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   ArbG Mönchengladbach, 03.05.2018 - 4 Ca 2629/17   

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https://dejure.org/2018,17019
ArbG Mönchengladbach, 03.05.2018 - 4 Ca 2629/17 (https://dejure.org/2018,17019)
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 03.05.2018 - 4 Ca 2629/17 (https://dejure.org/2018,17019)
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 03. Mai 2018 - 4 Ca 2629/17 (https://dejure.org/2018,17019)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Bonusanspruch, Erfüllungsverweigerung, Schadensersatz statt der Leistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllungsverweigerung des Arbeitgebers zur Überführung eines Teils des vereinbarten Bonus in einen "Employee Stock Ownership Plan" i.R.d. Schadensersatzes statt der Leistung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 03.05.2018 - 4 Ca 2629/17
    Allerdings ergibt sich die Zahlungsverpflichtung ohne eine entsprechende Zusage der Beklagten aus §§ 280 Abs. 1, 283 BGB wegen unterbliebener Vereinbarung von Zielen für das Jahr 2016 (s. hierzu auch BAG v. 12.12.2007 - 10 AZR 97/07, juris).

    Im Rahmen dessen ist davon auszugehen, dass der Kläger die vereinbarten Ziele erreicht hätte und es ist eine Zielerreichung von 100 % zugrunde zu legen (vgl. BAG v. 12.12.2007 - 10 AZR 97/07, juris).

  • BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08

    Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 03.05.2018 - 4 Ca 2629/17
    Zu ersetzen ist danach die Differenz zwischen dem Wert des Vermögens, wie es sich ohne das schädigende Ereignis darstellen würde, und dem durch das schädigende Ereignis verminderten Wert (BGH v. 11.03.2010 - IX ZR 104/08 m.w.N.).
  • BGH, 08.12.1983 - VII ZR 139/82

    Verzugsschaden beim VOB/B -Vertrag; Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 03.05.2018 - 4 Ca 2629/17
    Insoweit ist anerkannt, dass ein hartnäckiges Bestreiten einer Pflichtverletzung ebenso wie die Stellung eines Klageabweisungsantrags ausreichend für eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung sind (LG Aachen v. 26.04.2005, 12 O 493/04, NJW 2005, 2236; BGH v. 08.12.1983 - VII ZR 139/82, NJW 1984, 1460).
  • LG Aachen, 26.04.2005 - 12 O 493/04

    Farbabweichung als Sachmangel eines Neufahrzeugs

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 03.05.2018 - 4 Ca 2629/17
    Insoweit ist anerkannt, dass ein hartnäckiges Bestreiten einer Pflichtverletzung ebenso wie die Stellung eines Klageabweisungsantrags ausreichend für eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung sind (LG Aachen v. 26.04.2005, 12 O 493/04, NJW 2005, 2236; BGH v. 08.12.1983 - VII ZR 139/82, NJW 1984, 1460).
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 03.05.2018 - 4 Ca 2629/17
    Was billigem Ermessen entspricht, ist unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien und des in vergleichbaren Fällen Üblichen im Zeitpunkt der Ausübung des Bestimmungsrechts festzustellen (BAG v. 23.09.2004 - 6 AZR 567/03, NZA 2005, 359).
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