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   ArbG Krefeld, 19.09.2013 - 1 Ca 30/13   

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ArbG Krefeld, 19.09.2013 - 1 Ca 30/13 (https://dejure.org/2013,47030)
ArbG Krefeld, Entscheidung vom 19.09.2013 - 1 Ca 30/13 (https://dejure.org/2013,47030)
ArbG Krefeld, Entscheidung vom 19. September 2013 - 1 Ca 30/13 (https://dejure.org/2013,47030)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Urlaubsabgeltung, Urlaubsanspruch, Unterbrechungszeiten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Urlaubsabgeltung, Urlaubsanspruch, Unterbrechungszeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Urlaubsanspruchs bei zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen derselben Arbeitsvertragsparteien; Vornahme einer Gesamtbetrachtung des urlaubsrechtlich einheitlich zu behandelnden Arbeitsverhältnisses; Urlaubsrechtliche Beurteilung von ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 430/11

    Öffentlicher Dienst - Urlaub - gesetzliche Feiertage

    Auszug aus ArbG Krefeld, 19.09.2013 - 1 Ca 30/13
    Dieses Auslegungsergebnis orientiert sich maßgeblich am Sinn und Zweck des Urlaubsrechts, der darin besteht, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich von der Arbeit zu erholen und über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (BAG vom 15.01.2013 - 9 AZR 430/11, AP Nr. 4 zu § 26 TVöD; EuGH vom 21.02.2013 - C 194/12, NZA 2013, 369 ff; EuGH vom 20.01.2009 - C 350/06 "Schultz-Hoff", AP Nr. 1 zu Richtlinie 2003/88/EG).

    Ohnehin arbeitsfreie Wochenend- und Feiertage in einem Urlaubszeitraum werden dementsprechend auf den Urlaubsanspruch nicht angerechnet (BAG vom 15.01.2013 - 9 AZR 430/11, AP Nr. 4 zu § 26 TVöD).

  • BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87

    Urlaub: Entstehen von Teilurlaubsansprüchen, Bruchteile von Urlaubstagen

    Auszug aus ArbG Krefeld, 19.09.2013 - 1 Ca 30/13
    Darüber hinaus wird in Rechtsprechung und Literatur zu der Berechnung des Teilurlaubsanspruchs nach § 5 Abs. 1 BUrlG hinsichtlich der Voraussetzung der "vollen" Monate die Ansicht vertreten, angefangene Monate hätten selbst dann außer Betracht zu bleiben, wenn es sich bei den zum vollen Monat fehlenden Tagen allein um arbeitsfreie Samstage, Sonntage oder Feiertage handelt (BAG vom 13.10.2009 - 9 AZR 763/08, juris; BAG vom 26.01.1989 - 8 AZR 730/87, AP Nr. 13 zu § 5 BUrlG; AnwK-ArbR/Düwell, 2. Auflage, § 5 BUrlG Rn. 7; ErfK/Gallner, 13. Auflage, § 5 BUrlG Rn. 8 f.; Fachanwaltskommentar ArbR/Gutzeit, 4. Auflage, § 5 BUrlG Rn. 5).
  • EuGH, 21.02.2013 - C-194/12

    Maestre García - Art. 99 der Verfahrensordnung - Richtlinie 2003/88/EG

    Auszug aus ArbG Krefeld, 19.09.2013 - 1 Ca 30/13
    Dieses Auslegungsergebnis orientiert sich maßgeblich am Sinn und Zweck des Urlaubsrechts, der darin besteht, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich von der Arbeit zu erholen und über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (BAG vom 15.01.2013 - 9 AZR 430/11, AP Nr. 4 zu § 26 TVöD; EuGH vom 21.02.2013 - C 194/12, NZA 2013, 369 ff; EuGH vom 20.01.2009 - C 350/06 "Schultz-Hoff", AP Nr. 1 zu Richtlinie 2003/88/EG).
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 763/08

    Teilurlaub - tarifliche Zwölftelungsregelung

    Auszug aus ArbG Krefeld, 19.09.2013 - 1 Ca 30/13
    Darüber hinaus wird in Rechtsprechung und Literatur zu der Berechnung des Teilurlaubsanspruchs nach § 5 Abs. 1 BUrlG hinsichtlich der Voraussetzung der "vollen" Monate die Ansicht vertreten, angefangene Monate hätten selbst dann außer Betracht zu bleiben, wenn es sich bei den zum vollen Monat fehlenden Tagen allein um arbeitsfreie Samstage, Sonntage oder Feiertage handelt (BAG vom 13.10.2009 - 9 AZR 763/08, juris; BAG vom 26.01.1989 - 8 AZR 730/87, AP Nr. 13 zu § 5 BUrlG; AnwK-ArbR/Düwell, 2. Auflage, § 5 BUrlG Rn. 7; ErfK/Gallner, 13. Auflage, § 5 BUrlG Rn. 8 f.; Fachanwaltskommentar ArbR/Gutzeit, 4. Auflage, § 5 BUrlG Rn. 5).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Krefeld, 19.09.2013 - 1 Ca 30/13
    Hierzu hat das BAG mit Urteil vom 16.05.2012 (5 AZR 251/11, EzA § 615 BGB 2002 Nr. 37) entschieden, dass in diesen Fällen eine kalendertägliche Entgeltberechnung auf der Basis von monatlich 30 Kalendertagen vorzunehmen ist.
  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 610/84

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus ArbG Krefeld, 19.09.2013 - 1 Ca 30/13
    Denn Angaben zu Resturlaubsansprüchen auf einer Gehaltsabrechnung kommt grundsätzlich nicht die Wirkung eines Schuldanerkenntnisses zu (BAG v. 10.03.1987 - 8 AZR 610/84, AP Nr. 34 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

    Auszug aus ArbG Krefeld, 19.09.2013 - 1 Ca 30/13
    Das folgt nach ganz allgemeiner Ansicht aus einem Umkehrschluss aus § 5 Abs. 1 lit. c BUrlG, da dort nur für den Fall des Ausscheidens in der ersten Jahreshälfte eine Quotelung des Jahresurlaubsanspruchs geregelt ist (BAG vom 20.01.2009 - 9 AZR 650/07, AP Nr. 91 zu § 7 BUrlG Abgeltung; Neumann/Fenski, BUrlG, 10. Auflage, § 5 Rn. 27 m.w.N.).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus ArbG Krefeld, 19.09.2013 - 1 Ca 30/13
    Dieses Auslegungsergebnis orientiert sich maßgeblich am Sinn und Zweck des Urlaubsrechts, der darin besteht, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich von der Arbeit zu erholen und über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (BAG vom 15.01.2013 - 9 AZR 430/11, AP Nr. 4 zu § 26 TVöD; EuGH vom 21.02.2013 - C 194/12, NZA 2013, 369 ff; EuGH vom 20.01.2009 - C 350/06 "Schultz-Hoff", AP Nr. 1 zu Richtlinie 2003/88/EG).
  • LAG Düsseldorf, 19.02.2014 - 1 Sa 1273/13

    Kurzfristige Unterbrechungen und Wartezeit

    Die Berufung der Beklagten gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 19.09.2013 - 1 Ca 30/13 - wird kostenpflichtig.

    Die Beklagte beantragt, auf die Berufung das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 19.09.2013 - 1 Ca 30/13 - teilweise abzuändern und die Klage auch insoweit abzuweisen, als sie verurteilt worden ist, an den Kläger mehr als 2.058,53 EUR brutto Urlaubsabgeltung nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2012 zu zahlen.

  • ArbG Hamburg, 20.09.2013 - 1 Ca 31/13
    Mit einer weiteren Klage vor dem Arbeitsgericht Hamburg gegen die S. GmbH (Az. 1 Ca 30/13) wandte sich der Kläger zunächst (auch) gegen die Beendigung eines zwischen ihm und dieser Gesellschaft bestehenden Heuerverhältnisses aufgrund der ausgesprochenen Kündigung.
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