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   ArbG Karlsruhe, 09.02.2017 - 6 Ca 87/16   

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https://dejure.org/2017,43365
ArbG Karlsruhe, 09.02.2017 - 6 Ca 87/16 (https://dejure.org/2017,43365)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.02.2017 - 6 Ca 87/16 (https://dejure.org/2017,43365)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - 6 Ca 87/16 (https://dejure.org/2017,43365)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages vor dem Hintergrund einer Vielzahl vorausgegangener Befristungen; Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung als sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrages; Vorübergehender Bedarf in ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 14 Abs 1 S 2 Nr 1 TzBfG, § 242 BGB, § 14 Abs 2 S 1 TzBfG
    Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch - mehrere Vertragsarbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kettenbefristungen mit verschiedenen Arbeitgebern - und der institutionelle Rechtsmissbrauch

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 09.02.2017 - 6 Ca 87/16
    Diese zusätzliche Prüfung hat nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) zu erfolgen (vgl. dazu BAG vom 18.07.2012, 7 AZR 443/09, Rn. 38, NZA 2012, 1351).

    Bei einer Gesamtdauer von mehr als 11 Jahren, einer Anzahl von 13 Befristungen und einer gleichbleibenden Beschäftigung zur Deckung eines ständigen Vertretungsbedarfs hat das BAG dagegen eine rechtsmissbräuchliche Ausnutzung als indiziert erachtet (BAG vom 18.07.2012, 7 AZR 443/09, NZA 2012, 1351).

  • BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 545/14

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 09.02.2017 - 6 Ca 87/16
    Der Arbeitgeber hat bei Vertragsschluss diesbezüglich eine Prognose zu erstellen, der konkrete Anhaltspunkte zugrunde liegen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG vom 27.07.2016, 7 AZR 545/14, Rn. 17, NZA 2016, 1531).

    Unerheblich ist es, ob der befristet beschäftigte Arbeitnehmer nach Fristablauf aufgrund seiner Qualifikation auf einem freien Arbeitsplatz außerhalb des Projektes befristet oder unbefristet beschäftigt werden könnte ( so BAG vom 27.07.2016, 7 AZR 545/14, Rn. 19, NZA 2016, 1531).

  • BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 452/13

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 09.02.2017 - 6 Ca 87/16
    Von diesem Grundsatz ist das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung, bei der es um das Vorliegen einer Vorbeschäftigung gemäß § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ging, abgewichen und hat ausgeführt, die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten könne unter bestimmten Voraussetzungen rechtsmissbräuchlich sein, etwa wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb schließen würden, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (so BAG vom 24.06.2015, 7 AZR 452/13, NZA 2015, 1507, Rn. 24).
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 09.02.2017 - 6 Ca 87/16
    Das BAG hat bei einer Gesamtvertragsdauer von 7 Jahren und 9 Monaten bei 4 befristeten Arbeitsverträgen und ohne weitere zu Gunsten des Arbeitnehmers sprechende Umstände keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch gesehen (so BAG vom 18.07.2012, 7 AZR 783/10, NZA 2012, 1359).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.03.2012 - 1 Sa 26/11

    Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen vorübergehendem betrieblichen Bedarf

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 09.02.2017 - 6 Ca 87/16
    Vielmehr ist das LAD berechtigt, innerhalb dieses gesetzlich umschriebenen Aufgabenbereiches Forschungsschwerpunkte zu setzen und auch Projekte von begrenzter Dauer durchzuführen (vgl. dazu auch LAG Baden-Württemberg vom 19.03.2012, 1 Sa 26/11, II. 3. b) bb) der Entscheidungsgründe, BeckRS 2012, 69166).
  • BAG, 29.07.2009 - 7 AZR 907/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung -

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 09.02.2017 - 6 Ca 87/16
    Dies ist nicht der Fall, wenn die Tätigkeiten vom Arbeitgeber dauerhaft wahrgenommen werden oder wenn der Arbeitgeber zu seiner Durchführung verpflichtet ist (vgl. BAG vom 29.07.2009, 7 AZR 907/07, juris Rn. 20).
  • BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10

    Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 09.02.2017 - 6 Ca 87/16
    Zwar können auch frühere Befristungen zum Gegenstand einer Befristungskontrollklage gemacht werden (vgl. BAG vom 24.08.2011, 7 AZR 228/10, Rn. 51, NZA 2012, 385), was etwa dann sinnvoll wäre, wenn nachfolgende Befristungen nur unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung der vorangegangenen Befristungen vereinbart worden wären.
  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 09.02.2017 - 6 Ca 87/16
    Die Prognose muss sich lediglich darauf erstrecken, dass der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung des befristet beschäftigten Arbeitnehmers nur zeitweise und nicht dauerhaft besteht (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG vom 20.02.2008, 7 AZR 950/06, AP Nr. 45 zu § 14 TzBfG, Rn. 16).
  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 09.02.2017 - 6 Ca 87/16
    Dies gebietet § 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG vom 28.06.1999 zur Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (so EuGH vom 26.01.2012, C-586/10, Kücük, NZA 2012, 135).
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