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   ArbG Mannheim, 29.07.2008 - 8 BVGa 2/08   

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https://dejure.org/2008,27192
ArbG Mannheim, 29.07.2008 - 8 BVGa 2/08 (https://dejure.org/2008,27192)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 29.07.2008 - 8 BVGa 2/08 (https://dejure.org/2008,27192)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 8 BVGa 2/08 (https://dejure.org/2008,27192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zulässigkeit einer Feststellungsverfügung im Beschlussverfahren - Sicherung des Betriebsratsamts nach Teilbetriebsübergang im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherung des Betriebsratsamts nach Teilbetriebsübergang im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Zulässigkeit einer sog. Feststellungsverfügung im Beschlussverfahren; Möglichkeit des Erlasses einer einstweiligen Verfügung zum Schutz der Betriebsratstätigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Köln, 27.06.1997 - 11 TaBV 75/96

    Zeitweilige Verhinderung bei gerichtlicher Feststellung eigener Betroffenheit von

    Auszug aus ArbG Mannheim, 29.07.2008 - 8 BVGa 2/08
    b) Demgemäß ist in der Rechtsprechung und in der Literatur (vergl. LAG Köln, NZA-RR 1998, Seite 266; LAG Köln, NZA-RR 2003, Seite 425; Fitting, BetrVG, 23. Auflage, § 24, Rn. 16 unter Hinweis auf umfassende LAG-Rechtsprechung) allgemein anerkannt, dass zu Gunsten eines außerordentlich gekündigten Betriebsratsmitgliedes, das über die Wirksamkeit der Kündigung mit dem Arbeitgeber einen Rechtsstreit führt, keine einstweilige Verfügung zum Schutz der Betriebsratstätigkeit erlassen werden kann.

    Wie bereits das LAG Köln (Beschluss vom 27.06.1997, NZA-RR 1998, Seite 266) in seiner überzeugenden Entscheidungsbegründung festgestellt hat, gibt es wie bei der Kündigung des Betriebsratsmitgliedes nach erfolgter Zustimmung des Betriebsrates so auch im Falle des Überganges des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitgliedes im Wege des § 613 a BGB bezüglich der Frage der weiteren Amtsausführung im Ursprungsbetrieb zunächst einen Schwebezustand, der im Grunde zwei Lösungsmöglichkeiten eröffnet: Die einstweilige Amtsfortführung durch ein Ersatzmitglied oder durch den ehemaligen Amtsinhaber selbst.

  • LAG Hamm, 31.01.2003 - 12 (5) Sa 577/02

    Versicherungspflicht; VBL; zwölf Monate; Monat; zwölf; Dauer; Arbeitsverhältnis;

    Auszug aus ArbG Mannheim, 29.07.2008 - 8 BVGa 2/08
    b) Demgemäß ist in der Rechtsprechung und in der Literatur (vergl. LAG Köln, NZA-RR 1998, Seite 266; LAG Köln, NZA-RR 2003, Seite 425; Fitting, BetrVG, 23. Auflage, § 24, Rn. 16 unter Hinweis auf umfassende LAG-Rechtsprechung) allgemein anerkannt, dass zu Gunsten eines außerordentlich gekündigten Betriebsratsmitgliedes, das über die Wirksamkeit der Kündigung mit dem Arbeitgeber einen Rechtsstreit führt, keine einstweilige Verfügung zum Schutz der Betriebsratstätigkeit erlassen werden kann.
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.09.1976 - 4 TaBV 11/76
    Auszug aus ArbG Mannheim, 29.07.2008 - 8 BVGa 2/08
    Es ist vielmehr während dieser Zeit im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG an der Ausübung seines Amtes gehindert; an seine Stelle tritt zeitweilig ein Ersatzmitglied in den Betriebsrat ein ( vergl. Fitting, a.a.O., § 24, Rn. 16 mit Hinweis auf BAG vom 14.05.1997, AP Nr. 6 zu § BetrVG; LAG Düsseldorf, DB 1974, S. 2164; LAG Schleswig-Holstein, DB 1976, Seite 1974; GK- Oetker, BetrVG, 8. Auflage, § 25 Rn. 27 ; Heinze, RfA 1986, Seite 288).
  • LAG Hessen, 18.09.1979 - 4 TaBVGa 57/79
    Auszug aus ArbG Mannheim, 29.07.2008 - 8 BVGa 2/08
    Aus diesen Gründen wird die speziell im Beschlussverfahren diskutierte Möglichkeit einer Feststellungsverfügung völlig zu Recht in der Literatur und Rechtsprechung - soweit ersichtlich - überwiegend abgelehnt (vergl. Germelmann-Matthes a.a.O., Rn. 29; Ostrowicz/Künzl/Schäfer, a.a.O., Rn. 847 sowie Rn. 826; Herbst/Bertelsmann/Reiter, Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren, Rn. 350 unter Hinweis auf LAG Frankfurt vom 16.11.1976, Az.: 5 TaBV 57/76; LAG Frankfurt vom 18.09.1997, Az.: 4 TaBVGa 57/79; LAG Düsseldorf vom 06.09.1995, 12 TaBV 5/95; im Ergebnis so wohl auch Stein-Jonas, ZPO. 22. Auflage, § 935, Rn. 60).
  • LAG Hessen, 16.11.1976 - 5 TaBV 57/76
    Auszug aus ArbG Mannheim, 29.07.2008 - 8 BVGa 2/08
    Aus diesen Gründen wird die speziell im Beschlussverfahren diskutierte Möglichkeit einer Feststellungsverfügung völlig zu Recht in der Literatur und Rechtsprechung - soweit ersichtlich - überwiegend abgelehnt (vergl. Germelmann-Matthes a.a.O., Rn. 29; Ostrowicz/Künzl/Schäfer, a.a.O., Rn. 847 sowie Rn. 826; Herbst/Bertelsmann/Reiter, Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren, Rn. 350 unter Hinweis auf LAG Frankfurt vom 16.11.1976, Az.: 5 TaBV 57/76; LAG Frankfurt vom 18.09.1997, Az.: 4 TaBVGa 57/79; LAG Düsseldorf vom 06.09.1995, 12 TaBV 5/95; im Ergebnis so wohl auch Stein-Jonas, ZPO. 22. Auflage, § 935, Rn. 60).
  • LAG Düsseldorf, 06.09.1995 - 12 TaBV 69/95

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme - einstweilige Verfügung

    Auszug aus ArbG Mannheim, 29.07.2008 - 8 BVGa 2/08
    Daher vermag sie auch nicht dem antragstellenden Betriebsrat bzw. den gegebenenfalls betroffenen Betriebsratsmitgliedern, den Beteiligten zu 4.) und 5.), die begehrte Rechtssicherheit zu verschaffen (so auch LAG Düsseldorf vom 06.09.1995, Az.: 12 TaBV 69/95, Juris ).
  • ArbG Suhl, 27.07.2023 - 4 BVGa 2/23

    Mitbestimmung - Betriebsrat - Untersagung von Arbeitskleidung mit firmenfremden

    Der Verfügungsgrund kann durch den Antragsteller selbst widerlegt werden, wenn der Betriebsrat nach Eintritt der Gefährdungslage mit dem Antrag einen Monat oder länger zuwartet oder das Verfahren nicht zügig betreibt, Arbeitsgericht Mannheim vom 29. Juli 2008, 8 BVGa 2/08 nach Juris.
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