Rechtsprechung
ArbG Mainz, 02.09.2008 - 3 Ca 1133/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- beck-blog (Kurzinformation)
Schadensersatz wegen diskriminierender Nichtverlängerung des Arbeitsverhältnisses
- IWW (Kurzinformation)
Schadenersatz und Entschädigung bei Benachteiligung einer Schwangeren
- IWW (Kurzinformation)
Personal - Arbeitgeber muss Entschädigung für Benachteiligung einer Schwangeren zahlen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Schwangere benachteiligt - Entschädigungsanspruch
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Diskriminierung durch Nichtverlängerung des Arbeitsvertrags einer Schwangeren
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses mit einer Schwangeren
- meyer-koering.de (Zusammenfassung)
Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages wegen Schwangerschaft
- streifler.de (Kurzinformation)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Entschädigung wegen Benachteiligung einer Schwangeren
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Schadensersatz für Nicht-Verlängerung eines Arbeitsvertrags wegen Schwangerschaft
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Vertrag nicht verlängert - Entschädigung für Schwangere
- anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)
Entschädigung nach dem AGG wegen Benachteiligung einer Schwangeren
- kanzleimitte.de (Kurzinformation)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Entschädigung nach dem AGG wegen Benachteiligung einer Schwangeren - AGG gilt auch für befristete Verträge
- anwalt.de (Kurzinformation)
Entschädigung nach dem AGG wegen Benachteiligung einer Schwangeren
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schwangerschaft kann Grundlage einer geschlechtsbezogenen Diskriminierung sein
- antidiskriminierungsstelle.de (Kurzinformation)
Schwangerschaft - Schadensersatz und Entschädigung -
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schwangere hat Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen Benachteiligung - Liegt Indiz vor, muss der Arbeitgeber diesen widerlegen