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   ArbG Köln, 24.01.2019 - 8 BV 493/18   

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ArbG Köln, 24.01.2019 - 8 BV 493/18 (https://dejure.org/2019,888)
ArbG Köln, Entscheidung vom 24.01.2019 - 8 BV 493/18 (https://dejure.org/2019,888)
ArbG Köln, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - 8 BV 493/18 (https://dejure.org/2019,888)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verweigerung der Zustimmung zu personellen Einzelmaßnahmen durch Betriebsrat

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verweigerung der Zustimmung zu personellen Einzelmaßnahmen durch Betriebsrat

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • ArbG Offenbach, 28.06.2016 - 3 BV 12/16
    Auszug aus ArbG Köln, 24.01.2019 - 8 BV 493/18
    Aus der insofern zitierten Entscheidung des Arbeitsgerichts Offenbach (Beschluss vom 28.06.2016, 3 BV 12/16) ergibt sich dies jedoch gerade nicht.

    Auch eine Nachholung der Begründung im späteren gerichtlichen Verfahren ist nicht möglich, da das gesamte Verfahren nach § 100 Abs. 2 BetrVG insgesamt auf eine zügige Durchführung ausgelegt ist (ArbG Offenbach, Beschluss vom 28.06.2016, 3 BV 12/16, juris, Rn 166 - 168, unter Bezugnahme auf LAG .................. a. M., Beschluss vom 17.10.2006, 4 TaBV 42/06 - konkret ging es im vom ArbG Offenbach entschiedenen Sachverhalt allerdings um die Begründungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat).

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03

    Versetzung nach Beschäftigungsurteil

    Auszug aus ArbG Köln, 24.01.2019 - 8 BV 493/18
    Allerdings ist anerkannt, dass auch die Versagung einer beruflichen Entwicklung, etwa in Form der Nichtberücksichtigung bei einer "Beförderung" o. ä., einen Nachteil i. S. des § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG darstellen kann, wenn nämlich hierauf ein Rechtsanspruch oder zumindest eine rechtserhebliche Anwartschaft, jedoch nicht nur eine Chance oder eine bloße Erwartungshaltung bestanden hat (ständige Rechtsprechung, z. B. BAG vom 26.10.2004, 1 ABR 45/03, AP Nr. 41 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung, m. w. N.; u. a. auch ArbG Köln, Beschluss vom 20.04.2016, 20 BV 242/15 - betreffend die beiden hiesigen Betriebsparteien und im hiesigen Beschlussverfahren von Beteiligten ausdrücklich zitiert - Fitting, Kommentar zur BetrVG, § 99, Rn 229; Richardi-Thüsing, § 99 BetrVG, Rn 217).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus ArbG Köln, 24.01.2019 - 8 BV 493/18
    Erst wenn die Arbeitgeberin den Betriebsrat durch Vorlage geeigneter Informationen in die Lage versetzt hat, darüber zu entscheiden, ob ein Zustimmungsverweigerungsgrund vorliegt oder nicht, kann sie im Verweigerungsfall die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung beantragen (z. B. BAG, Beschluss vom 28.06.2005, 1 ABR 26/04, NZA 2006, S. 111; BAG, Beschluss vom 14.12.2004, 1 ABR 55/03, NZA 2005, S. 827).
  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04

    Unterrichtung über Bewerbungsgespräche

    Auszug aus ArbG Köln, 24.01.2019 - 8 BV 493/18
    Erst wenn die Arbeitgeberin den Betriebsrat durch Vorlage geeigneter Informationen in die Lage versetzt hat, darüber zu entscheiden, ob ein Zustimmungsverweigerungsgrund vorliegt oder nicht, kann sie im Verweigerungsfall die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung beantragen (z. B. BAG, Beschluss vom 28.06.2005, 1 ABR 26/04, NZA 2006, S. 111; BAG, Beschluss vom 14.12.2004, 1 ABR 55/03, NZA 2005, S. 827).
  • LAG Hessen, 13.09.1988 - 4 TaBV 43/88

    Erforderlichkeit der Begründung von Sachanträgen im Beschlussverfahren;

    Auszug aus ArbG Köln, 24.01.2019 - 8 BV 493/18
    In der veröffentlichten Rechtsprechung hat sich hierzu in einer älteren Entscheidung das Hessische Landesarbeitsgericht geäußert und ein Erfordernis auch zur Begründung des Antrags binnen der Drei-Tage-Frist angenommen (LAG .................. a. M., Beschluss vom 13.09.1988, 4 TaBV 43/88).
  • LAG Hessen, 17.10.2006 - 4 TaBV 42/06
    Auszug aus ArbG Köln, 24.01.2019 - 8 BV 493/18
    Auch eine Nachholung der Begründung im späteren gerichtlichen Verfahren ist nicht möglich, da das gesamte Verfahren nach § 100 Abs. 2 BetrVG insgesamt auf eine zügige Durchführung ausgelegt ist (ArbG Offenbach, Beschluss vom 28.06.2016, 3 BV 12/16, juris, Rn 166 - 168, unter Bezugnahme auf LAG .................. a. M., Beschluss vom 17.10.2006, 4 TaBV 42/06 - konkret ging es im vom ArbG Offenbach entschiedenen Sachverhalt allerdings um die Begründungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat).
  • ArbG Köln, 09.01.2019 - 20 BV 455/18
    Auszug aus ArbG Köln, 24.01.2019 - 8 BV 493/18
    Die auf einseitige arbeitgeberseitige Konzernvorgabe beruhenden "Core Policies People Manual" stellen keine Auswahlrichtlinie i. S. des § 95 BetrVG dar, da sie nicht die zu treffende Auswahlentscheidung regeln, sondern lediglich das Bewerbungsverfahren (siehe zuletzt u. a. Arbeitsgericht Köln, Beschluss vom 09.01.2019, 20 BV 455/18, Beschlussverfahren betreffend die hiesigen Beteiligten).
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