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ArbG Mannheim, 15.11.2012 - 5 Ca 170/12 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 15.11.2012 - 5 Ca 170/12
- LAG Baden-Württemberg, 24.04.2013 - 13 Sa 6/13
- BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 583/13
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 24.04.2013 - 13 Sa 6/13
Berechnung der Entgeltfortzahlung eines Wachmanns nach dem Referenzprinzip - …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 15. November 2012 (Az.: 5 Ca 170/12) zu Nr. 1 des Tenors teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger EUR 249, 69 brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 7. Juni 2012 zu zahlen.Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 15. November 2012 (Az.: 5 Ca 170/12) zu Nr. 1 des Tenors zurückgewiesen und zu Nr. 2 des Tenors als unzulässig verworfen.
Hinsichtlich der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens bleibt es bei der Entscheidung des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - (Az.: 5 Ca 170/12), wonach die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden.
das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 15.11.2012, zugestellt am 09.01.2013, Az.: 5 Ca 170/12, abzuändern und nach den Schlussanträgen erster Instanz zu erkennen.