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ArbG Kassel, 28.06.2002 - 2 BV 3/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- arbeitsrecht-hessen.de
Minderheitenschutz bei Entsendung von Betriebsratsmitgliedern an Gesamtbetriebsrat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- soliserv.de (Leitsatz, ZIP-Datei)
§ 14 BetrVG; § 15 BetrVG; § 19 BetrVG; § 47 BetrVG
Minderheitenschutz in BetriebsratsgremienTeil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 28.06.2002 - 2 BV 3/02
- LAG Hessen, 10.07.2003 - 9 TaBV 114/02
- BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 58/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- LAG Hessen, 10.07.2003 - 9 TaBV 114/02
Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 5 BetrVG
Auszug aus ArbG Kassel, 28.06.2002 - 2 BV 3/02
Bundesarbeitsgericht Beschluss vom Mittwoch, 21. Juli 2004 - Aktenzeichen: 7 ABR 58/03 Entsendung von BR-Mitgliedern in Gesamtbetriebsrat - Mehrheitsbeschluss statt Verhältniswahl Landesarbeitsgericht Hessen Beschluss vom Donnerstag, 10. Juli 2003 - Aktenzeichen: 9 TaBV 114/02 Entsendung von BR-Mitgliedern in Gesamtbetriebsrat - Mehrheitsbeschluss statt Verhältniswahl. - BAG, 15.08.1978 - 6 ABR 56/77
Übertragung von Aufgaben auf gemeinsame Ausschüsse
Auszug aus ArbG Kassel, 28.06.2002 - 2 BV 3/02
Der Betriebsrat kann dazu nach allgemeiner Meinung die im Gesetz als Regel vorgesehene Form eines Mehrheitsbeschlusses wählen (vgl. BAG v. 15.8.78 -- 6 ABR 56/77 --); Fitting, u.a., BetrVG, 21. Aufl., § 19 Rz. 2; Richardi, BetrVG, 8. Aufl., § 47 Rz. 28 ff). - BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 26/93
Betriebsratsmitglieder - Entsendung in Gesamtbetriebsrat
Auszug aus ArbG Kassel, 28.06.2002 - 2 BV 3/02
Einen dadurch bedingten mittelbaren Ausschluss von der Mitwirkung an Entscheidungen des Betriebsrates begegnet der Gesetzgeber dadurch, dass er wie vom Bundesarbeitsgericht festgestellt (BAG v. 20.10.93 -- 7 ABR 26/93 --) die Delegation von Kerngeschäften des Gremiums auf Ausschüsse verbietet und den Abschluss von Betriebsvereinbarungen dem Gremium vorbehält (§§ 27 Abs. 2, 28 Abs. 1 BetrVG). - BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 58/03
Auszug aus ArbG Kassel, 28.06.2002 - 2 BV 3/02
Bundesarbeitsgericht Beschluss vom Mittwoch, 21. Juli 2004 - Aktenzeichen: 7 ABR 58/03 Entsendung von BR-Mitgliedern in Gesamtbetriebsrat - Mehrheitsbeschluss statt Verhältniswahl Landesarbeitsgericht Hessen Beschluss vom Donnerstag, 10. Juli 2003 - Aktenzeichen: 9 TaBV 114/02 Entsendung von BR-Mitgliedern in Gesamtbetriebsrat - Mehrheitsbeschluss statt Verhältniswahl.
- LAG Hessen, 10.07.2003 - 9 TaBV 114/02
Gesamtbetriebsrat; Entsendung; Verhältniswahl; Mehrheitsbeschluss
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 28. Juni 2002 - 2 BV 3/02 - wird zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Kassel hat auf Antrag der Beteiligten durch den Vorsitzenden allein durch Beschluss vom 28. Juni 2002 - 2 BV 3/02 - entschieden und den Antrag als unbegründet zurückgewiesen.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 28. Juni 2002 - 2 BV 3/02 - abzuändern und nach den erstinstanzlichen Anträgen zu erkennen.