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   ArbG Karlsruhe, 06.12.2007 - 8 Ca 295/07   

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https://dejure.org/2007,31135
ArbG Karlsruhe, 06.12.2007 - 8 Ca 295/07 (https://dejure.org/2007,31135)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.12.2007 - 8 Ca 295/07 (https://dejure.org/2007,31135)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - 8 Ca 295/07 (https://dejure.org/2007,31135)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufklärungspflicht des Arbeitgebers bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines risikobehafteten Aufhebungsvertrags bei Motivation des Arbeitnehmers zur Aufhebung seines Arbeitsvertrages bei Zusicherung eines Bezugsanspruchs auf vorzeitige Rente ab dem 60. Lebensjahr ohne Bestehen der Voraussetzungen auf einen Bezugsanspruch; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.12.1988 - 3 AZR 322/87

    Aufklärung über Rentenansprüche vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages -

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 06.12.2007 - 8 Ca 295/07
    Die erkennbaren Informationsbedürfnisse des Arbeitnehmers einerseits und die Beratungsmöglichkeiten des Arbeitgebers andererseits sind stets zu beachten (vgl. ua. BAG 13. Dezember 1988 - 3 AZR 322/87 - AP Nr. 23 BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen, zu 1 a der Gründe).

    Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können von einem Arbeitgeber besondere Hinweise auf die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen der Beendigung erwartet werden, wenn der Arbeitgeber erkennen muss, dass der Arbeitnehmer weiterer Informationen bedarf und er selbst die Auskünfte unschwer erteilen oder beschaffen kann (BAG Urteil vom 13. Dezember 1988 - 3 AZR 322/87 - AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen).

  • BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 382/89

    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 06.12.2007 - 8 Ca 295/07
    Den Arbeitgeber treffen aber jedenfalls dann erhöhte Hinweis- und Aufklärungspflichten, wenn er im betrieblichen Interesse den Abschluss eines Aufhebungsvertrages vorschlägt und dadurch den Eindruck erweckt, er werde bei der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch die Interessen des Arbeitnehmers wahren und ihn nicht ohne ausreichende Aufklärung erheblichen Risiken für den Bestand seines Arbeitsverhältnisses aussetzen (vgl. BAG 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 116 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 59; 3. Juli 1990 - 3 AZR 382/89 - AP BetrAVG § 1 Nr. 24 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 7 zu Versorgungsrisiken).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 06.12.2007 - 8 Ca 295/07
    Die fehlende Aufklärung war für die fehlende Arbeitslosmeldung durch den Kläger auch ursächlich, da hier der Grundsatz angenommen werden kann, dass eine richtig informierte Person sich interessengerecht verhält (vgl. BAG 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - BAGE 101, 75 mwN).
  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 605/99

    Hinweispflicht bei drohenden Versorgungsschäden

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 06.12.2007 - 8 Ca 295/07
    Den Arbeitgeber treffen aber jedenfalls dann erhöhte Hinweis- und Aufklärungspflichten, wenn er im betrieblichen Interesse den Abschluss eines Aufhebungsvertrages vorschlägt und dadurch den Eindruck erweckt, er werde bei der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch die Interessen des Arbeitnehmers wahren und ihn nicht ohne ausreichende Aufklärung erheblichen Risiken für den Bestand seines Arbeitsverhältnisses aussetzen (vgl. BAG 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 116 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 59; 3. Juli 1990 - 3 AZR 382/89 - AP BetrAVG § 1 Nr. 24 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 7 zu Versorgungsrisiken).
  • BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 340/96

    Sozialplanabfindung - Betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 06.12.2007 - 8 Ca 295/07
    Inhalt und Umfang dieser Pflichten sind unter Abwägung der beiderseitigen Interessen und Möglichkeiten nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) und unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu bestimmen (BAG Urteil vom 13. November 1996, Az: 10 AZR 340/96, NZA 1997, 390-393 (Leitsatz 1 und Gründe; BAG 13. November 1984 - 3 AZR 255/84 - BAGE 47, 169, 175).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 06.12.2007 - 8 Ca 295/07
    Dies widerspräche dem Grundsatz vom Treu und Glauben (§ 242 BGB), der in § 254 BGB lediglich eine besondere Ausprägung erhalten hat (BGH 26. September 1997 - V ZR 29/96 - BB 1997, 2553).
  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 06.12.2007 - 8 Ca 295/07
    Zwar muss sich der Arbeitnehmer vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages regelmäßig selbst über die Folgen der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses Klarheit verschaffen (BAG, Urteil vom 21. Februar 2002, Az: 2 AZR 749/00, BB 2002, 2335-2339 (red. Leitsatz 1-2 und Gründe):.
  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 497/01

    Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über höhere Übergangsversorgung -

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 06.12.2007 - 8 Ca 295/07
    Schlägt der dem Arbeitnehmer eine bestimmte Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor und macht er dabei Angaben über die versorgungsrechtlichen Folgen einer derartigen Arbeitgeber Vorgehensweise, so müssen diese Angaben richtig sein, andernfalls verletzt der Arbeitgeber seine Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis (BAG 12. Dezember 2002 - 8 AZR 497/01 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 25).
  • BAG, 13.11.1984 - 3 AZR 255/84

    Hinweispflicht bei drohendem Versorgungsschaden

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 06.12.2007 - 8 Ca 295/07
    Inhalt und Umfang dieser Pflichten sind unter Abwägung der beiderseitigen Interessen und Möglichkeiten nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) und unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu bestimmen (BAG Urteil vom 13. November 1996, Az: 10 AZR 340/96, NZA 1997, 390-393 (Leitsatz 1 und Gründe; BAG 13. November 1984 - 3 AZR 255/84 - BAGE 47, 169, 175).
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