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ArbG Mannheim, 17.05.2002 - 6 BV 1/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Überlassung der Liste der in der Ausbildung befindlichen schwerbehinderten Rehabilitanden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Überlassung einer Liste der in Ausbildung befindlichen Rehabilitanten; Stellung von Rehabilitanten innerhalb des Betriebes; Interessenvertretung durch die Schwerbehindertenvertretung für Rehabilitanten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 17.05.2002 - 6 BV 1/02
- BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 27.06.2001 - 7 ABR 50/99
Wahlrecht von Rehabilitanden zur Schwerbehindertenvertretung
Auszug aus ArbG Mannheim, 17.05.2002 - 6 BV 1/02
Sie ist unter Berufung auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 27.06.2001 7 ABR 50/99 der Auffassung, dass die schwerbehinderten Rehabilitanden bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung wahlberechtigt seien, da es sich um im Betrieb beschäftigte Schwerbehinderte im Sinne des § 94 Abs. 2 SGB IX handele.
- BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02
Schwerbehindertenvertretung - Rehabilitanden
Auf die Sprungrechtsbeschwerde der Schwerbehindertenvertretung wird der Beschluß des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 17. Mai 2002 - 6 BV 1/02 - aufgehoben.