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   ArbG Ludwigshafen, 25.11.2010 - 5 Ca 515/10   

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ArbG Ludwigshafen, 25.11.2010 - 5 Ca 515/10 (https://dejure.org/2010,37394)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 25.11.2010 - 5 Ca 515/10 (https://dejure.org/2010,37394)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 25. November 2010 - 5 Ca 515/10 (https://dejure.org/2010,37394)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 06.09.1989 - 4 AZR 302/89

    Eingruppierung: Technischer Lehrer

    Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 25.11.2010 - 5 Ca 515/10
    Demgemäß ist auch der Gesamtzusammenhang der Regelungen ein wichtiges Auslegungskriterium (vgl. BAG, 05.07.2006, 4 AZR 555/05 unter Hinweis auf BAG, 06.09.1989, 4 AZR 302/89, ZTR 1990, 26).

    Ordnet der Richtliniengeber in zulässiger Weise einer bestimmten speziellen Tätigkeit eine bestimmte Vergütung zu, so ist auch insoweit davon auszugehen, dass er damit eine abschließende Bewertung treffen will (BAG, 06.09.1989, a. a. O.).

  • BAG, 25.02.1970 - 4 AZR 168/69

    Informationszentrum Berlin - Presse- und Informationsamt des Landes Berlin -

    Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 25.11.2010 - 5 Ca 515/10
    Die Verweisung auf die TdL-Richtlinien ist weiter im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des BAG dahin auszulegen, dass der Lehrkraft nicht nur die im Arbeitsvertrag vorgesehene, sondern auch eine höhere Eingruppierung zustehen soll, sofern sie die in den Eingruppierungsrichtlinien genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. nur BAG, 13. Februar 1985, 4 AZR 304/83, AP Nr. 13 zu § 22, 23 BAT Lehrer; 21.07.1993, 4 AZR 408/92, AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG 15.11.1995, 4 AZR 489/94, AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 25.08.1971 - 4 AZR 375/70

    Meister - Gärtnermeister - Tätigkeit im Gartenbau

    Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 25.11.2010 - 5 Ca 515/10
    Die Verweisung auf die TdL-Richtlinien ist weiter im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des BAG dahin auszulegen, dass der Lehrkraft nicht nur die im Arbeitsvertrag vorgesehene, sondern auch eine höhere Eingruppierung zustehen soll, sofern sie die in den Eingruppierungsrichtlinien genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. nur BAG, 13. Februar 1985, 4 AZR 304/83, AP Nr. 13 zu § 22, 23 BAT Lehrer; 21.07.1993, 4 AZR 408/92, AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG 15.11.1995, 4 AZR 489/94, AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 18.05.1983 - 4 AZR 539/80

    Erzieher - Berufskundlicher Sinn - Berufsbild des Gruppenerziehers - Betreuung

    Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 25.11.2010 - 5 Ca 515/10
    Im Übrigen kann das Vergütungsgruppenmerkmal "mehrjährig" nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes dahingehend ausgelegt werden, dass es sich dabei um mindestens zwei Jahre handelt (vgl. BAG, 23.01.1980, 4 AZR 105/78, BAGE 32, 364-373; 18.05.1983, 4 AZR 539/80, AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975); dies folgt auch daraus, dass unter einer "langjährigen" Bewährungszeit, die in den Lehrerrichtlinien der TdL vorgesehen ist, in der Regel ein Zeitraum von mindestens drei Jahren zu verstehen Ist.
  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 498/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 25.11.2010 - 5 Ca 515/10
    Diese Lücke ist im Wege der zu ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen (vergleiche dazu BAG, 09.06.2010, 5 AZR 498/09, BB 2010, 2692).
  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 555/05

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 25.11.2010 - 5 Ca 515/10
    Demgemäß ist auch der Gesamtzusammenhang der Regelungen ein wichtiges Auslegungskriterium (vgl. BAG, 05.07.2006, 4 AZR 555/05 unter Hinweis auf BAG, 06.09.1989, 4 AZR 302/89, ZTR 1990, 26).
  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 25.11.2010 - 5 Ca 515/10
    Dafür begründet das äußere Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung, der keine der Parteien entgegengetreten ist (vergleiche BAG, 24. September 2008, 6 AZR 76/07, BAGE 128, 73).
  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 489/94

    Eingruppierung von Lehrern in Bremen

    Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 25.11.2010 - 5 Ca 515/10
    Die Verweisung auf die TdL-Richtlinien ist weiter im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des BAG dahin auszulegen, dass der Lehrkraft nicht nur die im Arbeitsvertrag vorgesehene, sondern auch eine höhere Eingruppierung zustehen soll, sofern sie die in den Eingruppierungsrichtlinien genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. nur BAG, 13. Februar 1985, 4 AZR 304/83, AP Nr. 13 zu § 22, 23 BAT Lehrer; 21.07.1993, 4 AZR 408/92, AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG 15.11.1995, 4 AZR 489/94, AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • LAG Hamm, 22.12.2009 - 12 Sa 1227/09

    Eingruppierung eines Fachlehrers bei Überleitung in neue Vergütungsstruktur

    Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 25.11.2010 - 5 Ca 515/10
    In der Anlage 2 sowie der Anlage 3 zum TVÜ-Länder kommt allerdings mit der jeweils vorgenommenen Zuordnung der Vergütungsgruppe V b zu der Entgeltgruppe 9 eine entsprechende allgemeine Wertentscheidung der Tarifvertragsparteien hinreichend deutlich zum Ausdruck, so dass über diesen Rückgriff auf die Anlagen 2 und 3 die in der Anlage 4 Teil B durch die nicht geregelte Zuordnung der Vergütungsgruppe V b zu einer Entgeltgruppe entstandene Lücke geschlossen werden kann (zur Zuordnung vergleiche auch LAG Hamm, 22.12.2009, 12 Sa 1227/09, BeckRS 2010, 67371) 7. Der Kläger hat daher unter der Voraussetzung einer mehrjährigen Bewährung in der bisherigen Tätigkeit und der bisherigen Vergütungsgruppe auch einen Anspruch auf die höhere Vergütung.
  • BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78

    Küchenmeister - Truppenküche eines Marinestützpunktkommandos - Angestellter -

    Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 25.11.2010 - 5 Ca 515/10
    Im Übrigen kann das Vergütungsgruppenmerkmal "mehrjährig" nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes dahingehend ausgelegt werden, dass es sich dabei um mindestens zwei Jahre handelt (vgl. BAG, 23.01.1980, 4 AZR 105/78, BAGE 32, 364-373; 18.05.1983, 4 AZR 539/80, AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975); dies folgt auch daraus, dass unter einer "langjährigen" Bewährungszeit, die in den Lehrerrichtlinien der TdL vorgesehen ist, in der Regel ein Zeitraum von mindestens drei Jahren zu verstehen Ist.
  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83

    Eingruppierung: Lehrerin für "staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2011 - 10 Sa 15/11

    Eingruppierung von Lehrern - Verweis auf die Lehrerrichtlinien der TdL im

    Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 25. November 2010, Az.: 5 Ca 515/10, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Das beklagte Land beantragt zweitinstanzlich, das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen -Auswärtige Kammern Landau- vom 25.11.2010, Az.: 5 Ca 515/10, abzuändern und die Klage abzuweisen.

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