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   ArbG Köln, 26.02.2010 - 1 Ca 5939/09   

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https://dejure.org/2010,81721
ArbG Köln, 26.02.2010 - 1 Ca 5939/09 (https://dejure.org/2010,81721)
ArbG Köln, Entscheidung vom 26.02.2010 - 1 Ca 5939/09 (https://dejure.org/2010,81721)
ArbG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 2010 - 1 Ca 5939/09 (https://dejure.org/2010,81721)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Köln, 05.08.2009 - 3 Sa 358/09

    arbeitnehmerähnliche Person; soziale Schutzbedürftigkeit; Urlaubsentgelt;

    Auszug aus ArbG Köln, 26.02.2010 - 1 Ca 5939/09
    Wie bereits die 14. Kammer des Arbeitsgerichts Köln in ihrer Entscheidung vom 25.09.2007 (ArbG Köln, Urteil vom 25.09.2007 - 14 Ca 1692/07, Anlage B 4 zur Klageerwiderung vom 25.11.2009) sowie die 7. Kammer und die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in ihren Entscheidungen vom 06.08.2008 (LAG Köln, Urteil vom 06.08.2008 - 7 Sa 206/08, Anlage B 5 zur Klageerwiderung vom 25.11.2009) und 05.08.2009 (LAG Köln, Urteil vom 05.08.2009 - 3 Sa 358/09, Leitsatz und zu II. 1. a) der Gründe, zitiert nach juris ) im Einzelnen herausgearbeitet haben, sind nämlich bei der Berechnung der Entgeltgrenze für die soziale Schutzbedürftigkeit einer arbeitnehmerähnlichen Person Betriebsausgaben, die dieser bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeiten entstanden sind, nicht abzugsfähig.

    Der Begriff der sozialen Schutzbedürftigkeit von arbeitnehmerähnlichen Personen i.S. von § 12 a TVG kann von den Tarifvertragsparteien in grundsätzlich zulässiger Weise durch sog. Entgeltgrenzen konkretisiert werden (vgl. LAG Köln, Urteil vom 05.08.2009 - 3 Sa 358/09, zu II. 1. a) der Gründe, zitiert nach juris unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 14.12.2004 - 9 AZR 673/03, AP Nr. 10 zu § 12 a TVG).

  • LAG Köln, 06.08.2008 - 7 Sa 206/08

    Einkünfte aus selbständiger Arbeit

    Auszug aus ArbG Köln, 26.02.2010 - 1 Ca 5939/09
    Wie bereits die 14. Kammer des Arbeitsgerichts Köln in ihrer Entscheidung vom 25.09.2007 (ArbG Köln, Urteil vom 25.09.2007 - 14 Ca 1692/07, Anlage B 4 zur Klageerwiderung vom 25.11.2009) sowie die 7. Kammer und die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in ihren Entscheidungen vom 06.08.2008 (LAG Köln, Urteil vom 06.08.2008 - 7 Sa 206/08, Anlage B 5 zur Klageerwiderung vom 25.11.2009) und 05.08.2009 (LAG Köln, Urteil vom 05.08.2009 - 3 Sa 358/09, Leitsatz und zu II. 1. a) der Gründe, zitiert nach juris ) im Einzelnen herausgearbeitet haben, sind nämlich bei der Berechnung der Entgeltgrenze für die soziale Schutzbedürftigkeit einer arbeitnehmerähnlichen Person Betriebsausgaben, die dieser bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeiten entstanden sind, nicht abzugsfähig.
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus ArbG Köln, 26.02.2010 - 1 Ca 5939/09
    Die Grenze der Willkür ist erst überschritten, wenn die Differenzierung im persönlichen Geltungsbereich unter keinem Gesichtspunkt, auch koalitionspolitischer Art, plausibel erklärbar ist (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 30.08.2000 - 4 AZR 563/99, AP Nr. 25 zu § 4 TVG Geltungsbereich, Leitsatz und zu I. 2. g) der Gründe).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus ArbG Köln, 26.02.2010 - 1 Ca 5939/09
    bb) Die vom Kläger im Schriftsatz vom 21.01.2010 zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 13.01.1982 (BVerfG, Beschlüsse vom 13.01.1982 - 1 BvR 848/77 u.a., zitiert nach juris ) und des Bundesarbeitsgerichts vom 13.01.1983 (BAG, Urteil vom 13.01.1983 - 5 AZR 156/82, AP Nr. 43 zu § 611 BGB Abhängigkeit) hatten jeweils den Bedeutungsgehalt des Grundrechts der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG im Hinblick auf die Einordnung von bislang als "freie Mitarbeiter" geführte Mitarbeiter als fest angestellte Arbeitnehmer zum Gegenstand, was für den hier zu entscheidenden Streitfall keine Aussagekraft hat.
  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 156/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus ArbG Köln, 26.02.2010 - 1 Ca 5939/09
    bb) Die vom Kläger im Schriftsatz vom 21.01.2010 zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 13.01.1982 (BVerfG, Beschlüsse vom 13.01.1982 - 1 BvR 848/77 u.a., zitiert nach juris ) und des Bundesarbeitsgerichts vom 13.01.1983 (BAG, Urteil vom 13.01.1983 - 5 AZR 156/82, AP Nr. 43 zu § 611 BGB Abhängigkeit) hatten jeweils den Bedeutungsgehalt des Grundrechts der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG im Hinblick auf die Einordnung von bislang als "freie Mitarbeiter" geführte Mitarbeiter als fest angestellte Arbeitnehmer zum Gegenstand, was für den hier zu entscheidenden Streitfall keine Aussagekraft hat.
  • BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 673/03

    Ausgleichszahlung und Übergangsregelung für arbeitnehmerähnliche Personen der

    Auszug aus ArbG Köln, 26.02.2010 - 1 Ca 5939/09
    Der Begriff der sozialen Schutzbedürftigkeit von arbeitnehmerähnlichen Personen i.S. von § 12 a TVG kann von den Tarifvertragsparteien in grundsätzlich zulässiger Weise durch sog. Entgeltgrenzen konkretisiert werden (vgl. LAG Köln, Urteil vom 05.08.2009 - 3 Sa 358/09, zu II. 1. a) der Gründe, zitiert nach juris unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 14.12.2004 - 9 AZR 673/03, AP Nr. 10 zu § 12 a TVG).
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