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   ArbG Magdeburg, 20.02.2013 - 3 Ca 2423/12   

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ArbG Magdeburg, 20.02.2013 - 3 Ca 2423/12 (https://dejure.org/2013,8669)
ArbG Magdeburg, Entscheidung vom 20.02.2013 - 3 Ca 2423/12 (https://dejure.org/2013,8669)
ArbG Magdeburg, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 3 Ca 2423/12 (https://dejure.org/2013,8669)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nicht jede Fehlleistung einer Krankenschwester berechtigt zur ordentlichen oder gar fristlosen Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nicht jede Fehlleistung einer Krankenschwester berechtigt zur Kündigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

    Auszug aus ArbG Magdeburg, 20.02.2013 - 3 Ca 2423/12
    b) Eine Kündigung ist aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine Vertragspflichten erheblich verletzt hat, das Arbeitsverhältnis dadurch auch künftig konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen, eine weitere Störung zuverlässig ausschließenden Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG 28.10.2010 - 2 AZR 293/09 zitiert über Juris; 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 60; 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - Rn. 14, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57).

    Auch die erhebliche Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht kann eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen sozial rechtfertigen (BAG 28.10.2010 - 2 AZR 293/09; 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 aaO; 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14).

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

    Auszug aus ArbG Magdeburg, 20.02.2013 - 3 Ca 2423/12
    b) Eine Kündigung ist aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine Vertragspflichten erheblich verletzt hat, das Arbeitsverhältnis dadurch auch künftig konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen, eine weitere Störung zuverlässig ausschließenden Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG 28.10.2010 - 2 AZR 293/09 zitiert über Juris; 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 60; 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - Rn. 14, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57).

    Auch die erhebliche Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht kann eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen sozial rechtfertigen (BAG 28.10.2010 - 2 AZR 293/09; 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 aaO; 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14).

  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82

    Kündigung

    Auszug aus ArbG Magdeburg, 20.02.2013 - 3 Ca 2423/12
    Vom Arbeitnehmer vorgetragene Rechtfertigungsgründe für das beanstandete Verhalten sind vom Arbeitgeber gegebenenfalls zu widerlegen (BAG 24.11.1983 - 2 AZR 327/82, AP Nr. 76 § 626 BGB; Becker/Schaffner BB 1992, 562).
  • BAG, 15.05.1986 - 2 AZR 397/85

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Magdeburg, 20.02.2013 - 3 Ca 2423/12
    Allerdings müssen in diesem Fall (a) starke Verdachtsmomente knapp unterhalb der Schwelle der Gewissheit vorliegen auf objektive Tatsachen gegründet, (b) diese Verdachtsmomente geeignet sein, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und (c) der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhaltes unternommen, insbesondere den Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben haben (BAG v.10.02.2005 - 2 AZR 189/04, NZA 2005, 1056; BAG v.06.11.2003 - 2 AZR 631/02, NZA 2004, 919; BAG v.13.09.1995 - 2 AZR 587/94; BAG v.14.09.1994 - 2AZR 164/94; BAG v.15.05.1986 - 2 AZR 397/85; LAG Nürnberg 10.01.2006 - 6 Sa 238/05; LAG Niedersachsen 06.06.2004 -13 Sa 1998/03; LAG Köln 21.05.2003 - 7 Sa 819/02).
  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus ArbG Magdeburg, 20.02.2013 - 3 Ca 2423/12
    Der Arbeitgeber hat alle tatsächlichen Voraussetzungen, für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes (BAG 06.08.1987 - 2 AZR 226/87, EzA § 626 BGB n.F. Nr. 109; Reinecke NZA 1989, 584ff) und gegebenenfalls für den Ausspruch wirksamer vorheriger Abmahnungen darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen.
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

    Auszug aus ArbG Magdeburg, 20.02.2013 - 3 Ca 2423/12
    Entsprechendes gilt, soweit der Arbeitnehmer Umstände vorträgt, die einen zunächst ausreichenden Indizwert des Sachverhaltes entkräften (BAG 14.09.1994 - 2 AZR 164/94 zitiert über Juris).
  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94

    Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer

    Auszug aus ArbG Magdeburg, 20.02.2013 - 3 Ca 2423/12
    Allerdings müssen in diesem Fall (a) starke Verdachtsmomente knapp unterhalb der Schwelle der Gewissheit vorliegen auf objektive Tatsachen gegründet, (b) diese Verdachtsmomente geeignet sein, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und (c) der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhaltes unternommen, insbesondere den Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben haben (BAG v.10.02.2005 - 2 AZR 189/04, NZA 2005, 1056; BAG v.06.11.2003 - 2 AZR 631/02, NZA 2004, 919; BAG v.13.09.1995 - 2 AZR 587/94; BAG v.14.09.1994 - 2AZR 164/94; BAG v.15.05.1986 - 2 AZR 397/85; LAG Nürnberg 10.01.2006 - 6 Sa 238/05; LAG Niedersachsen 06.06.2004 -13 Sa 1998/03; LAG Köln 21.05.2003 - 7 Sa 819/02).
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus ArbG Magdeburg, 20.02.2013 - 3 Ca 2423/12
    Die grundsätzlich bei jedem steuerbaren Verhalten, selbst im vertrauensrelevanten Bereich (vgl. BAG 04.06.1997 - 2 AZR 526/96, NJW 1998, 554), vorangehend erforderliche eine oder je nach Einzelfall auch erforderlichen zwei oder mehr einschlägigen Abmahnungen sind dabei nur dann entbehrlich, wenn diese wegen der Art, der Schwere der Pflichtverletzung (z.B.: besonders grober Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten und/oder Verhalten, welches auch bei einem verständigen Arbeitgeber grundsätzlich zu einem nicht mehr zu kittenden Vertrauensverlust führt) oder ihrer Folgen (z.B.: nicht wieder gut zu machender hoher Schaden verursacht) und der auch für den Arbeitnehmer ohne weiteres gegebenen Erkennbarkeit der Pflichtverletzung und deren Kündigungsrelevanz ( Arbeitnehmer konnte eigentlich nicht mehr mit einer Billigung durch den Arbeitgeber rechnen, sondern musste bei Aufdeckung ohne weiteres die sofortige Kündigung befürchten) ausnahmsweise unzumutbar oder gar sinnlos erscheinen (ErfK-Müller-Glöge 11.Aufl. § 626 BGB Rdn.27ff.; APS-Dörner 3.Aufl. § 1 KSchG Rdn.367-390).
  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt

    Auszug aus ArbG Magdeburg, 20.02.2013 - 3 Ca 2423/12
    Allerdings müssen in diesem Fall (a) starke Verdachtsmomente knapp unterhalb der Schwelle der Gewissheit vorliegen auf objektive Tatsachen gegründet, (b) diese Verdachtsmomente geeignet sein, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und (c) der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhaltes unternommen, insbesondere den Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben haben (BAG v.10.02.2005 - 2 AZR 189/04, NZA 2005, 1056; BAG v.06.11.2003 - 2 AZR 631/02, NZA 2004, 919; BAG v.13.09.1995 - 2 AZR 587/94; BAG v.14.09.1994 - 2AZR 164/94; BAG v.15.05.1986 - 2 AZR 397/85; LAG Nürnberg 10.01.2006 - 6 Sa 238/05; LAG Niedersachsen 06.06.2004 -13 Sa 1998/03; LAG Köln 21.05.2003 - 7 Sa 819/02).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus ArbG Magdeburg, 20.02.2013 - 3 Ca 2423/12
    Fehlerhafte Arbeit, wiederholte Leistungsmängel sind erst dann, wenn die Fehlerquote über das auch von anderen Arbeitnehmern zu erwartende hinausgeht, der Fehler auf besondere Pflichtvergessenheit zurückzuführen ist oder dessen Folgen besonders nachhaltig sind -nach vorheriger Abmahnung- an sich geeignet, eine ordentliche Kündigung und nur im Ausnahmefall eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (vgl. BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02, NZA 2004, 784; Dörner in Ascheid/Preis/Schmidt Kündigungsrecht 3.Aufl. (APS) § 1 KSchG Rdn.278-281 und § 626 BGB Rdn.258; Hako-Fiebig § 1 KSchG Rdn.383-385).
  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 189/04

    Ordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • LAG Köln, 21.05.2003 - 7 Sa 819/02

    Verdachtskündigung, Vorteilsannahme

  • LAG München, 13.01.2006 - 10 Sa 525/05

    Verdachtskündigung bei Verstoß gegen Kassenvorschriften - Anforderungen an einen

  • LAG Niedersachsen, 08.06.2004 - 13 Sa 1998/03

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Außerordentliche Kündigung eines

  • LAG Nürnberg, 10.01.2006 - 6 Sa 238/05

    Verdachtskündigung - Aufklärungspflicht - zumutbare Maßnahmen

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