Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 11.10.2017 - 11 Ca 951/17 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 14.10.2015 - 11 Ca 1830/14
- ArbG Koblenz, 11.10.2017 - 11 Ca 951/17
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 5 Sa 493/17
- BAG, 28.02.2019 - 8 AZN 983/18
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 5 Sa 493/17
Stufenklage - Auskunftsanspruch - geschlechtsbezogene Entgeltdiskriminierung - …
Auf die Berufungen beider Parteien - und unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 11. Oktober 2017, Az. 11 Ca 951/17, teilweise wie folgt geändert:.Nach Aussetzung des Verfahrens (neues Az. 11 Ca 951/17) hat sie mit Schriftsatz vom 12.06.2017 ihre Klageanträge umgestellt.
das Teilurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 11.10.2017, Az. 11 Ca 951/17, abzuändern und die Klage unter Aufrechterhaltung des Versäumnisurteils vom 14.10.2015, Az. 11 Ca 1830/14, abzuweisen,.
das Teilurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 11.10.2017, Az. 11 Ca 951/17, abzuändern und unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 14.10.2015, Az. 11 Ca 1830/14, die Beklagte auf der ersten Stufe der Stufenklage zu verurteilen, ihr über sämtliche im Versand- und Logistikbetrieb der Beklagten in A-Stadt, der vormaligen X+X Lieferservice und Logistik GmbH, in der Zeit vom 01.12.2003 bis 31.12.2012 beschäftigten gewerblichen, nicht nach Tarifvertrag, auf Basis eines Stundenlohns vergüteten, mit Versandarbeiten, jedoch nicht als stellvertretender Teamleiter oder Teamleiter beschäftigten männlichen Arbeitnehmer jeweils einzeln anonymisiert schriftlich Auskunft über die Höhe des in jedem Monat gezahlten Bruttostundenlohns zu erteilen, sowie Auskunft darüber zu erteilen, aufgrund welcher Tatsachen die Beklagte den männlichen Arbeitnehmern den vorstehend mitzuteilenden Bruttostundenlohn gezahlt hat,.