Rechtsprechung
   ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BVGa 11/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,9485
ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BVGa 11/21 (https://dejure.org/2021,9485)
ArbG Köln, Entscheidung vom 24.03.2021 - 18 BVGa 11/21 (https://dejure.org/2021,9485)
ArbG Köln, Entscheidung vom 24. März 2021 - 18 BVGa 11/21 (https://dejure.org/2021,9485)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,9485) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Recht auf Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in der Pandemie

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Corona - und die Betriebsratsitzung per Videokonferenz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Corona-Pandemie: Recht auf Betriebsratssitzungen per Videokonferenz - Corona-Virus

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Recht auf Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in der Pandemie

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber kann Betriebsrat nicht zur Präsenzsitzung zwingen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berechtigung der Betriebsratsmitglieder zur Teilnahme an Betriebsratssitzungen per Videokonferenz bis 30.06.2021

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsrat im Homeoffice - Corona-Pandemie: Arbeitgeber müssen Videokonferenzen des Betriebsrats zulassen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Arbeitgebersanktionen für virtuelle Betriebsratssitzungen während der Pandemie

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber müssen virtuelle Betriebsratssitzungen zulassen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber müssen virtuelle Betriebsratssitzungen in der Pandemie erlauben

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat darf per Videokonferenz tagen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Videokonferenz während der Pandemie

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2021, 375
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 45/18

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Festlegung der Arbeitszeit - Einstellung von

    Auszug aus ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BVGa 11/21
    Die für einen Anspruch auf Unterlassung zu fordernde Wiederholungs- bzw. Erstbegehungsgefahr (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 1 ABR 45/18 -, Rn. 32, Beschluss vom 22. August 2017 - 1 ABR 5/16 -, Rn. 11, juris) ist durch die Androhung von Gehaltskürzungen und Abmahnungen sowie die tatsächlich rechtswidrig erfolgten entsprechenden Maßnahmen (vgl. unter 2.) indiziert.

    Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die aufgegebenen Unterlassungspflichten durch die Arbeitgeberin war entsprechend § 890 Abs. 2 ZPO antragsgemäß ein Ordnungsgeld anzudrohen, welches der Höhe nach - der Wertung des § 23 Abs. 3 BetrVG folgend - auf 10.000 Euro pro Fall der Zuwiderhandlung beschränkt ist (BAG, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 1 ABR 45/18 -, Rn. 37, juris; Beschluss vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 -, BAGE 110, 252-276, Rn. 138).

  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BVGa 11/21
    Damit geht es letztlich um die Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben auch im Rahmen der Betriebsverfassung (BAG, Beschluss vom 12. März 2019 - 1 ABR 42/17 -, BAGE 166, 79-97, Rn. 43).

    Dieser verpflichtet die Betriebsparteien zur Rücksichtnahme auf die wechselseitigen berechtigten Interessen (BAG, Beschluss vom 12. März 2019 - 1 ABR 42/17 -, BAGE 166, 79-97, Rn. 43).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2020 - 26 TaBVGa 1281/20
    Auszug aus ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BVGa 11/21
    Insbesondere sieht das Gesetz keinen Vorrang für Präsenzsitzungen im Sinne der gleichzeitigen Anwesenheit aller Mitglieder an einem Ort vor (ebenso: LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - 26 TaBVGa 1281/20 -, Rn. 51, juris; ErfK/Kania, 21. Aufl. 2021, BetrVG § 129 Rn. 2; HWK/Reichold/Diller, 9. Aufl. 2020, § 129 BetrVG, Rn. 4; Hagedorn, NZA 2021, 158, 159; Klumpp/Holler, BB 2020, 1268, 1272; Fuhlrott/Fischer NZA 2020, 490, 491; aA Däubler/Klebe, NZA 2020, 545, 548).

    Dem Weisungsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO) sind die Betriebsratsmitglieder während der Zeit der Arbeitsbefreiung nicht unterworfen, da es während dessen gerade zu keiner Arbeitsleistung kommt (vgl. nur LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - 26 TaBVGa 1281/20 -, Rn. 58 - 59, juris; Hagedorn, NZA 2021, 158; von Roetteken, ZTR 2021, 6-13).

  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 5/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BVGa 11/21
    Die für einen Anspruch auf Unterlassung zu fordernde Wiederholungs- bzw. Erstbegehungsgefahr (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 1 ABR 45/18 -, Rn. 32, Beschluss vom 22. August 2017 - 1 ABR 5/16 -, Rn. 11, juris) ist durch die Androhung von Gehaltskürzungen und Abmahnungen sowie die tatsächlich rechtswidrig erfolgten entsprechenden Maßnahmen (vgl. unter 2.) indiziert.
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BVGa 11/21
    Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die aufgegebenen Unterlassungspflichten durch die Arbeitgeberin war entsprechend § 890 Abs. 2 ZPO antragsgemäß ein Ordnungsgeld anzudrohen, welches der Höhe nach - der Wertung des § 23 Abs. 3 BetrVG folgend - auf 10.000 Euro pro Fall der Zuwiderhandlung beschränkt ist (BAG, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 1 ABR 45/18 -, Rn. 37, juris; Beschluss vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 -, BAGE 110, 252-276, Rn. 138).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 308/19

    Lohnfortzahlung gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG - Umfang der Darlegungslast - Vergütung

    Auszug aus ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BVGa 11/21
    Es ist zu fragen, ob ein vernünftiger Dritter bei der Abwägung der Interessen der Belegschaft, des Betriebsrats und der Belange des Arbeitgebers / des Betriebs die Arbeitsversäumnis für sachlich geboten halten würde (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juli 2020 - 8 Sa 308/19 -, Rn. 178, juris; Fitting, 30. Aufl. 2020, BetrVG § 37 Rn. 38).
  • BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 643/94

    Abmeldepflicht, Entgeltfortzahlung für Betriebsratstätigkeit

    Auszug aus ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BVGa 11/21
    Für diesen Fall ist das Betriebsratsmitglied nach § 2 Abs. 1 BetrVG gehalten zu überprüfen, ob und inwieweit die geplante Wahrnehmung einer Betriebsratsaufgabe aufgeschoben werden kann (BAG, Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 643/94 -, BAGE 79, 263-274, Rn. 24).
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei

    Auszug aus ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BVGa 11/21
    Sofern sich dem Begehren des Antragstellers nicht zuverlässig entnehmen lässt, dass dieser - hilfsweise - ein genau bestimmtes Teilziel verfolgt, darf das Gericht auch nicht dahin erkennen, dass der geltend gemachte Anspruch unter einschränkenden Voraussetzungen gegeben ist (BAG, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 7 ABR 36/09 -, Rn. 35, juris).
  • BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19

    Betriebsverfassungsrecht - Versetzung

    Auszug aus ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BVGa 11/21
    Eine solche Tenorierung hielte sich nicht mehr im Rahmen des Antrags (§ 308 ZPO), da nicht weniger, sondern etwas anderes als beantragt zugesprochen werden würde (BAG, Beschluss vom 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 -, Rn. 22, juris).
  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BVGa 11/21
    Die Bestimmung ist als Anspruchsnorm zu verstehen, auf die im Behinderungsfall Unterlassungsansprüche gestützt werden können (BAG, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 7 ABR 74/12 -, BAGE 149, 286-296, Rn. 32.; Beschluss vom 04. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 -, Rn. 38, juris).
  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 74/12

    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus

  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 12/03

    Nutzung des Intranet durch Betriebsrat

  • BAG, 18.05.2016 - 7 AZR 401/14

    Betriebsratsmitglied - Nachtarbeitszuschläge - Verschiebung der Arbeitszeit

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 22/12

    Zeiterfassung - freigestellte Betriebsratsmitglieder

  • BAG, 21.06.2006 - 7 AZR 418/05

    Betriebsratstätigkeit - Erforderlichkeit von Arbeitsbefreiung

  • BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der

  • BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 17/15

    Antragsbefugnis des Betriebsrats - Arbeitsbefreiung

  • BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 39/18

    Konzernbetriebsvereinbarung - Share Deal

  • LAG Köln, 24.06.2022 - 9 TaBV 52/21

    Antragsbindung im Beschlussverfahren; Heilung eines Verstoßes gegen § 308 ZPO ;

    Insbesondere sieht das Gesetz keinen Vorrang von Präsenzsitzungen im Sinne der gleichzeitigen Anwesenheit aller Mitglieder an einem Ort vor (ArbG Köln, Beschluss vom 24. März 2021 - 18 BVGa 11/21 -, Rn. 26, juris).

    Sie müssen dabei auch auf die Interessen der anderen Betriebspartei Rücksicht nehmen (ArbG Köln, Beschluss vom 24. März 2021 - 18 BVGa 11/21 -, Rn. 27, juris).

    Angesichts dessen kann es sogar eine unzulässige Behinderung der Betriebsratsarbeit darstellen, wenn die Arbeitgeberin wegen der Teilnahme an Betriebsratssitzungen von zu Hause aus Betriebsratsmitgliedern Abmahnungen erteilt oder Gehaltskürzungen vornimmt (vgl. ArbG Köln, Beschluss vom 24. März 2021 - 18 BVGa 11/21 -, Rn. 21, juris).

  • LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 33/22

    Freistellungsvoraussetzungen nach § 37 Abs. 2 BetrVG ; Unterlassungsanspruch aus

    (2.2) Es kann zudem eine Behinderung der Betriebsratsarbeit darstellen, wenn ein Arbeitgeber die Durchführung von Betriebsratssitzungen als Präsenzsitzung verlangt und gegenüber denjenigen Mitgliedern, die an einer Betriebsratssitzung mittels Videokonferenz teilgenommen haben, entgegen § 37 Abs. 2 BetrVG Gehaltskürzungen vornimmt (vgl. ArbG Köln, Beschluss vom 24. März 2021 - 18 BVGa 11/21 -, Rn. 24, juris; Fitting, 31. Aufl. 2022, § 78 BetrVG, Rn. 9).
  • LAG Hessen, 21.05.2021 - 16 TaBVGa 79/21

    Arbeitgeber muss Informations- und Kommunikationstechnik für Onlinesitzungen des

    Vielmehr enthält § 129 BetrVG eine zusätzliche Option für den Betriebsrat (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 13. Oktober 2020 -26 TaBVGa 1281/20- Rn. 51; Arbeitsgericht Köln 24. März 2021 -18 BVGa 11/21- Rn. 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht