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ArbG Kiel, 09.02.2006 - 5 Ca 1995/05 |
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- streifler.de (Kurzinformation)
Bewerbungsverfahren: Entschädigung bei Benachteiligung eines Schwerbehinderten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03
Diskriminierung wegen Schwerbehinderung
Auszug aus ArbG Kiel, 09.02.2006 - 5 Ca 1995/05
Der Kläger wäre danach diskriminiert, wenn er ausschließlich wegen seiner Schwerbehinderteneigenschaft für die ausgeschriebene Stelle nicht in Betracht gezogen wäre (BAG, Urt. v. 15.01.2005 ? 9 AZR 635/03 , aaO.).Der klagende Bewerber kann eine Beweislast des Arbeitgebers dadurch herbeiführen, dass er Hilfstatsachen darlegt und ggf. unter Beweis stellt, die eine Benachteiligung wegen der Schwerbehinderteneigenschaft vermuten lassen (BAG, Urt. v. 15.01.2005 ? 9 AZR 635/03 , aaO.).
- LAG Nürnberg, 01.04.2004 - 7 SHa 4/04
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - notwendige Kenntnis …
Auszug aus ArbG Kiel, 09.02.2006 - 5 Ca 1995/05
Die Benachteiligung wegen der Behinderung ist dann zu bejahen bzw. zu vermuten, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft zumindest eine von mehreren Motiven, d. h. Beweggründen, für die ablehnende Entscheidung des Arbeitgebers ist (LAG Nürnberg, Beschl. v. 01.04.2001 ? 7 SHa 4/04 , AP Nr. 6 zu § 81 SGB IX). - ArbG Potsdam, 13.07.2005 - 8 Ca 1150/05
AGG-Hopping
Auszug aus ArbG Kiel, 09.02.2006 - 5 Ca 1995/05
Die Vermutung der Benachteiligung kann entkräftet werden, wenn dargelegt wird, dass die Bewerbung subjektiv nicht ernsthaft war und von vornherein die Zahlung einer Entschädigung angestrebt war (vgl. dazu das Urteil des ArbG Potsdam vom 13.07.2005, 8 Ca 1150/05, § 611 a-BGB-Hopper, NZA-RR 2005, 651). - BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03
Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung
Auszug aus ArbG Kiel, 09.02.2006 - 5 Ca 1995/05
Das Gericht muss letztlich die Überzeugung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen Schwerbehinderteneigenschaft und Nachteil gewinnen (vgl. BAG Urt. v. 05.02.2004 8 AZR 112/03 , AP Nr. 23 zu § 611 a BGB).