Rechtsprechung
ArbG Kiel, 11.11.2014 - 5 Ca 760 c/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 611 BGB, Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 5 ArbGG
Abgrenzung - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person - Kameramann - persönliche Abhängigkeit - LAG Schleswig-Holstein
Kameramann, Arbeitnehmereigenschaft, wirtschaftliche Abhängigkeit, persönliche Abhängigkeit, Leiharbeitnehmer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung der Arbeitnehmerschaft im Bereich Funk und Fernsehen
- Betriebs-Berater
Arbeitnehmereigenschaft bei wirtschaftlicher, aber nicht persönlicher Abhängigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 11.11.2014 - 5 Ca 760 c/14
- LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2015 - 1 Sa 439b/14
- BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 76/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 18.02.2000 - 1 BvR 491/93
Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur Festanstellung ständiger freier …
Auszug aus ArbG Kiel, 11.11.2014 - 5 Ca 760c/14
Das verlangt im Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG in der Regel eine fallbezogene Abwägung zwischen der Bedeutung der Rundfunkfreiheit auf der einen und dem Rang der von den Normen des Arbeitsrechts geschützten Rechtsgüter auf der anderen Seite (grundlegend BVerfG 13.01.1982 -1 BvR 848/77 - zu C II und drei der Gründe, BVerfGE 59, 231; 18.02.2000 -1 BvR 491/93 - zu II 2 b bb der Gründe).Die Rundfunkfreiheit erstreckt sich auf das Recht der Rundfunkanstalten, dem Gebot der Vielfalt der zu vermittelnden Programminhalte auch bei der Auswahl, Einstellung und Beschäftigung derjenigen Mitarbeiter Rechnung zu tragen, die bei der Gestaltung der Programme mitwirken sollen (BVerfG 18.02.2000 - 1 BvR 491/93 - zu II 2 b aa der Gründe).
Es ist von Verfassung wegen nicht ausgeschlossen, auch im Rundfunkbereich von den für das Arbeitsrecht allgemein entwickelten Merkmalen abhängiger Arbeit auszugehen (BVerfG 18.02.2000 - 1 BvR 491/93).
Eine Beeinträchtigung kommt nach der Rechtsmeinung des Bundesverfassungsgerichts in Betracht, wenn die verfügbaren Vertragsgestaltungen - wie Teilzeitbeschäftigung oder Befristungsabrede - zur Sicherung der Aktualität und Flexibilität der Berichterstattung in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht in gleicher Weise geeignet sind wie die Beschäftigung in freier Mitarbeit (vergleiche BVerfG 18.02.2000 - 1 BvR 491/93 - zu II 2 c bb der Gründe; vergleiche zum Ganzen BAG vom 17.04.2013-10 AZR 272/12, juris).
- BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
Auszug aus ArbG Kiel, 11.11.2014 - 5 Ca 760c/14
Das verlangt im Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG in der Regel eine fallbezogene Abwägung zwischen der Bedeutung der Rundfunkfreiheit auf der einen und dem Rang der von den Normen des Arbeitsrechts geschützten Rechtsgüter auf der anderen Seite (grundlegend BVerfG 13.01.1982 -1 BvR 848/77 - zu C II und drei der Gründe, BVerfGE 59, 231; 18.02.2000 -1 BvR 491/93 - zu II 2 b bb der Gründe).Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören betriebstechnisches und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluss darauf haben (BVerfG 13.01.1982 - 1 BvR 848/77 - zu C II 1 b der Gründe, BVerfGE 59, 231; BAG 19.01.2000 - 5 AZR 644/98 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 93, 218; BAG 17.04.2013-10 AZR 272/12, juris).
- BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12
Arbeitnehmerstatus - Cutterin
Auszug aus ArbG Kiel, 11.11.2014 - 5 Ca 760c/14
Eine Beeinträchtigung kommt nach der Rechtsmeinung des Bundesverfassungsgerichts in Betracht, wenn die verfügbaren Vertragsgestaltungen - wie Teilzeitbeschäftigung oder Befristungsabrede - zur Sicherung der Aktualität und Flexibilität der Berichterstattung in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht in gleicher Weise geeignet sind wie die Beschäftigung in freier Mitarbeit (vergleiche BVerfG 18.02.2000 - 1 BvR 491/93 - zu II 2 c bb der Gründe; vergleiche zum Ganzen BAG vom 17.04.2013-10 AZR 272/12, juris).Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören betriebstechnisches und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluss darauf haben (BVerfG 13.01.1982 - 1 BvR 848/77 - zu C II 1 b der Gründe, BVerfGE 59, 231; BAG 19.01.2000 - 5 AZR 644/98 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 93, 218; BAG 17.04.2013-10 AZR 272/12, juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2007 - 2 Sa 819/06
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus ArbG Kiel, 11.11.2014 - 5 Ca 760c/14
Widersprechen sich Vereinbarungen und tatsächlichen Durchführung ist letztere maßgebend (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.04.2007-2 SA 819/06-, Juris;… BAG 29.08.2012-10 AZR 499/11-Rn. 14, 15 ständige Rechtsprechung). - BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11
Ehrenamtliche Tätigkeit - Telefonseelsorge
Auszug aus ArbG Kiel, 11.11.2014 - 5 Ca 760c/14
Widersprechen sich Vereinbarungen und tatsächlichen Durchführung ist letztere maßgebend (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.04.2007-2 SA 819/06-, Juris; BAG 29.08.2012-10 AZR 499/11-Rn. 14, 15 ständige Rechtsprechung). - BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66
Arbeitnehmerbegriff
Auszug aus ArbG Kiel, 11.11.2014 - 5 Ca 760c/14
Diese Umstände sprechen in einem starken Maße für eine wirtschaftliche, nicht aber persönliche Abhängigkeit des Klägers von der Beklagten (vgl. dazu BAG, Urteil vom 08.06.1967 - 5 AZR 461/66, juris). - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus ArbG Kiel, 11.11.2014 - 5 Ca 760c/14
Allgemein müssen die Gerichte Grundrechte interpretationsleitend berücksichtigen, damit deren wertsetzendes Gehalt auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vergleiche Bundesverfassungsgericht 15.01.1958 -1 BvR 400/51 - zur II 1 der Gründe, BVerfGE 7, 198). - BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 270/12
Verpflichtung zur Nutzung einer elektronischen Signaturkarte
Auszug aus ArbG Kiel, 11.11.2014 - 5 Ca 760c/14
Vielmehr ist die genannte Aussage lediglich als Hinweis auf einen Erfahrungswert zu verstehen: So werden nicht programmgestaltende Mitarbeiter häufiger die Kriterien eines Arbeitnehmers erfüllen, als es bei programmgestaltende Mitarbeitern zu erwarten ist (BAG 17.04.2013-10 AZR 270/12, juris). - BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus ArbG Kiel, 11.11.2014 - 5 Ca 760c/14
Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören betriebstechnisches und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluss darauf haben (BVerfG 13.01.1982 - 1 BvR 848/77 - zu C II 1 b der Gründe, BVerfGE 59, 231; BAG 19.01.2000 - 5 AZR 644/98 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 93, 218; BAG 17.04.2013-10 AZR 272/12, juris). - BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08
Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters
Auszug aus ArbG Kiel, 11.11.2014 - 5 Ca 760c/14
Diese Grundsätze sind auch im Bereich Funk und Fernsehen anzuwenden (BAG 20.05.2009- 5 AZR 31/08- Rn. 20 mit weiteren Nachweisen), wobei der verfassungsrechtliche Schutz der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG zu beachten ist. - BAG, 15.02.1965 - 5 AZR 358/63
Nebenberufliche Lehrkräfte - Weiterführende Schulen - Stundenvergütung - …