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   ArbG Krefeld, 26.10.2017 - 1 BV 5/17   

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ArbG Krefeld, 26.10.2017 - 1 BV 5/17 (https://dejure.org/2017,41813)
ArbG Krefeld, Entscheidung vom 26.10.2017 - 1 BV 5/17 (https://dejure.org/2017,41813)
ArbG Krefeld, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - 1 BV 5/17 (https://dejure.org/2017,41813)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 333/08

    Eingruppierung einer Kassiererin

    Auszug aus ArbG Krefeld, 26.10.2017 - 1 BV 5/17
    Danach verlangt Selbständigkeit eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung seiner Leistungen jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit zugleich auch eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereiches, ohne dass dadurch die fachliche Anleitung oder die Abhängigkeit von Weisungen Vorgesetzter ausgeschlossen wird (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 41; BAG 8. November 2006 - 4 AZR 620/05 - Rn. 24; BAG 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - Rn. 25; Decruppe/Rzaza; Tarifverträge des Einzelhandels in NRW, Teil II, Seite 83 Rn. 1).

    Für diese Ansicht spricht, dass die für eine selbständige Tätigkeit erforderliche Entscheidungsbefugnis nicht schon dann anzunehmen ist, wenn lediglich die Wahl zwischen zwei vorgegebenen Handlungsalternativen besteht (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 44).

    Bei der Einarbeitung von Mitarbeitern sind in der Regel keine eigene Entscheidungen etwa darüber zu treffen, auf welchem Weg die Einarbeitung durchgeführt werden sollte (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 44).

  • LAG Düsseldorf, 13.01.2011 - 11 Sa 988/09

    Eingruppierung einer Substitutin im Groß- und Außenhandel; unsubstantiierte

    Auszug aus ArbG Krefeld, 26.10.2017 - 1 BV 5/17
    Dies ist keine umfassende Vertretung eines Abteilungs- oder Filialleiters im Sinne eines Substituts (vgl. zu diesem allgemeinen Verständnis des Begriffs Substituts z. B. LAG E. 13. Januar 2011 - 11 Sa 988/09 - Rn. 76).

    aa)Das Merkmal "selbständige Tätigkeit" ist nicht mit dem Merkmal "selbständige Leistungen" gleichzusetzen (LAG E. 13. Januar 2011 - 11 Sa 988/09 - Rn. 81).

  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Auszug aus ArbG Krefeld, 26.10.2017 - 1 BV 5/17
    Die korrekte Eingruppierung ist aber bereits keine Benachteiligung im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG, selbst wenn sie zu einem geringeren Einkommen führt (BAG 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - Rn. 54).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.12.1986 - 2 Sa 485/86

    Gehaltsanspruch eines Kassierers der Hauptkasse; Voraussetzungen einer

    Auszug aus ArbG Krefeld, 26.10.2017 - 1 BV 5/17
    Eine Angestellte des Einzelhandels, die im Wesentlichen dafür zuständig ist, die bei den Kassen abgerechneten Einnahmen entgegenzunehmen, gemeinsam mit einer anderen Angestellten zu zählen und Differenzen mit der Kassenabrechnung festzustellen sowie das Geld für die Weiterleitung an die Geldinstitute vorzubereiten, übt keine selbständige Tätigkeit im Rahmen allgemeiner Anweisung und mit entsprechender Verantwortung für ihren Tätigkeitsbereich aus (LAG Schleswig-Holstein 4. Dezember 1986 - 2 Sa 485/86 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2013 - 8 TaBV 5/13

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers im Tätigkeitsbereich Kundenservice/Return

    Auszug aus ArbG Krefeld, 26.10.2017 - 1 BV 5/17
    Die jedem Angestellten im kaufmännischen Bereich obliegende Verantwortung für eine ordnungsgemäße Erledigung der übertragenen Aufgaben rechtfertigt keine höhere Eingruppierung (LAG S.-Pfalz 21. August 2013 - 8 TaBV 5/13 - Rn. 44).
  • BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05

    Eingruppierung - Reiseverkehrskauffrau - Besitzstandsklausel

    Auszug aus ArbG Krefeld, 26.10.2017 - 1 BV 5/17
    Wird die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht voll erfasst, muss grundsätzlich auf die allgemeinen Merkmale zurückgegriffen werden (BAG 2. August 2006 - 10 ABR 48/05 - Rn. 23).
  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 620/05

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Versuchslabor einer Universität

    Auszug aus ArbG Krefeld, 26.10.2017 - 1 BV 5/17
    Danach verlangt Selbständigkeit eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung seiner Leistungen jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit zugleich auch eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereiches, ohne dass dadurch die fachliche Anleitung oder die Abhängigkeit von Weisungen Vorgesetzter ausgeschlossen wird (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 41; BAG 8. November 2006 - 4 AZR 620/05 - Rn. 24; BAG 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - Rn. 25; Decruppe/Rzaza; Tarifverträge des Einzelhandels in NRW, Teil II, Seite 83 Rn. 1).
  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 461/87

    Beschäftigung an der Sammelkasse eines Verbrauchermarktes als Voraussetzung der

    Auszug aus ArbG Krefeld, 26.10.2017 - 1 BV 5/17
    Danach verlangt Selbständigkeit eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung seiner Leistungen jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit zugleich auch eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereiches, ohne dass dadurch die fachliche Anleitung oder die Abhängigkeit von Weisungen Vorgesetzter ausgeschlossen wird (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 41; BAG 8. November 2006 - 4 AZR 620/05 - Rn. 24; BAG 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - Rn. 25; Decruppe/Rzaza; Tarifverträge des Einzelhandels in NRW, Teil II, Seite 83 Rn. 1).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.1994 - 2 Sa 14/93

    Haftung des Arbeitgebers: Verstoß gegen Bestimmungen des JArbSchG

    Auszug aus ArbG Krefeld, 26.10.2017 - 1 BV 5/17
    (2)Es kann deshalb dahinstehen, ob bereits die Überwachung des Ablaufs mehrerer Kassen und der Geldausgabe, die zwischenzeitliche Geldabschöpfung, die Klärung auftretender Beschwerden sowie die Kassenabrechnung bereits umfassend die Tätigkeit einer Kassenaufsicht beschreiben (vgl. hierzu die von den Beteiligten zitierte Entscheidung LAG Hessen 24.11.1993 - 2 Sa 14/93).
  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 33/09

    Eingruppierung der Tätigkeit einer Kassiererin im Einzelhandel

    Auszug aus ArbG Krefeld, 26.10.2017 - 1 BV 5/17
    Die Tarifvertragsparteien legen durch die Tätigkeitsbeispiele regelmäßig fest, dass diese Tätigkeiten auch den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen entsprechen (BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 259/12 - Rn. 12; BAG 22. September 2010 - 4 AZR 33/09 - Rn. 23).
  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 259/12

    Eingruppierung einer Kassiererin im Einzelhandel - Begriff des "SB-Ladens"

  • LAG Düsseldorf, 17.09.2015 - 13 Sa 449/15

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel auf die Bestimmungen der

  • BAG, 19.10.2016 - 4 AZR 457/15

    Eingruppierung einer in einer Mensa tätigen Küchenhilfe in Teil IIEntgeltO TV-L

  • LAG Düsseldorf, 12.05.2017 - 10 Sa 820/16

    Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 10 Sa 813/16 v. 12.05.2017

  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 831/16

    Eingruppierung eines Sicherheitsmitarbeiters in den Anhang "Kerntechnische

  • BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 701/16

    Stufenzuordnung im Rahmen des TV-N-Thüringen

  • LAG Düsseldorf, 27.04.2018 - 6 TaBV 80/17

    Eingruppierung eines Supervisor Salesfloor in einem Einzelhandelsunternehmen nach

    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Krefeld vom 26.10.2017 - AZ: 1 BV 5/17 - wird zurückgewiesen.

    - AZ: 1 BV 5/17 - abzuändern und die Anträge der Arbeitgeberin zurückzuweisen.

  • LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 4 TaBV 78/17

    Eingruppierung eines Supervisors Lager und einer Supervisorin Cash Office nach

    Der Betriebsrat beantragt, soweit für diesen Teilbeschluss von Interesse, den Beschluss des Arbeitsgerichts Krefeld vom 26.10.2017 - AZ: 1 BV 5/17 - abzuändern und die Anträge der Arbeitgeberin zu 6) und 12) zurückzuweisen.
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