Rechtsprechung
ArbG Mannheim, 04.01.2016 - 11 Ca 97/15 |
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 04.01.2016 - 11 Ca 97/15
- LAG Baden-Württemberg, 09.12.2016 - 12 Sa 16/16
- BAG, 29.05.2017 - 9 AZN 347/17
- BAG, 22.03.2018 - 8 AZR 190/17
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 09.12.2016 - 12 Sa 16/16
Außerordentliche Eigenkündigung - arbeitsplatzbedingte Erkrankung als wichtiger …
Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 04. Januar 2016 (11 Ca 97/15) wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht hat die Widerklage mit Teilurteil vom 4. Januar 2016 (11 Ca 97/15) abgewiesen und die Beklagte verurteilt, der Klägerin die offenstehenden Urlaubstage mit 93, 86 Euro brutto abzugelten.
unter Abänderung des am 04.01.2016 verkündeten Teilurteils des Arbeitsgerichts Mannheim vom 04.01.2016, Az.: 11 Ca 97/15, wird der Klagantrag Ziff. 3 abgewiesen und die Klägerin wird widerklagend verurteilt, an die Beklagte EUR 680, 00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Die zulässige Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 04. Januar 2016 (11 Ca 97/15) hat keinen Erfolg.