Rechtsprechung
   ArbG München, 26.04.2016 - 13 BV 395/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,52581
ArbG München, 26.04.2016 - 13 BV 395/15 (https://dejure.org/2016,52581)
ArbG München, Entscheidung vom 26.04.2016 - 13 BV 395/15 (https://dejure.org/2016,52581)
ArbG München, Entscheidung vom 26. April 2016 - 13 BV 395/15 (https://dejure.org/2016,52581)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,52581) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Wirksamkeit einer gegen § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG verstoßenden Betriebsvereinbarung nach Kündigung des Tarifvertrages und nach gewillkürtem Verlust der Tariffähigkeit einer Tarifvertragspartei

  • ra.de

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Auszug aus ArbG München, 26.04.2016 - 13 BV 395/15
    In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29.10.2002 (1 AZR 573/01) werde die Frage der Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die Regelungssperre offengelassen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine gegen die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung -schwebend oder endgültig - unwirksam, wenn auch nicht nichtig (BAG, Urteil vom 20.04.1999 - 1 AZR 631/98; Beschluss vom 29.10.2002 - 1 AZR 573/01; Urteil vom 29.01.2002 - 1 AZR 267/01).

  • BAG, 29.01.2002 - 1 AZR 267/01

    Rückwirkende Tariföffnung

    Auszug aus ArbG München, 26.04.2016 - 13 BV 395/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine gegen die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung -schwebend oder endgültig - unwirksam, wenn auch nicht nichtig (BAG, Urteil vom 20.04.1999 - 1 AZR 631/98; Beschluss vom 29.10.2002 - 1 AZR 573/01; Urteil vom 29.01.2002 - 1 AZR 267/01).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98

    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

    Auszug aus ArbG München, 26.04.2016 - 13 BV 395/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine gegen die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung -schwebend oder endgültig - unwirksam, wenn auch nicht nichtig (BAG, Urteil vom 20.04.1999 - 1 AZR 631/98; Beschluss vom 29.10.2002 - 1 AZR 573/01; Urteil vom 29.01.2002 - 1 AZR 267/01).
  • LAG München, 12.10.2016 - 10 TaBV 58/16

    Wirksamkeit einer gegen § 77 Abs. 3 BetrVG verstoßenden Betriebsvereinbarung nach

    Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 26.04.2016, 13 BV 395/15, wird zurückgewiesen.

    Der Beteiligte zu 1 beantragt in der Beschwerde: Der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 26.04.2016, Az.: 13 BV 395/15, wird abgeändert und festgestellt, dass die Betriebsvereinbarung "Urlaub und Freistellung von der Arbeit", die zwischen dem Beteiligten zu 1 und der Beteiligten zu 2 am 28.03.2006 abgeschlossen worden ist, unabhängig von einem bestimmten Eintrittsstichtag für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Beteiligten zu 2 zur Anwendung kommt und nicht auf folgende Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen:.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht