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   ArbG Magdeburg, 15.07.2013 - 3 Ca 713/13 HBS   

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ArbG Magdeburg, 15.07.2013 - 3 Ca 713/13 HBS (https://dejure.org/2013,19360)
ArbG Magdeburg, Entscheidung vom 15.07.2013 - 3 Ca 713/13 HBS (https://dejure.org/2013,19360)
ArbG Magdeburg, Entscheidung vom 15. Juli 2013 - 3 Ca 713/13 HBS (https://dejure.org/2013,19360)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Besprechungen u.ä.

  • arbrb.de (Entscheidungsbesprechung)

    Streit um die Streitwerte

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

    Auszug aus ArbG Magdeburg, 15.07.2013 - 3 Ca 713/13
    Eine ordentliche Kündigung ist aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine Vertragspflichten erheblich verletzt hat, das Arbeitsverhältnis dadurch auch künftig konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen, eine weitere Störung zuverlässig ausschließenden Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG 28.10.2010 - 2 AZR 293/09 zitiert über Juris; 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 60; 31.05.2007 - 2 AZR 200/06, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57).

    Auch die erhebliche Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht kann eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen sozial rechtfertigen (BAG 28.10.2010 - 2 AZR 293/09; 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 aaO; 02.03.2006 - 2 AZR 53/05, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14).

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

    Auszug aus ArbG Magdeburg, 15.07.2013 - 3 Ca 713/13
    Eine ordentliche Kündigung ist aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine Vertragspflichten erheblich verletzt hat, das Arbeitsverhältnis dadurch auch künftig konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen, eine weitere Störung zuverlässig ausschließenden Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG 28.10.2010 - 2 AZR 293/09 zitiert über Juris; 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 60; 31.05.2007 - 2 AZR 200/06, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57).

    Auch die erhebliche Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht kann eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen sozial rechtfertigen (BAG 28.10.2010 - 2 AZR 293/09; 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 aaO; 02.03.2006 - 2 AZR 53/05, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Magdeburg, 15.07.2013 - 3 Ca 713/13
    In der Regel überwiegt das Interesse des Arbeitgebers bei Unsicherheit über den Bestand/Inhalt des Arbeitsverhältnisses den Arbeitnehmer nicht unverändert weiterbeschäftigen zu müssen (BAG Beschl.v. 27.02.1985 - GS 1/84, NZA 1985 S.702ff.).

    Liegen diese Voraussetzungen vor, stellt dies, auch wenn noch nicht feststeht, ob die gerichtliche Entscheidung später auch in Rechtskraft erwächst, zunächst ein so starkes Indiz für den letztendlichen unveränderten Weiterbestand des Arbeitsverhältnisses dar, dass es dem Arbeitgeber regelmäßig zumutbar ist, ab diesem Zeitpunkt den Arbeitnehmer auch während des Laufes der Bestandsstreitigkeit zu den alten vertraglichen Bedingungen zu beschäftigen (BAG Beschl.v.27.02.1985 a.a.O.).

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

    Auszug aus ArbG Magdeburg, 15.07.2013 - 3 Ca 713/13
    Eine ordentliche Kündigung ist aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine Vertragspflichten erheblich verletzt hat, das Arbeitsverhältnis dadurch auch künftig konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen, eine weitere Störung zuverlässig ausschließenden Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG 28.10.2010 - 2 AZR 293/09 zitiert über Juris; 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 60; 31.05.2007 - 2 AZR 200/06, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.12.2011 - 1 Sa 321/11

    Kündigung, fristlos, wichtiger Grund, Nebenpflicht, Pflichtverletzung,

    Auszug aus ArbG Magdeburg, 15.07.2013 - 3 Ca 713/13
    Als grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung zu bilden, werden insbesondere auch tätliche Angriffe, Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen gegenüber Arbeitskollegen, insbesondere wenn sich diese als Mobbing darstellen oder das ständige Begeben in immer weiter eskalierende Auseinandersetzungen mit mehreren Vorgesetzten angesehen (vgl. etwa BAG 10.12.2009 - 2 AZR 534/08, NZA 2010, 698; 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06, DB 2009, 964; 10.10.2002 - 2 AZR 418/01, DB 2003, 1797; Hess.LAG 19.04.2012 - 7 Sa 984/11; LAG Schleswig-Holstein 20.12.2011 - 1 Sa 321/11; LAG Nürnberg 16.09.2011 - 4 Sa 297/10; LAG Rheinland-Pfalz 14.10.2010 - 10 Sa 296/10; LAG Berlin-Brandenburg 20.05.2010 - 25 Sa 130/10; LAG Mecklenburg-Vorpommern 29.04.2008 - 5 Sa 181/07; LAG München 25.10.2007 - 3 Sa 572/07 jeweils zitiert über Juris).
  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus ArbG Magdeburg, 15.07.2013 - 3 Ca 713/13
    Alle tatsächlichen Voraussetzungen für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes (vgl. BAG 06.08.1987 - 2 AZR 226/87, EzA § 626 BGB n.F. Nr. 109; Reinecke NZA 1989, 584ff) und gegebenenfalls für den Ausspruch wirksamer vorheriger Abmahnungen hat der kündigende Arbeitgeber darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen.
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Magdeburg, 15.07.2013 - 3 Ca 713/13
    Auch die erhebliche Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht kann eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen sozial rechtfertigen (BAG 28.10.2010 - 2 AZR 293/09; 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 aaO; 02.03.2006 - 2 AZR 53/05, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14).
  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82

    Kündigung

    Auszug aus ArbG Magdeburg, 15.07.2013 - 3 Ca 713/13
    Vom Arbeitnehmer vorgetragene Rechtfertigungsgründe für das beanstandete Verhalten sind vom Arbeitgeber gegebenenfalls zu widerlegen (BAG v.24.11.1983 - 2 AZR 327/82, AP Nr. 76 § 626 BGB; Becker/Schaffner BB 1992, 562).
  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

    Auszug aus ArbG Magdeburg, 15.07.2013 - 3 Ca 713/13
    Als grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung zu bilden, werden insbesondere auch tätliche Angriffe, Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen gegenüber Arbeitskollegen, insbesondere wenn sich diese als Mobbing darstellen oder das ständige Begeben in immer weiter eskalierende Auseinandersetzungen mit mehreren Vorgesetzten angesehen (vgl. etwa BAG 10.12.2009 - 2 AZR 534/08, NZA 2010, 698; 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06, DB 2009, 964; 10.10.2002 - 2 AZR 418/01, DB 2003, 1797; Hess.LAG 19.04.2012 - 7 Sa 984/11; LAG Schleswig-Holstein 20.12.2011 - 1 Sa 321/11; LAG Nürnberg 16.09.2011 - 4 Sa 297/10; LAG Rheinland-Pfalz 14.10.2010 - 10 Sa 296/10; LAG Berlin-Brandenburg 20.05.2010 - 25 Sa 130/10; LAG Mecklenburg-Vorpommern 29.04.2008 - 5 Sa 181/07; LAG München 25.10.2007 - 3 Sa 572/07 jeweils zitiert über Juris).
  • LAG München, 25.10.2007 - 3 Sa 572/07

    Tätlichkeit unter Arbeitskollegen

    Auszug aus ArbG Magdeburg, 15.07.2013 - 3 Ca 713/13
    Als grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung zu bilden, werden insbesondere auch tätliche Angriffe, Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen gegenüber Arbeitskollegen, insbesondere wenn sich diese als Mobbing darstellen oder das ständige Begeben in immer weiter eskalierende Auseinandersetzungen mit mehreren Vorgesetzten angesehen (vgl. etwa BAG 10.12.2009 - 2 AZR 534/08, NZA 2010, 698; 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06, DB 2009, 964; 10.10.2002 - 2 AZR 418/01, DB 2003, 1797; Hess.LAG 19.04.2012 - 7 Sa 984/11; LAG Schleswig-Holstein 20.12.2011 - 1 Sa 321/11; LAG Nürnberg 16.09.2011 - 4 Sa 297/10; LAG Rheinland-Pfalz 14.10.2010 - 10 Sa 296/10; LAG Berlin-Brandenburg 20.05.2010 - 25 Sa 130/10; LAG Mecklenburg-Vorpommern 29.04.2008 - 5 Sa 181/07; LAG München 25.10.2007 - 3 Sa 572/07 jeweils zitiert über Juris).
  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • LAG Nürnberg, 16.09.2011 - 4 Sa 297/10

    Kündigung wegen ständiger Querelen mit Vorgesetzten bis hin zur gerichtlichen

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

  • LAG Sachsen, 17.02.2005 - 2 Sa 751/03

    Geldentschädigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld im Zusammenhang mit sog.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 25 Sa 130/10

    Fristlose Kündigung wegen eines tätlichen Angriffs auf einen Kollegen - Grundsatz

  • BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 454/99

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • LAG Hessen, 19.04.2012 - 7 Sa 984/11

    Fristlose Kündigung - tätlicher Angriff auf einen Kollegen

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2008 - 5 Sa 181/07

    Außerordentliche Kündigung wegen eines Lügevorwurfs gegenüber Arbeitskollegen -

  • BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96

    Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 10 Sa 296/10

    Außerordentliche Kündigung wegen tätlichen Angriffs auf einen Arbeitskollegen

  • LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00

    Rechtschutz gegen Mobbing; Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter

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