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ArbG Minden, 10.03.2011 - 1 Ca 1463/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verhaltensbedingte Kündigung wegen - angeblicher - Kompetenzüberschreitung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Verhaltensbedingte Kündigung wegen - angeblicher - Kompetenzüberschreitung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhaltenbedingte Kündigung wegen angeblicher Kompetenzüberschreitung; Notwendigkeit einer vorherigen Abmahnung bei einer verhaltensbedingten Kündigung
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Minden, 10.03.2011 - 1 Ca 1463/10
- LAG Hamm, 11.11.2011 - 19 Sa 700/11
- BAG, 06.08.2013 - 9 AZR 956/11
- BAG - 2 AZR 956/11 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93
Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des
Auszug aus ArbG Minden, 10.03.2011 - 1 Ca 1463/10
Wie das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 = NZA 1995, 220 mit zutreffender Begründung entschieden hat, hat ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelmäßig keinen Anspruch mehr auf Entfernung auch zu Unrecht erteilter Abmahnungen aus seiner Personalakte.
- BAG, 06.08.2013 - 9 AZR 956/11
Ersatzurlaub - Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 10. März 2011 - 1 Ca 1463/10 - wird auch insoweit zurückgewiesen, als die Beklagte verurteilt wurde, an den Kläger Urlaubsabgeltung in Höhe von 3.322,98 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.830,15 Euro brutto seit dem 1. Februar 2011 und aus 492, 83 Euro brutto seit dem 5. Februar 2011 zu zahlen. - LAG Hamm, 11.11.2011 - 19 Sa 700/11
Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; unwirksame …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 10.03.2011, 1 Ca 1463/10, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und der Tenor zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.Die Beklagte beantragt zuletzt, auf ihre Berufung das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 10.03.2011 - 1 Ca 1463/10 - teilweise abzuändern und.