Rechtsprechung
ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rückzahlung - Fortbildungskosten - Verbrauchervertrag - unangemessene Benachteiligung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlung verauslagter Fortbildungskosten bei Betriebsstilllegung; Möglichkeit der Inhaltskontrolle einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag; Angemessenheit einer Rückzahlungsklausel in Formularverträgen für den Fall der betriebsbedingten Beendigung des ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Rückzahlung, Fortbildungskosten, unangemessene Benachteiligung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Vertragsgestaltung - Unwirksamkeit einer "umgekehrten Fortbildungskosten-Rückzahlungsklausel"
Papierfundstellen
- NZA-RR 2006, 516
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 241/94
Rückzahlung von Fortbildungskosten
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06
Bei einer Fortbildungsdauer von bis zu vier Monaten kann eine Bindungsdauer von bis zu 24 Monaten zulässig sein (BAG 06.09.1995, Az.: 5 AZR 241/94, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 23).Vor der Einführung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes wurde angenommen, dass eine zu lange Bindungsfrist einer Rückzahlungsklausel nicht deren Nichtigkeit zur Folge hat, sondern dass sie auf das noch zulässige Maß zurückgeführt werden kann (so etwa BAG 06.09.1995, Az.: 5 AZR 241/94, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 23).
- BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 539/01
Rückzahlung von Fortbildungskosten
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06
Dies ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles in einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu ermitteln (BAG vom 05.12.2002, 6 AZR 539/01, AP Nr. 32 zu § 611 Ausbildungsbeihilfe, m. w. Rechtsprechungsnachweisen).Grundlage für die Rechtsprechung des BAG zum zulässigen Rahmen für Rückzahlungsklauseln in Arbeitsverträgen ist die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (siehe Ziffer 1 der Entscheidungsgründe des Urteil des BAG vom 05.12.2002, 6 AZR 539/01, AP Nr. 32 zu § 611 Ausbildungsbeihilfe).
- BGH, 08.10.1986 - VIII ZR 342/85
Formularmäßige Vereinbarung eines erweiterten und verlängerten …
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06
Dem Verwender soll nicht das Risiko der Implementierung einer unwirksamen Klausel abgenommen werden (BGH vom 8.10.1986, Az.:VIII ZR 342/85).
- BGH, 18.04.1989 - X ZR 31/88
Formularmäßige Zulassung der Aufrechnung mit unbestrittenen Forderungen; …
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06
Die Kammer folgt hierbei den Erwägungen des BAG vom 21. April 2005 (Az: 8 AZR 425/04, NZA 2005, 1053), der im Falle der teilweisen Unwirksamkeit einer Vertragsbedingung den sog. "blue-pencil-test" (BGH 18. April 1989 - X ZR 31/88 - BGHZ 107, 185, 190) anwendet. - BAG, 21.04.2005 - 8 AZR 425/04
Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06
Die Kammer folgt hierbei den Erwägungen des BAG vom 21. April 2005 (Az: 8 AZR 425/04, NZA 2005, 1053), der im Falle der teilweisen Unwirksamkeit einer Vertragsbedingung den sog. "blue-pencil-test" (BGH 18. April 1989 - X ZR 31/88 - BGHZ 107, 185, 190) anwendet. - BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03
Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06
Nach Sinn und Zweck der AGB-Kontrolle scheidet eine geltungserhaltende Reduktion aus (vgl. BAG, Urteil vom 4.3.2004, Az.: 8 AZR 196/03 zum Verbot der geltungserhaltenden Reduktion bei zu hohen Vertragsstrafen). - BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04
Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.05.2005 (Az: 5 AZR 572/04) ist der Arbeitnehmer im Anwendungsbereich des § 310 Abs. 3 BGB als Verbraucher anzusehen. - BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 535/97
Rückzahlung von Ausbildungskosten nach betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06
Eine Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers auch für den Fall der betriebsbedingten Kündigung stellt nach Ansicht des BAG keinen angemessenen Interessenausgleich dar (vgl. BAG, Urteil vom 06.05.1998, 5 AZR 535/97, NZA 1999, 79 [80]). - BGH, 14.07.2003 - II ZR 335/00
Darlegungs- und Beweislast des Bereicherungsschuldners
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06
Soweit der Tatbestand einer Rechtsfolge das Fehlen eines bestimmten Umstandes vorsieht, trifft den Prozessgegner eine sekundäre Behauptungslast (BGH, Urteil vom 14. Juli 2003, Az: II ZR 335/00, WM 2004, 225-227 zur sekundären Behauptungslast des Fehlens eines Rechtsgrundes im Sinne von § 812 BGB). - BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 452/04
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06
Der zulässige Umfang der Bindungsdauer richtet sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes in erster Linie nach der Dauer der Aus- und Fortbildungsmaßnahme (vgl. Urteil des vom 21.07.2005, AZ.: 6 AZR 452/04, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 37 unter Ziffer 2 c) der Gründe). - LAG Baden-Württemberg, 26.07.2005 - 22 Sa 91/04
Rückzahlungsklausel - Ausbildungskosten - Inhaltskontrolle
- BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93
Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung