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   ArbG Karlsruhe, 08.12.2021 - 9 Ca 238/21   

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https://dejure.org/2021,51043
ArbG Karlsruhe, 08.12.2021 - 9 Ca 238/21 (https://dejure.org/2021,51043)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.12.2021 - 9 Ca 238/21 (https://dejure.org/2021,51043)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Dezember 2021 - 9 Ca 238/21 (https://dejure.org/2021,51043)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 19 Abs 1 S 1 TVöD, § 19 Abs 3 TVöD, Art 3 Abs 1 GG
    Erschwerniszulage TVöD - Tragen einer FFP2-Maske - Corona-Virus - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erschwerniszulage für das Tragen einer FFP2-Maske - Corona-Virus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2022, 107
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 29.04.2021 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung TV-L - Freizügigkeit - Gleichbehandlung

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 08.12.2021 - 9 Ca 238/21
    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen reicht er vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse (vgl. BAG, 29. April 2021 - 6 AZR 232/17 -, Rn. 32, juris).
  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 529/20

    Tarifliche Alterssicherung - Zuschläge für Spät- und Nachtarbeit

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 08.12.2021 - 9 Ca 238/21
    Und schließlich sind die TVe öD einerseits und die TVe Gebäudereiniger andererseits nicht miteinander vergleichbar, weil sie zwei unterschiedliche Tarifsysteme regeln, so dass der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz nicht greift (vgl. dazu BAG-Pressemitteilung 34/21 betreffend Entscheidung des BAG vom 15.10.2021 - 5 AZR 529/20 - in Bezug auf verschiedene Vergütungssysteme für VZ-/TZ-Beschäftigte innerhalb des TV-K).
  • BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 303/09

    Baustellenzulage

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 08.12.2021 - 9 Ca 238/21
    Das BAG führt dementsprechend in seinem Urteil vom 21.4.2010 - 10 AZR 303/09, Rn. 23 zu dem gleichlautenden Erschwerniskatalog des TV-L aus: "Außergewöhnliche Erschwernisse iS des § 19 Abs. 1 TV-L ergeben sich nach Abs. 2 der Vorschrift grundsätzlich nur bei Arbeiten mit besonderer Gefährdung, mit extremer, nicht klimabedingter Hitzeeinwirkung, mit besonders starker Schmutz- oder Staubbelastung oder mit besonders starker Strahlenexposition.
  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 618/19

    Betriebliche Altersversorgung - allgemeiner Gleichheitssatz

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 08.12.2021 - 9 Ca 238/21
    Dabei verstößt eine sachverhaltsbezogene Ungleichbehandlung erst dann gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, wenn sie willkürlich ist, weil sich ein vernünftiger Grund für die Differenzierung nicht finden lässt; dagegen ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressat:innen im Vergleich zu anderen Normadressat:innen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (vgl. BAG, 23. Februar 2021 - 3 AZR 618/19 -, Rn. 41, juris).
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 08.12.2021 - 9 Ca 238/21
    Er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer:innen innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (vgl. BAG, 03. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 -, Rn. 42, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.07.2022 - 12 Sa 91/21

    Erschwerniszuschlag - § 19 TVöD als Rahmenvorschrift - Tragen einer FFP-2 Maske -

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 08.12.2021 - 9 Ca 238/21 wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Karlsruhe (vgl. Urteil vom 08. Dezember 2021 - 9 Ca 238/21, bezüglich der Einzelheiten wird auf dessen Inhalt, Abl. 60 ff. der erstinstanzlichen Akte, verwiesen) hat die Klage abgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 08.12.2021, Az. 9 Ca 238/21, wird insoweit aufgehoben als dass die Klage abgewiesen wurde.

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