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ArbG Nürnberg, 13.01.2021 - 3 BV 121/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 1, § 80 Abs. 1, § 82 Abs. 1, § 100 Abs. 1; BetrVG § 76, § 81 Abs. 1 Nr. 10
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung mitzubestimmen. - rewis.io
Mitbestimmungsrecht, Auswahlentscheidung, Leistungen, Betriebsrat, Einigungsstelle, Sonderzahlung, Beteiligung, Arbeitgeber, Beisitzer, Antragsteller, Rechtsweg, Leistungsbeurteilung, Tochtergesellschaft, Zeitpunkt, tarifliche Regelung, Beteiligung des Betriebsrats
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 13.01.2021 - 3 BV 121/20
- LAG Nürnberg, 23.02.2021 - 6 TaBV 1/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- LAG Hamm, 17.10.2011 - 10 TaBV 69/11
Einigungsstelle zur Telearbeit bei unbegründetem Einwand der Arbeitgeberin zur …
Auszug aus ArbG Nürnberg, 13.01.2021 - 3 BV 121/20
Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (vgl. LAG Hamm v. 17.11.2011 - 10 TaBV 69/11 - juris). - BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 61/11
Betriebliche Lohngestaltung - vereinbarte Arbeitsvergütung
Auszug aus ArbG Nürnberg, 13.01.2021 - 3 BV 121/20
Auch bei diesen soll das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit sicherstellen (BAG v. 08.11.2011 - 1 ABR 37/10 - NZA 2012, 462; BAG v. 30.10.2012 - 1 ABR 61/11 - juris). - BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 37/10
Betriebsrat - Personalverkauf - Sozialeinrichtung - Betriebliche Lohngestaltung
Auszug aus ArbG Nürnberg, 13.01.2021 - 3 BV 121/20
Auch bei diesen soll das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit sicherstellen (BAG v. 08.11.2011 - 1 ABR 37/10 - NZA 2012, 462; BAG v. 30.10.2012 - 1 ABR 61/11 - juris).
- BAG, 03.12.1991 - GS 2/90
Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.
Auszug aus ArbG Nürnberg, 13.01.2021 - 3 BV 121/20
Beim Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG richtet sich die Abgrenzung von Einzelfallgestaltung zu kollektivem Tatbestand danach, ob es um die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen geht (BAG v. 03.12.1991 - GS 2/90 - juris). - BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89
Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen
Auszug aus ArbG Nürnberg, 13.01.2021 - 3 BV 121/20
Dieser eingeschränkte Prüfungsmaßstab korrespondiert damit, dass die Einigungsstelle die Vorfrage ihrer Zuständigkeit selbst prüft und sich gegebenenfalls für unzuständig erklären kann (BAG v. 30.01.1990 - 1 ABR 2/89 - juris). - BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93
Mitbestimmung bei Sonderbonus
Auszug aus ArbG Nürnberg, 13.01.2021 - 3 BV 121/20
Sollte die Bonuszahlung das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG verletzt haben, wäre es hinzunehmen, dass bei einer von der ursprünglichen Praxis abweichenden Vereinbarung mit dem Betriebsrat weitere Zahlungen durch den Arbeitgeber erforderlich werden (BAG v. 14.06.1994 - 1 ABR 63/93 - juris). - BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 57/17
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Zuteilung von Aktienoptionen durch eine …
Auszug aus ArbG Nürnberg, 13.01.2021 - 3 BV 121/20
Nach dem BAG steht allerdings dem Betriebsrat eines konzernangehörigen Unternehmens kein Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu, wenn die herrschende Konzernmutter Aktienoptionen zuteilt, solange das konzernangehörige Unternehmen keinen tatsächlichen Einfluss auf die Verteilung nehmen kann oder zumindest die Möglichkeit hat, auf die Auswahlentscheidung und die Vergabekriterien einzuwirken (BAG v. 12.06.2019 - 1 ABR 57/17 - juris).
- LAG Nürnberg, 23.02.2021 - 6 TaBV 1/21
Einigungsstelle - Konzernentscheidung
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2.) und 3.) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 13.01.2021, Az. 3 BV 121/20, wird zurückgewiesen.Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 13. Januar 2021, Az.: 3 BV 121/20 wird abgeändert.