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   ArbG Kassel, 18.08.2016 - 9 Ca 142/16   

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ArbG Kassel, 18.08.2016 - 9 Ca 142/16 (https://dejure.org/2016,67747)
ArbG Kassel, Entscheidung vom 18.08.2016 - 9 Ca 142/16 (https://dejure.org/2016,67747)
ArbG Kassel, Entscheidung vom 18. August 2016 - 9 Ca 142/16 (https://dejure.org/2016,67747)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 I S. 2 Nr. 1 TzBfG
    Sachgrund des vorübergehenden Bedarfes gem. § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG; Notwendigkeit einer Prognose des Arbeitgebers über den nur vorübergehend bestehenden Arbeitskräftebedarf zum Zeitpunkt des Arbeitsvertragsabschlusses (hier nicht dargelegt durch die Arbeitgeberin).

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

    Auszug aus ArbG Kassel, 18.08.2016 - 9 Ca 142/16
    Vielmehr muss sich die Zahl der befristet eingestellten Arbeitnehmer im Rahmen des vorübergehenden Mehrbedarfs halten und darf diesen nicht überschreiten (vgl. BAG 20.02.2008 - 7 AZR 950/06, NZA-RR 2009, 288).
  • BAG, 28.03.2001 - 7 AZR 701/99

    Befristung und tarifliche Befristungsgrundform

    Auszug aus ArbG Kassel, 18.08.2016 - 9 Ca 142/16
    Die bloße subjektive Einschätzung des Arbeitgebers reicht nicht aus (vgl. BAG 28.03.2001 - 7 AZR 701/99, NZA 2002, 666).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Kassel, 18.08.2016 - 9 Ca 142/16
    Sobald ein Urteil eines Arbeitsgerichts die Unwirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung feststellt - gleiches gilt für die Feststellung, dass eine vereinbarte Befristung das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat - überwiegt demgegenüber mangels Vorliegens anderweitiger Anhaltspunkte das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers (vgl. BAG 27.02.1985 - GS 1/84, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des

    Auszug aus ArbG Kassel, 18.08.2016 - 9 Ca 142/16
    Es ist vielmehr erforderlich, dass der klagende Arbeitnehmer durch Tatsachenvortrag angeblich weitere Kündigungen bzw. Beendigungstatbestände in den Prozess einführt oder wenigstens deren Möglichkeit glaubhaft macht und damit belegt, warum dieser, die Klage nach § 4 KSchG (bzw. § 17 TzBfG) erweiternde Antrag - noch dazu alsbald - gerechtfertigt sein soll (vgl. BAG 27.01.1994 - 2 AZR 484/93, juris).
  • BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 523/02

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung - Vorbehalt

    Auszug aus ArbG Kassel, 18.08.2016 - 9 Ca 142/16
    Der Vorbehalt muss daher vertraglich vereinbart sein (vgl. BAG 04.06.2003 - 7 AZR 523/02, AP Nr. 252 zu § 620 BGB befristeter Arbeitsvertrag).
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