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ArbG Mainz, 17.02.2010 - 10 Ca 1833/09 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 17.02.2010 - 10 Ca 1833/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2010 - 6 Sa 103/10
- BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2010 - 6 Sa 103/10
Versäumung der Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage durch Verschulden des …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 17. Februar 2010 - 10 Ca 1833/09 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.Wegen der weiteren Einzelheiten des erstinstanzlichen streitigen Vorbringens wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 17. Februar 2010 - 10 Ca 1833/09 - (Seite 2 - 10 d. Urteils = Bl. 187 - 195 d. A.) Bezug genommen.
Die Klägerin beantragt zweitinstanzlich, unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 17.02.10 - AZ: 10 Ca 1833/09 - festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung des Beklagten vom 23.07.09 nicht aufgelöst worden ist.