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   ArbG Mainz, 19.07.2010 - 1 Ca 760/09   

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https://dejure.org/2010,38147
ArbG Mainz, 19.07.2010 - 1 Ca 760/09 (https://dejure.org/2010,38147)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 19.07.2010 - 1 Ca 760/09 (https://dejure.org/2010,38147)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - 1 Ca 760/09 (https://dejure.org/2010,38147)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2011 - 6 Sa 490/10

    Wirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung - Verdacht der

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 19.7.2010 - 1 Ca 760/09 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    Zu den weiteren Einzelheiten des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes und den Anträgen wird auf den 13 Seiten umfassenden Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 19. Juli 2010 - 1 Ca 760/09 - gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen.

    Der Kläger beantragt zweitinstanzlich, das Urteil des Arbeitsgerichtes Mainz vom 19.07.2010, Az.: 1 Ca 760/09, aufzuheben und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die fristlose Kündigung vom 26.03.2009 noch durch die fristlose Kündigung vom 14.04.2009 aufgelöst worden ist.

    Das Arbeitsgericht hat in dem angefochtenen Judikat vom 19. Juli 2010 - 1 Ca 760/09 - zutreffend erkannt, dass die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 26. März 2009 das mit dem Kläger eingegangene Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet hat und es auf die Wirksamkeit der weiteren Kündigung nicht mehr ankommt.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2011 - 6 Sa 550/10

    Restvergütungsansprüche nach außerordentlicher Kündigung - Verdacht der

    Das Arbeitsgericht hielt die Kündigung durch Urteil vom 19.07.2010 - 1 Ca 760/09 - aus nachgeschobenem Grund für rechtswirksam und wies die dagegen gerichtete Klage ab.

    Zugleich wurde auf die Ausführungen zur Berufung gegen die Klageabweisung im Verfahren 1 Ca 760/09 bzw. 6 Sa 490/10 Bezug genommen.

    Durch Urteil vom 25.03.2011 hat die Kammer die Berufung gegen das die Kündigung betreffende Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 19.07.2010 - 1 Ca 760/09 - zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 6 Sa 511/11

    Außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung - Verdacht der Manipulation von

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 19.07.2010 - Az. 1 Ca 760/09 - teilweise abgeändert:.

    Der Kläger beantragt zuletzt sinngemäß, 1. das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 19. Juli 2010 Az. 1 Ca 760/09 abzuändern und.

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