AZR 183/09 - AP BUrlG § 7 Nr. 49).
  • LAG Köln, 30.08.2013 - 4 Sa 427/13

    Unerfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.04.2013 - 14 Ca 9189/12 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt - 14 Ca 9189/12 - vom 16.04.2013 abzuändern und nach den erstinstanzlichen Schlussanträgen zu erkennen.

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